Beispiele zu Besonderheiten im Bereich C

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Beispiel 1: Zusammenlegung von Lerngruppen

Ausgangslage (modellhaft):

  • 3-zügige Grundschule mit 12 Klassen à 22 Schülerinnen und Schülern, stundenplanmäßig fünf Unterrichtsstunden je Klasse.
  • Die Klasse 3a muss aufgrund einer Erkrankung der Klassenlehrerin ganztägig auf andere Lerngruppen aufgeteilt werden.

Unterschiedliche Vertretungsansätze möglich:

  • Je 11 Schülerinnen und Schüler werden auf die Klassen 3b und 3c verteilt, so dass zwei Lerngruppen à 33 Schülerinnen und Schülern entstehen.
  • Je 2 Schülerinnen und Schüler werden auf alle anderen Klassen verteilt, so dass elf Lerngruppen à 24 Schülerinnen und Schülern entstehen.
Hinweis.png Hinweise:
  • Für die aufzuteilende Klasse 3a weicht der Unterricht vom regulären Stundenplan ab.
    --> Erfassung von 5 Std. Zusammenlegung von Lerngruppen wegen Krankheit der Lehrkraft.
  • Bei den aufnehmenden Klassen liegt es im Ermessen der Schule, ob auch dort eine Beeinträchtigung des Unterrichts angenommen wird.
  • Im Ansatz a) wird in diesem Beispiel von einer Beeinträchtigung der aufnehmenden Klassen ausgegangen.
  • Im Ansatz b) kann die Beeinträchtigung wahrscheinlich als vernachlässigbar angesehen werden.

Erfassung:

Ansatz a) unter Annahme der Beeinträchtigung der aufnehmenden Klassen

Klasse Anzahl Std. Kennziffer / Grund Maßnahme Bemerkung
3a 5 C.1
Lehrkraft erkankt, Kurmaßnahme
Zusammenlegung von Lerngruppen Erfassung wegen Krankheit der Lehrkraft
3b 5 C.1
Lehrkraft erkankt, Kurmaßnahme
Zusammenlegung von Lerngruppen Erfassung wegen Beeinträchtigung des Unterrichts + 11 Schüler/innen)
3c 5 C.1
Lehrkraft erkankt, Kurmaßnahme
Zusammenlegung von Lerngruppen Erfassung wegen Beeinträchtigung des Unterrichts (+ 11 Schüler/innen)
Summe: 15 C.1
Lehrkraft erkankt, Kurmaßnahme
Zusammenlegung von Lerngruppen <- zu erfassendes Gesamtergebnis

Ansatz b) unter Vernachlässigung eines Effekts für die aufnehmenden Klassen

Klasse Anzahl Std. Kennziffer / Grund Maßnahme Bemerkung
3a 5 C.1
Lehrkraft erkankt, Kurmaßnahme
Zusammenlegung von Lerngruppen Erfassung wegen Krankheit der Lehrkraft

Beispiel 2: Aufhebung von Doppelbesetzungen

Ausgangslage (modellhaft):

Bei der Auflösung von Doppelbesetzungen sind zwei Konstellationen denkbar:

  • a) Eine der beiden Lehrkräfte, die planmäßig in einer Doppelbesetzung unterrichten, ist krank (andere Gründe ebenfalls möglich).
  • b) In einer anderen Lerngruppe ist eine Lehrkraft krank (andere Gründe ebenfalls möglich). Um diese Lehrkraft zu vertreten, wird eine Doppelbesetzung aufgelöst und eine der beiden Lehrkräfte, die laut Plan in der Doppelbesetzung tätig wäre, wird zur Vertretung der abwesenden Person eingesetzt.

Diese beiden Fälle führen zu unterschiedlichen Eintragungen in UntStat.

Erfassung:

Ansatz a): In einer mit Doppelbesetzung geplanten Stunde ist eine Lehrkraft aufgrund von Krankheit abwesend.

Anzahl Std. Kennziffer / Bereich, Grund Maßnahme Bemerkung
1 C.1 Lehrkraft erkankt, Kurmaßnahme Auflösung von Doppelbesetzungen Eine Lehrkraft der Doppelbesetzung ist krank.

Ansatz b): Um eine erkrankte Lehrkraft in einer anderen Lerngruppe zu vertreten, wird für eine Stunde eine Doppelbesetzung aufgelöst.

