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Stundenraster

  • Als Stundenraster wird bei der Erhebung des erteilten und ausgefallenen Unterrichts und bei der statistischen Auswertung sowohl bei der Wochenmeldung wie auch bei der Detailerhebung das 45-Minuten-Modell zugrunde gelegt.
  • Bei Schulen mit einem davon abweichenden Stundenraster erfolgt die Umrechnung auf das 45-Minuten-Modell durch die Anwendung UntStat, sodass die bisher erforderliche Umrechnung durch die Schule entfällt.
  • Jede Schule muss ihr Stundenraster definieren, d. h. in der Anwendung hinterlegen, wie viele Minuten eine Schulstunde hat. Die Eingabe der Unterrichtsstatistik erfolgt dann in "Stunden" aus Sicht der Schule.

Hinweis.png Hinweis:

Sofern eine Schule mehrere Stundenraster hat, gibt sie als Basis die Minutenzahl an, nach der die meisten Stunden unterrichtet werden. Für davon abweichende Stundenraster muss die Schule dann jedoch auf ihre Bezugsgröße umrechnen (siehe Umrechnungsbeispiel).

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Definition "Zu erteilender Unterricht gemäß Stundenplan" (Bereich A)

Definition von "Unterricht":

Alle im Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtsangebote, an denen für die Schülerinnen und Schüler eine Teilnahmeverpflichtung besteht, gelten als "Unterricht".

Im Bereich A wird die Summe dieses gemäß Stundenplan im Erhebungszeitraum zu erteilenden Unterrichts erfasst. Bei der Wochenmeldung wird diese Summe durch die Anwendung UntStat-PC berechnet, bei der Detailerhebung muss die Summe manuell berechnet und angegeben werden.

Hinweis.png Hinweise:

  1. Erfasst wird nur der Pflichtunterricht (so z. B. auch Förderstunden als Bestandteil der in den Stundentafeln vorgesehenen Ergänzungsstunden), nicht hingegen Angebote, welche Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis wahrnehmen. Für die Entscheidung, ob es sich jeweils um Pflichtunterricht oder um freiwillige Angebote handelt, ist als Indikator heranzuziehen, ob für die Schülerinnen und Schüler eine grundsätzliche Verpflichtung besteht, den angebotenen Unterricht zu besuchen, und bei Fernbleiben ein entsprechender Vermerk auf dem Zeugnis erfolgen würde.
  2. Die Anzahl der Stunden ist aus Sicht der jeweiligen Lerngruppe anzugeben, unabhängig davon, ob die Stunde von einer Lehrkraft oder von mehreren Lehrkräften (z. B. im Teamteaching) erteilt wird. Es gilt: Eine Stunde Unterricht für eine Lerngruppe ist gleich eine zu erfassende Stunde in UntStat.
  3. Maßgeblich ist der reguläre Stundenplan des entsprechenden Erhebungsabschnitts. Grundsätzlich nicht zugrunde gelegt werden provisorische Stundenpläne (z. B. zum Schuljahresbeginn).
  4. Beispiel zur Summe A: Zu erfassender Stunden-Umfang in UntStat


Wichtig.png Achtung:

Der Bereich A gibt die Summe der Stunden von allen Unterrichtstagen des jeweiligen Erhebungsabschnitts an; Feiertage und bewegliche Ferientage sind nicht zu berücksichtigen.

  • Für die Wochenmeldung gilt:
    Ein Erhebungsabschnitt umfasst immer eine Kalenderwoche. Liegt in einer Woche der Wochenmeldung z. B. ein Feiertag, werden nur die Stunden der restlichen vier Unterrichtstage angegeben. Legt die Schule einen beweglichen Ferientag als Brückentag zwischen einen Feiertag und das Wochenende, bilden nur drei Unterrichtstage die Grundlage der Meldung.
  • Für die Detailerhebung gilt:
    Der Erhebungszeitraum ist in der Teilnahme-Information und im Erhebungsformular angegeben. Anders als beim Rollierenden Verfahren des Schuljahres 2017/18 umfasst ein Erhebungsabschnitt i. d. R. zwei Kalenderwochen (Mo-Fr der Folgewoche). Je nach Lage von Ferien und Feiertagen kann ein Erhebungsabschnitt länger als zwei Kalenderwochen sein; er enthält jedoch immer maximal 10 Unterrichtstage, ggf. auch weniger. Sofern innerhalb des Erhebungsabschnitts Feiertage oder bewegliche Ferientage liegen, ist daher genauso zu verfahren wie bei der Wochenmeldung.

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