EVA (Eigenverantwortliches Arbeiten) kann als Kennziffer der Wochenmeldung bzw. Maßnahme in der Detailerhebung nur in der Sekundarstufe II angegeben werden.
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Das Konzept beschreibt ausdrücklich nicht den Fall, dass eine Lehrkraft in der Sekundarstufe I eine Lerngruppe beaufsichtigt, die eigenverantwortlich arbeitet. Auch bildet EVA nicht das Konzept des Distanzunterrichts ab.
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Kennziffer bei der Wochenmeldung
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Beschreibung der Maßnahme
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Bereich in der Detailerhebung
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Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) (NUR Sek. II)
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Die vorgesehene Lehrkraft stand nicht zur Erteilung des vorgesehenen Unterrichts zur Verfügung und die Schüler/innen haben eigenverantwortlich und ohne Beaufsichtigung durch eine Lehrkraft gearbeitet (innerhalb oder außerhalb der Schule).
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Bereich C: Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) (NUR Sek. II)
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