Kennziffern & Bereiche

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Übersicht der Kennziffern

Die Kennziffern der Wochenmeldung und der Detailerhebung stehen miteinander in einem engen Zusammenhang, wie die nachstehende Übersicht zeigt.

Pos. Kennziffern der
wöchentlichen Erhebung
Kennziffern der
Detailerhebung
Bereich
1 planmäßig zu erteilender Unterricht A
2 erteilter Unterricht gemäß Stundenplan B1
3 erteilter Unterricht in besonderer Form B2
4 Maßnahmen mit anderer Lehrkraft
bei unveränderter Lerngruppe (M1)
Vertretung im vorgesehenen Fach C
Ersatzunterricht
Aufhebung von Doppelbesetzungen
5 Maßnahmen mit anderer Lehrkraft bei veränderter Lerngruppe (M2) Zusammenlegung von Lerngruppen
Mitbetreuung anderer Lerngruppen
6 Eigenverantwortliches Arbeiten ("EVA", nur in Sek. II)
7 ersatzloser Ausfall

Wochenmeldung:

  • Position 1) Summe "planmäßig zu erteilender Unterricht" (Bereich A) wird durch die Anwendung aus der Summe der anderen Kennziffern automatisch berechnet
  • Erfassung der Position 2) "erteilter Unterricht gemäß Stundenplan" (Bereich B1) wie im Verfahren des Schuljahres 2017/18 als Gesamtsumme
  • Position 3) "Unterricht in besonderer Form" (Bereich B2) wird nicht differenziert erhoben, sondern ebenfalls zu einer Gesamtsumme zusammengefasst
  • Positionen 4) und 5) zu "Vertretung und Unterrichtsausfall" (Bereich C) stellen eine Bündelung der in der Detailerhebung differenziert zu erfassenden Maßnahmen dar:
    • Pos. 4): alle Maßnahmen mit anderer Lehrkraft, bei denen die Zusammensetzung der Lerngruppe unverändert bleibt (M1)
    • Pos. 5): Maßnahmen mit anderer Lehrkraft und Änderung bei der Lerngruppe (z. B. durch Zusammenlegung oder Aufteilung) bzw. Mitbetreuung einer anderen Lerngruppe (M2)
  • Positionen 6) und 7) sind Maßnahmen ohne Lehrkraft ("EVA" nur in der Sek. II)
  • Positionen 4) bis 7): KEINE Erfassung der Gründe für Vertretung und Unterrichtsausfall im gesamten Bereich C

Detailerhebung:

  • Kennziffern entsprechen im Grundsatz denen der Erhebung des Schuljahres 2017/18 (Rollierendes Verfahren)
  • Erfassung der Positionen 1) und 2) jeweils als Gesamtsummen (Bereiche A und B1)
  • Position 3) "Unterricht in besonderer Form" (Bereich B2): Differenzierte Angabe der Kategorien
  • Positionen 4) bis 7): Differenzierte Aufschlüsselung der Maßnahmen und Angabe von Gründen für "Vertretung und Unterrichtsausfall" (Bereich C)
  • Erweiterung der Detailerhebung um die Erfassung der von ersatzlosem Unterrichtsausfall betroffenen Jahrgangsstufen und Fächergruppen (Bereich D1); in der gymnasialen Oberstufe auch bei "EVA" (Bereich D2)

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Bereich B1: Erteilter Unterricht gemäß Stundenplan

Im Bereich B1 erfolgt die Erfassung aller Unterrichtsstunden, die in den Schultagen des Berichtszeitraums in der vorgesehenen Form und durch die vorgesehene Lehrkraft erteilt wurden ("Unterricht nach Plan").

Hinweis.png Hinweise:

Beim Umgang mit vorgezogenen oder nachgeholten Unterrichtsstunden sind grundsätzlich zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Planmäßig vorgesehene, jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt erteilte bzw. zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholte Unterrichtsstunden werden als planmäßig erteilter Unterricht erfasst.
  • Tausch von Unterrichtsstunden
    Unterrichtsstunden, die aufgrund einer Absprache zwischen Lehrkräften getauscht wurden, werden als planmäßig erteilter Unterricht erfasst (etwa: Die Mathematiklehrerin "leiht" sich vom Deutschlehrer eine Deutschstunde für eine Gruppenarbeit. In der folgenden Woche tritt sie dafür eine Mathematikstunde an den Kollegen ab, der so im Gegenzug eine Doppelstunde nutzen kann).


