Bereich A: Zu erteilender Unterricht gemäß Stundenplan
In UntStat werden Veränderungen des Unterrichtsgeschehens gegenüber dem Stundenplan erfasst. Der Stundenplan bildet mit seinem Stundenvolumen also die Referenz, an der die Abweichungen gemessen werden. Das Stundenvolumen des Stundenplans heißt in UntStat Summe A.
Das Verfahren, welche Stunden in UntStat unter der Summe A berücksichtigt werden müssen, ist für Wochenmeldung und Detailerhebung identisch. Die Summe des Bereichs A ist zu Beginn des Schuljahres zu ermitteln und ausschließlich dann zu ändern, wenn ein neuer, langfristig geltender Stundenplan in Kraft tritt.
In der Wochenmeldung wird die Summe A für den Zeitraum einer Woche anhand des Stundenplans ermittelt und über die Wochenmeldung übermittelt. Die Kennziffer B1 wird automatisch ermittelt.
In der Detailerhebung muss die Summe A für den Zeitraum von zwei Wochen berechnet und eingegeben werden.
Definition von Unterricht in UntStat
Alle im Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtsangebote, an denen für die Schülerinnen und Schüler eine Teilnahmeverpflichtung besteht, gelten als "Unterricht".
Dabei gelten die folgenden Grundsätze:
- Erfasst wird ausschließlich der Pflichtunterricht.
- Das Unterrichtsgeschehen ist aus Sicht der Lerngruppe anzugeben. Dabei ist es unabhängig, ob die Stunden von einer Lehrkraft oder von mehreren Lehrkräften (Teamteaching/Doppelbesetzung) erteilt wird - eine Stunde Unterricht für eine Lerngruppe ist gleiche eine zu erfassende Stunde in UntStat.
Welche Stunden müssen in UntStat berücksichtigt werden?
Für die Entscheidung, ob es sich jeweils um Pflichtunterricht oder um freiwillige Angebote handelt, ist als Indikator heranzuziehen, ob für die Schülerinnen und Schüler eine grundsätzliche Verpflichtung besteht, den angebotenen Unterricht zu besuchen, und bei Fernbleiben ein entsprechender Vermerk auf dem Zeugnis erfolgen würde.
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Beispiel für die Ermittlung der Summe A
Ermittelt wird die Summe der zu berücksichtigenden Stunden im Bereich A für zwei Klassen der Jahrgangsstufe 4 einer Grundschule.
Wochen mit weniger als 5 Unterrichtstagen
Der Bereich A gibt die Summe der Stunden aller Unterrichtstage des jeweiligen Erhebungsabschnitts an. Lediglich Feiertage und bewegliche Ferientage sind nicht zu berücksichtigen.
Für die Wochenmeldung gilt:
Ein Erhebungsabschnitt umfasst immer eine Kalenderwoche. Liegt in einer Woche der Wochenmeldung z. B. ein Feiertag, werden nur die Stunden der restlichen vier Unterrichtstage angegeben. Legt die Schule einen beweglichen Ferientag als Brückentag zwischen einen Feiertag und das Wochenende, bilden nur drei Unterrichtstage die Grundlage der Meldung.Für die Detailerhebung gilt:
Der Erhebungszeitraum ist in der Teilnahme-Information und im Erhebungsformular angegeben. Ein Erhebungsabschnitt umfasst in der Regel zwei Kalenderwochen (Mo-Fr der Folgewoche). Je nach Lage von Ferien und Feiertagen kann ein Erhebungsabschnitt länger als zwei Kalenderwochen sein; er enthält jedoch immer maximal 10 Unterrichtstage, ggf. auch weniger. Sofern innerhalb des Erhebungsabschnitts Feiertage oder bewegliche Ferientage liegen, ist daher genauso zu verfahren wie bei der Wochenmeldung.