Anzahl Std. Kennziffer / Bereich, Grund Maßnahme Bemerkung
1 C.1 Lehrkraft erkankt, Kurmaßnahme Vertretung im vorgesehenen Fach oder Ersatzunterricht Vertretungsunterricht in der Lerngruppe, in der die erkrankte Lehrkraft fehlt.
1 C.4 anderweitige schülerbezogene Aufgaben Auflösung von Doppelbesetzungen Die Stunde wird nur von einer Lehrkraft erteilt, weil die andere Lehrkraft den Vertretungsunterricht erteilt.

Sign warning.png Wichtig:

Während in Ansatz a) tatsächlich nur die eine Stunde in UntStat erfasst wird, in der die Lehrkraft gefehlt hat, müssen in Ansatz b) zwei Stunden erfasst werden, nämlich der Vertretungsunterricht und die dazu erforderliche Auflösung der Doppelbesetzung. Hier liegt eine Verkettung vor.


Beispiel 3: Vertretung in anderer Lerngruppe

Ausgangslage:

  • Lehrkraft A nimmt an einer Fortbildungsmaßnahme teil. Daher kann sie eine Stunde Mathematik in der Klasse 9a nicht unterrichten.
    Dieser Unterricht wird von Lehrkraft B erteilt (Fachvertretung).
  • Lehrkraft B hätte ihrerseits in dieser Stunde eigentlich Erdkunde in der Klasse 6b erteilt. Stattdessen erhält die Klasse 6b in dieser Stunde eine Deutschstunde, erteilt durch Lehrkraft C, dem Deutschlehrer der Klasse 6b.
  • Lehrkraft C hätte in dieser Stunde eigentlich Unterricht in einem Geschichtskurs in der Einführungsphase. Damit Lehrkraft C die Deutschstunde in der Klasse 6b erteilen kann, arbeiten die Schülerinnen und Schüler in der EF in dieser Zeit eigenverantwortlich an vorbereiteten Materialien (EVA).

Ergebnis:

  regulärer Stundenplan Vertretungsregelung   Erfassung in UntStat
Kl. Lehrkraft Fach neue Lehrkraft neues Fach Anzahl Std. Kennziffer / Grund Maßnahme
9a A M B M 1 C.7
Lehrerfortbildung individualisiert
Vertretung im vorgesehenen Fach
6b B EK C D 1 C.4
Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten
Ersatzunterricht
EF C GE -- EVA 1 C.4
Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten
EVA


Beispiel 4: Tausch / Verlegung / Vorziehung von Unterrichtsstunden außerhalb des Erhebungszeitraums der Detailerhebung

Der grundsätzliche Umgang mit Tausch / Verlegung / Vorziehung wird in den fachlichen Grundlagen erläutert.

Bei der Detailerhebung kann darüber hinaus der Sonderfall auftreten, dass Stunden in den Erhebungsabschnitt hinein verlegt werden oder aus dem Abschnitt hinaus. Diese Fälle werden im nachstehenden Beispiel erläutert. Der Erhebungszeitraum umfasst in diesem Beispiel die Wochen 2 und 3, die Wochen 1 und 4 liegen außerhalb des Erhebungszeitraums der Detailerhebung.

  Mo Di Mi Do Fr
Woche 1 Tag 1.1 Tag 1.2 Tag 1.3 Tag 1.4 Tag 1.5
laut Plan     5./6. Deutsch    
neu     Deutsch entfällt,
5./6. Vorziehung Geschichte
von Do, Tag 2.4
   
      Variante 1    
Woche 2
(Erhebungszeitraum)
Tag 2.1 Tag 2.2 Tag 2.3 Tag 2.4 Tag 2.5
laut Plan       8./9. Geschichte  
neu       8./9. frei
--> Geschichte
auf Tag 1.3 vorgezogen
 
           
Woche 3
(Erhebungszeitraum)
Tag 3.1 Tag 3.2 Tag 3.3 Tag 3.4 Tag 3.5
laut Plan     3./4. Bio    
neu     Bio entfällt,
3./4. Vorziehung Kunst
von Di, Tag 4.2.
   
