Distanzunterricht

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Distanzunterricht.PNG

Das Format "Distanzunterricht" bietet Schulen die Möglichkeit für verschiedene Szenarien, in denen kein Präsenzunterricht möglich ist, Unterricht in größtmöglichem Umfang zu erteilen. Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird der Distanzunterricht in UntStat für die Wochenmeldung unter "Summe D" und für die Detailerhebung im Bereich C (Vertretungsmaßnahme: Distanzunterricht) erfasst.

Grundsätze für Distanzunterricht

Die wichtigsten Eckpunkte für das Format Distanzunterricht sind in der Verordnung über die Einrichtung von Distanzunterricht vom 14.11.2022 abgebildet:

  • Der Distanzunterricht setzt voraus, dass Unterricht in Präsenz nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann.
  • Der Distanzunterricht ist Präsenzunterricht hinsichtlich der Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.
  • Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht im Rahmen der Unterrichtsverteilung ein und informiert die betroffenen Eltern und die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler, die Schulaufsichtsbehörde sowie den Schulträger darüber.
  • Der Plan zur Organisation des Distanzunterrichts kann vorsehen, dass der Präsenzunterricht und der Distanzunterricht von unterschiedlichen Lehrkräften in gemeinsamer Verantwortung und enger Abstimmung erteilt werden.
  • Der Distanzunterricht kann auch für einzelne Schülerinnen und Schüler oder einen Teil der Schülerinnen und Schüler erteilt werden.
  • Der Distanzunterricht soll, soweit die personellen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen, digital erfolgen.
  • Soweit nötig, stellt die Schule den Schülerinnen und Schülern zur Sicherung eines chancengerechten und gleichwertigen Lernumfelds im Einvernehmen mit dem Schulträger Räume für den Distanzunterricht zur Verfügung.
  • Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht.
  • Klassenarbeiten, Klausuren und Prüfungen finden im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich.

Distanzunterricht ist demnach Unterricht, der mit räumlicher Distanz in engem und planvollem Austausch der Lehrenden und Lernenden stattfindet.

Abgrenzung zwischen Distanzunterricht und EVA (nur in der Sekundarstufe II)

Zur Abgrenzung des Distanzunterrichts von der Maßnahme EVA in der Sekundarstufe II gelten die folgenden Grundsätze:

  • Distanzunterricht ist Unterricht, der mit räumlicher Distanz in engem und planvollem Austausch der Lehrenden und Lernenden stattfindet.
  • In Abgrenzung dazu werden bei (der nur für die gymnasiale Oberstufe zugelassenen Maßnahme) EVA die Aufgaben durch die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich eigenverantwortlich und selbstständig bearbeitet. Der Austausch zwischen Lernenden und Lehrenden erfolgt hierbei im Präsenzunterricht.

Wie wird Distanzunterricht in UntStat abgebildet?

Distanzunterricht wird in UntStat im Fragebogen

Calendar 52.png zur Wochenmeldung unter Summe D: Distanzunterricht eingetragen
Magnifying glass.png zur Detailerhebung im Bereich C unter der Vertretungsmaßnahme Distanzunterricht eingetragen

Wann muss Distanzunterricht in der Unterrichtsstatistik berücksichtigt werden?

Es gilt die Definition von Unterricht, wie Sie für beide Erhebungsteile formuliert ist. Analog zu dieser Definition wird Distanzunterricht für die folgenden Stunden eingetragen:

Navigate right2.png Stunden, in denen mehr als die Hälfte einer Lerngruppe nicht in der Schule ist und am Distanzunterricht teilnimmt und/oder

Navigate right2.png

Stunden, welche die Lehrkraft von außerhalb der Schule als Distanzunterricht leitet.


Check2.png Beispiele für Stunden, die als Distanzunterricht erfasst werden müssen
Erfassung in UntStat
Nr. Lehrkraft Lerngruppe Wochenmeldung Detailerhebung
1 nicht in der Schule
Zuschaltung zur Lerngruppe
in der Schule Summe D
Distanzunterricht
passenden Grund (C.1 - C.11) auswählen
Maßnahme: Distanzunterricht
2 nicht in der Schule
Zuschaltung zur Lerngruppe
in der Schule
mit zusätzlicher Lehrkraft als Aufsicht
Summe D
Distanzunterricht
passenden Grund (C.1 - C.11) auswählen
Maßnahme: Distanzunterricht
3 nicht in der Schule
Zuschaltung zur Lerngruppe
zuhause Summe D
Distanzunterricht
passenden Grund (C.1 - C.11) auswählen
Maßnahme: Distanzunterricht
4 in planmäßigem Raum mit Teil der Lerngruppe mehrheitlich zuhause
Zuschaltung zum Unterricht
Summe D
Distanzunterricht
passenden Grund (C.1 - C.11) auswählen
Maßnahme: Distanzunterricht

Delete.png Beispiele für Stunden, die nicht als Distanzunterricht erfasst werden dürfen
  • Stunden, die im Rahmen eines Projekttages zur Einübung von Distanzunterricht erteilt werden (Eintragung unter B2)
  • Stunden, die einzelnen Schülerinnen und Schülern oder weniger als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe im Format Distanzunterricht erteilt werden
  • organisatorische Besprechungen, Arbeitsgemeinschaften o.ä., die außerhalb des organisatorischen Rahmens des dauerhaft geltenden Stundenplans stattfinden
  • Projektunterricht (z.B. Medienschulungen), der zusätzlich zum dauerhaft geltenden Stundenplan erteilt wird
  • Aufgaben, deren Bearbeitung und Lösung durch die Schülerinnen und Schüler unbegleitet stattfindet und deren Ergebnisse im Präsenzunterricht besprochen und ausgewertet werden (Distanzunterricht ist nicht gleichzusetzen mit eigenverantwortlichem Arbeiten in der Oberstufe)


weiterführende Informationen