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Bereich B2: Erteilter Unterricht in besonderer Form

Definition von "Unterricht in besonderer Form" (B2):

Als "Unterricht in besonderer Form" gelten alle Unterrichtsstunden, die weder in der im Stundenplan vorgesehen Form (B1, "nach Plan") erteilt noch ersatzlos ausgefallen oder vertreten (C) worden sind.

--> Schulische Veranstaltungen, die anstelle der in den Stundenplänen ausgewiesenen Unterrichtsstunden stattfinden, aber gleichwohl zum Schulleben gehören und zur Erfüllung des Bildungsauftrags von Schule beitragen (z. B. Projektunterricht, Exkursionen, Beratungsveranstaltungen, Schul- und Sportfeste etc.), werden im Bereich B2 erfasst.

Hinweis.png Hinweis:

  • Endet die unter B2 erfasste Veranstaltung nach dem planmäßigen Unterrichtsende, ist sie lediglich mit der Stundenzahl bis zum planmäßigen Unterrichtsende zu erfassen. Endet sie vorher, ist die Erfassung der danach liegenden planmäßigen Unterrichtsstunden hiervon unberührt, d. h. sie erfolgt in den Bereichen B1 oder C.

Wann muss "Unterricht in besonderer Form" (B2) angegeben werden?

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über typischer Situationen, die je nach Kontext als Unterricht in besonderer Form anzugeben sind. Handelt es sich nicht um Unterricht in besonderer Form, sind diese Stunden als regulär erteilter Unterricht im Bereich B1 zu erfassen.

Aspekt Check2.png Erfassung unter B2 erforderlich Delete2.png KEINE Erfassung unter B2, sondern regulär B1
Teilnehmer/innen bzw. Lerngruppe Teilnahme einer vollständigen Lerngruppe oder der Mehrzahl der Schüler/innen einer Lerngruppe an einer Veranstaltung Teilnahme des kleineren Teils einer Lerngruppe an einer Veranstaltung bzw. Unterricht gemäß Stundenplan für die Mehrzahl der Schüler/innen einer Lerngruppe
Prüfungen und Wettbewerbe
  • Vergleichsarbeiten, z.B. Vera, Lernstandserhebungen etc.
  • Teilnahme an Wettbewerben, z. B "Känguru", "Big Challenge", Stadtmeisterschaften etc.
Eine Prüfung, die der Notenfindung dient, z. B. eine Klassenarbeit, Kommunikationsprüfung, Zentrale Prüfung 10, Zentrale Klausur Sek. II, mehrstündige Klausur etc. (auch dann keine Erfassung, wenn eine Klausuren z. B. 3-stündig geschrieben wird und daher nicht nur die Stunden des jeweiligen Fachs, sondern darüber hinaus weitere Stunden betroffen sind)
Unterrichtsorganisation Veranstaltungen, die an ein Unterrichtsfach angebunden sind, jedoch zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden, sodass fremder Unterricht ohne Möglichkeit eines Ausgleichs betroffen ist (z. B. durch Stundentausch) Veranstaltungen, die an ein Unterrichtsfach angebunden sind und im Rahmen des regulären Stundenplans innerhalb dieses Unterrichts stattfinden
Außerschulische Lernorte Unterricht an außerschulischen Lernorten, z. B. Exkursionen, Klassenfahrten, Theaterbesuche, Gottesdienste zu besonderen Anlässen etc. Unterricht, der gemäß Stundenplan grundsätzlich außerhalb des Schulgeländes stattfindet (= fest verankert im Stundenplan), z. B. Schwimmen, Eislaufen, Leichtathletik
Unterrichtsbesuche   Unterricht durch Referendar/innen, der z. B. für Unterrichtsbesuche außerplanmäßig stattfindet (entweder aufgrund von Stundentausch überhaupt nicht zu erfassen oder im Bereich C)


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Bereich C: Vertretung und Unterrichtsausfall

Wie ist die Vorgehensweise im Bereich C?

  • Erfassung aller Unterrichtsstunden, die weder in der im Stundenplan vorgesehen Form (B1) noch in besonderer Form (B2) erteilt worden sind
  • Wochenmeldung: Bei Schulen der Primarstufe und der Sek. I: 3 Kennziffern, bei Schulen der Sek. II: 4 Kennziffern
  • Detailerhebung: Zunächst Auswahl eines Grundes (bzw. Ursache der Planabweichung), dann Zuordnung der erfolgten Maßnahme (z. B. Vertretung oder Unterrichtsausfall)

Der Bereich D der Detailerhebung (D1: Angaben zu ersatzlosem Ausfall bzw. D2: EVA) ist inhaltlich mit dem Bereich C verknüpft.
Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie bei den fachlichen Hinweisen der Detailerhebung.

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