      Variante 2    
Woche 4 Tag 4.1 Tag 4.2 Tag 4.3 Tag 4.4 Tag 4.5
laut Plan   8./9. Kunst      
neu   8./9. frei
--> Kunst
auf Tag 3.3 vorgezogen
     


Arrow shuffle.png Erläuterungen:
Bsp. Beschreibung Check2.png Erfassung erforderlich Delete.png KEINE Erfassung
Variante 1: Vorziehung von Stunden aus dem Erhebungszeitraum heraus
  • Die Lehrkraft, die an Tag 1.3 (und damit vor Beginn des Erhebungszeitraums) laut Plan Deutsch unterrichten soll, ist abwesend.
  • Der Geschichtsunterricht von Tag 2.4 (innerhalb des Erhebungszeitraums) wird auf Tag 1.3 vorgezogen. Dafür entfällt der Nachmittagsunterricht an Tag 2.4.
---
  • Der ersatzlose Ausfall (Deutsch) findet außerhalb des Erhebungszeitraums statt.
  • Der Geschichtsunterricht von Tag 2.4 wird lediglich vorgezogen und gilt somit als "regulär erteilt".

    Sign warning.png Achtung:
    In der Wochenmeldung für Woche 1 sind die 2 Stunden ersatzloser Ausfall anzugeben!
Variante 2: Vorziehung von Stunden in den Erhebungszeitraum hinein
  • Die Lehrkraft, die an Tag 3.3 laut Plan Biologie unterrichten soll, ist abwesend.
  • Der Kunstunterricht von Tag 4.2. (außerhalb des Erhebungszeitraums) wird auf Tag 3.3. vorgezogen. Dafür entfällt der Nachmittagsunterricht an Tag 4.2.
Der Biologieunterricht fällt ersatzlos aus (entsprechenden Grund zuordnen). Der Kunstunterricht wird lediglich verlegt und gilt somit als "regulär erteilt".


Beispiel 5: Wandertag

Ausgangslage:

  • Lehrkraft A begleitet die Klasse 9b bei einem ganztägigen Wandertag (einschließlich Nachmittag).
  • Die Klasse 9b hätte gemäß Stundenplan an diesem Tag 6 Stunden Unterricht, davon zwei Stunden Deutsch (3. und 4. Stunde) bei Lehrkraft A.
  • Lehrkraft A hätte an diesem Tag gemäß Stundenplan 5 Stunden Unterricht erteilt, nämlich
  • 1. und 2. Stunde (Mathematik) in der Klasse 7a,
  • 3. und 4. Stunde (Deutsch) in der Klasse 9b und
  • 6. Stunde (Mathematik) in der Klasse 10a.
  • Die Klasse 7a erhält in der 1. und 2. Stunde Vertretungsunterricht im Fach Mathematik, erteilt von Lehrkraft B.
  • Die 6. Stunde in der Klasse 10a entfällt ersatzlos.

Ergebnis:

  regulärer Stundenplan Vertretungsregelung   Erfassung in UntStat
Kl. Lehrkraft Fach neue Lehrkraft neues Fach Anzahl Std. Kennziffer / Grund Maßnahme
9b     A Wandertag 6 B2.1
Schulfahrten, Schulwanderungen
---
7a A M B M 2 C.3
Tätigkeiten im Rahmen des Unterrichts in besonderer Form
Vertretung im vorgesehenen Fach
10a A M --- --- 1 C.3
Tätigkeiten im Rahmen des Unterrichts in besonderer Form
Ersatzloser Unterrichtsausfall
Hinweis.png Hinweis:

Der Wandertag der Klasse 9b umfasst mehr Stunden als der reguläre Unterricht. Dennoch wird lediglich die Anzahl der Stunden als "Erteilter Unterricht in besonderer Form" erfasst, die die Klasse gemäß Stundenplan an diesem Tag gehabt hätte.

[Inhaltsverzeichnis]

Beispiel 6: Letzter Unterrichtstag vor Ferien / Feiertag

Ausgangslage:

An einer Schule wird am letzten Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien in allen Klassen

  • in den ersten vier Stunden planmäßig Unterricht erteilt und
  • in der 5. Stunde und 6. Stunde gemeinsam eine Weihnachtsfeier durchgeführt.
  • Ab der 7. Stunde ist Schulschluss, der Nachmittagsunterricht entfällt ersatzlos.

Erfassung für alle Klassen:

Stunde Stundenumfang Bereich / Kennziffer Bemerkung
1.-4. Anzahl gemäß Stundenplan B1  
5./6. Anzahl gemäß Stundenplan B2.7 (Schulfest) Bei Klassen, die laut Plan nur in der 5. Std. Unterricht, in der 6. Std. jedoch frei hätten, wird nur EINE Std. erfasst.
ab 7. Anzahl gemäß Stundenplan C.9 (Zeugnisausgabe etc.)
Maßnahme: ersatzloser Ausfall
 


Weiterführende Informationen