Bereich A: Zu erteilender Unterricht gemäß Stundenplan-N
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Das Verfahren, welche Stunden in UntStat berücksichtigt werden müssen, ist für Wochenmeldung und Detailerhebung identisch. Diese Stunden bilden die Summe A.
In der Wochenmeldung wird die Summe A für den Zeitraum einer Woche automatisch berechnet.
In der Detailerhebung muss die Summe A für den Zeitraum von zwei Wochen berechnet und eingegeben werden.
Definition von Unterricht in UntStat
Alle im Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtsangebote, an denen für die Schülerinnen und Schüler eine Teilnahmeverpflichtung besteht, gelten als "Unterricht".
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Hinweise: |
- Erfasst wird ausschließlich der Pflichtunterricht.
- Das Unterrichtsgeschehen ist aus Sicht der Lerngruppe anzugeben. Dabei ist es unabhängig, ob die Stunden von einer Lehrkraft oder von mehreren Lehrkräften (Teamteaching) erteilt wird - eine Stunde Unterricht für eine Lerngruppe ist gleiche eine zu erfassende Stunde in UntStat.
Welche Stunden müssen in UntStat berücksichtigt werden?
Für die Entscheidung, ob es sich jeweils um Pflichtunterricht oder um freiwillige Angebote handelt, ist als Indikator heranzuziehen, ob für die Schülerinnen und Schüler eine grundsätzliche Verpflichtung besteht, den angebotenen Unterricht zu besuchen, und bei Fernbleiben ein entsprechender Vermerk auf dem Zeugnis erfolgen würde.
zu erfassende Stunden | Stunden, die nicht erfasst werden dürfen |
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Achtung: Der Bereich A gibt die Summe der Stunden von allen Unterrichtstagen des jeweiligen Erhebungsabschnitts an; Feiertage und bewegliche Ferientage sind nicht zu berücksichtigen. |
Für die Wochenmeldung gilt:
Ein Erhebungsabschnitt umfasst immer eine Kalenderwoche. Liegt in einer Woche der Wochenmeldung z. B. ein Feiertag, werden nur die Stunden der restlichen vier Unterrichtstage angegeben. Legt die Schule einen beweglichen Ferientag als Brückentag zwischen einen Feiertag und das Wochenende, bilden nur drei Unterrichtstage die Grundlage der Meldung.Für die Detailerhebung gilt:
Der Erhebungszeitraum ist in der Teilnahme-Information und im Erhebungsformular angegeben. Ein Erhebungsabschnitt umfasst in der Regel zwei Kalenderwochen (Mo-Fr der Folgewoche). Je nach Lage von Ferien und Feiertagen kann ein Erhebungsabschnitt länger als zwei Kalenderwochen sein; er enthält jedoch immer maximal 10 Unterrichtstage, ggf. auch weniger. Sofern innerhalb des Erhebungsabschnitts Feiertage oder bewegliche Ferientage liegen, ist daher genauso zu verfahren wie bei der Wochenmeldung.