Basisdaten
Die Basisdaten dienen sowohl der Abbildung der Besonderheiten einer Schule (z.B. das Stundenraster) als auch der Speicherung von Informationen. Auf ihrer Grundlage werden die Erhebungswerte plausibilisiert.
Den Basisdaten liegt der erste, nicht provisorische Stundenplan zugrunde. Sie werden einmal zum Schuljahresbeginn eingegeben und müssen nur dann geändert werden, wenn sich größere, nachhaltige Änderungen im Stundenplan der Schulstufe oder bei der Anzahl der Klassen ergeben (z.B. beim Halbjahreswechsel oder bei Schulen mit Sekundarstufe II durch den Wegfall des Unterrichts im Abiturjahrgang mit Eintritt in die Prüfungsphase). Die Basisdaten können für jeden Abschnitt verändert werden und gelten ab der Änderung weiter für die folgenden Abschnitte.
Auch die Basisdaten werden einer Plausibilisierung unterzogen. Dabei gilt:
- Die Eingaben bei Stundenraster, Anzahl der Klassen (bzw. Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II), Stundenumfang und beweglichen Ferientagen sind Pflichtfelder, die zwingend ausgefüllt werden müssen.
- Bei den Jahrgangsstufen muss mindestens ein Jahrgang angegeben werden. Bei Schulen mit Sek. II im Aufbau kann ggf. angegeben werden, dass noch kein Unterricht in der Sek. II erteilt wird.
- Der Stundenumfang pro Klasse pro Woche in der Sekundarstufe I (bzw. pro Schülerin bzw. Schüler pro Tag in der Sekundarstufe II) darf bestimmte Toleranzwerte nicht über- oder unterschreiten.
- Die Anzahl der Klassen in Sekundarstufe I muss größer oder gleich der Anzahl der vorhandenen Jahrgangsstufen sein.
- Der von der Anwendung erwartete Richtwert für den Stundenumfang wird in der Sekundarstufe I gebildet aus der angegebenen Anzahl der Klassen und einem für die Schulform typischen Durchschnittswert der Wochenstunden einer Klasse.
- In der Seundarstufe II erfolgt die Berechnung Prüfung des Unterrichtsvolumens auf Basis der Schülerzahl und den für die Oberstufe typischen Durchschnittswerten von Kursgrößen und Wochenstunden. Ausgegeben wird in der Sekundarstufe II dann die durchschnittliche Stundenzahl für eine/n Schüler/in pro Tag.
Bei Unstimmigkeiten in den Basisdaten gibt UntStat-PC einen Hinweis mit Fehlerbeschreibung und Fehlercode aus. Grundsätzlich haben Sie immer die Möglichkeit, die angezeigten Hinweise zu ignorieren und die Daten ohne Änderungen zu speichern oder die Daten noch einmal zu bearbeiten. Im ersten Fall wählen Sie die Option "Keine Änderung erforderlich - Speichern" und im zweiten Fall wählen Sie "Daten bearbeiten". Die Basisdaten, die sie in UntStat-PC einpflegen, bilden zugleich die Grundlage für die Detailerhebung.
Grundsätze und Gemeinsamkeiten bei Wochenmeldung und Detailerhebung
Die Erhebung des erteilten und ausgefallenen Unterrichts basiert in beiden Erhebungsteilen – also der Wochenmeldung wie auch der Detailerhebung – auf denselben Grundsätzen. Das bezieht sich v. a. auf
- die Festlegung des individuellen Stundenrasters jeder Schule (Basisdaten),
- die Definition von "Unterricht" zur Ermittlung der Gesamtsumme des "planmäßig zu erteilenden Unterrichts" im Bereich A sowie
- die Einteilung und Definition der Bereiche "erteilter Unterricht gemäß Stundenplan" (B1), "erteilter Unterricht in besonderer Form" (B2) und "Vertretung und Unterrichtsausfall" (C).
Generell gilt: B1, B2 und C beziehen sich auf die unter A angegebenen Stunden. Daher muss die Summe der Unterrichtsstunden von B und C dem unter A eingetragenen Stundenumfang entsprechen (B1 + B2 + C = A). Viele Beispiele, etwa zum Umgang mit Feiertagen und beweglichen Ferientagen innerhalb eines Erhebungszeitraums oder zur Erfassung von Unterricht in besonderer Form, sind auf beide Erhebungsteile anwendbar.
Stundenraster
- Als Stundenraster wird bei der Erhebung des erteilten und ausgefallenen Unterrichts und bei der statistischen Auswertung sowohl bei der Wochenmeldung wie auch bei der Detailerhebung das 45-Minuten-Modell zugrunde gelegt.
- Bei Schulen mit einem davon abweichenden Stundenraster erfolgt die Umrechnung auf das 45-Minuten-Modell durch die Anwendung UntStat, sodass die bisher erforderliche Umrechnung durch die Schule entfällt.
- Jede Schule muss ihr Stundenraster definieren, d. h. in der Anwendung hinterlegen, wie viele Minuten eine Schulstunde hat. Die Eingabe der Unterrichtsstatistik erfolgt dann in "Stunden" aus Sicht der Schule.
Sofern eine Schule mehrere Stundenraster hat, gibt sie als Basis die Minutenzahl an, nach der die meisten Stunden unterrichtet werden. Für davon abweichende Stundenraster muss die Schule dann jedoch auf ihre Bezugsgröße umrechnen (siehe Umrechnungsbeispiel).