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* Für die '''Wochenmeldung''' gilt:<br><u>Ein Erhebungsabschnitt</u> umfasst immer <u>eine Kalenderwoche</u>. Liegt in einer Woche der Wochenmeldung z. B. ein Feiertag, werden nur die Stunden der restlichen vier Unterrichtstage angegeben. Legt die Schule einen beweglichen Ferientag als Brückentag zwischen einen Feiertag und das Wochenende, bilden nur drei Unterrichtstage die Grundlage der Meldung. | * Für die '''Wochenmeldung''' gilt:<br><u>Ein Erhebungsabschnitt</u> umfasst immer <u>eine Kalenderwoche</u>. Liegt in einer Woche der Wochenmeldung z. B. ein Feiertag, werden nur die Stunden der restlichen vier Unterrichtstage angegeben. Legt die Schule einen beweglichen Ferientag als Brückentag zwischen einen Feiertag und das Wochenende, bilden nur drei Unterrichtstage die Grundlage der Meldung. | ||
* Für die '''Detailerhebung''' gilt:<br><u>Der Erhebungszeitraum</u> ist in der Teilnahme-Information und im Erhebungsformular angegeben. Anders als beim [[Rollierendes Verfahren Schuljahr 2017/18|Rollierenden Verfahren des Schuljahres 2017/18]] umfasst ein Erhebungsabschnitt <u>i. d. R. zwei Kalenderwochen</u> (Mo-Fr der Folgewoche). Je nach Lage von Ferien und Feiertagen kann ein Erhebungsabschnitt länger als zwei Kalenderwochen sein; er enthält jedoch immer <u>maximal 10 Unterrichtstage, ggf. auch weniger</u>. Sofern innerhalb des Erhebungsabschnitts Feiertage oder bewegliche Ferientage liegen, ist daher genauso zu verfahren wie bei der Wochenmeldung. | * Für die '''Detailerhebung''' gilt:<br><u>Der Erhebungszeitraum</u> ist in der Teilnahme-Information und im Erhebungsformular angegeben. Anders als beim [[Rollierendes Verfahren Schuljahr 2017/18|Rollierenden Verfahren des Schuljahres 2017/18]] umfasst ein Erhebungsabschnitt <u>i. d. R. zwei Kalenderwochen</u> (Mo-Fr der Folgewoche). Je nach Lage von Ferien und Feiertagen kann ein Erhebungsabschnitt länger als zwei Kalenderwochen sein; er enthält jedoch immer <u>maximal 10 Unterrichtstage, ggf. auch weniger</u>. Sofern innerhalb des Erhebungsabschnitts Feiertage oder bewegliche Ferientage liegen, ist daher genauso zu verfahren wie bei der Wochenmeldung. | ||
==Stundenraster== | |||
* Als '''Stundenraster''' wird bei der Erhebung des erteilten und ausgefallenen Unterrichts und bei der statistischen Auswertung sowohl bei der Wochenmeldung wie auch bei der Detailerhebung das '''45-Minuten-Modell zugrunde''' '''gelegt'''. | |||
* Bei Schulen mit einem davon '''abweichenden Stundenraster''' erfolgt die '''Umrechnung''' auf das 45-Minuten-Modell '''durch die Anwendung UntStat''', sodass die bisher erforderliche '''<u>Umrechnung durch die Schule entfällt</u>'''. | |||
* '''<u>Jede</u> Schule muss ihr Stundenraster definieren''', d. h. in der Anwendung hinterlegen, wie '''viele Minuten eine Schulstunde hat'''. Die '''Eingabe''' der '''Unterrichtsstatistik erfolgt''' dann '''in "Stunden" aus Sicht der Schule'''. | |||
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Sofern eine Schule mehrere Stundenraster hat, gibt sie als Basis die Minutenzahl an, nach der die meisten Stunden unterrichtet werden. Für davon abweichende Stundenraster muss die Schule dann jedoch auf ihre Bezugsgröße umrechnen ([[Fachliche Grundlagen: Beispiele#Beispiel 4|siehe Umrechnungsbeispiel]]). |
Version vom 13. März 2019, 12:10 Uhr
Die Basisdaten dienen sowohl der Abbildung der Besonderheiten einer Schule (z.B. das Stundenraster) als auch der Speicherung von Informationen. Auf ihrer Grundlage werden die Erhebungswerte plausibilisiert.
Den Basisdaten liegt der erste, nicht provisorische Stundenplan zugrunde. Sie werden einmal zum Schuljahresbeginn eingegeben und müssen nur dann geändert werden, wenn sich größere, nachhaltige Änderungen im Stundenplan der Schulstufe oder bei der Anzahl der Klassen ergeben (z.B. beim Halbjahreswechsel oder bei Schulen mit Sekundarstufe II durch den Wegfall des Unterrichts im Abiturjahrgang mit Eintritt in die Prüfungsphase). Die Basisdaten können für jeden Abschnitt verändert werden und gelten ab der Änderung weiter für die folgenden Abschnitte.
Definition "Zu erteilender Unterricht gemäß Stundenplan" (Bereich A)
Definition von "Unterricht":
Alle im Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtsangebote, an denen für die Schülerinnen und Schüler eine Teilnahmeverpflichtung besteht, gelten als "Unterricht".
Im Bereich A wird die Summe dieses gemäß Stundenplan im Erhebungszeitraum zu erteilenden Unterrichts erfasst. Bei der Wochenmeldung wird diese Summe durch die Anwendung UntStat-PC berechnet, bei der Detailerhebung muss die Summe manuell berechnet und angegeben werden.
- Erfasst wird nur der Pflichtunterricht (so z. B. auch Förderstunden als Bestandteil der in den Stundentafeln vorgesehenen Ergänzungsstunden), nicht hingegen Angebote, welche Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis wahrnehmen. Für die Entscheidung, ob es sich jeweils um Pflichtunterricht oder um freiwillige Angebote handelt, ist als Indikator heranzuziehen, ob für die Schülerinnen und Schüler eine grundsätzliche Verpflichtung besteht, den angebotenen Unterricht zu besuchen, und bei Fernbleiben ein entsprechender Vermerk auf dem Zeugnis erfolgen würde.
- Die Anzahl der Stunden ist aus Sicht der jeweiligen Lerngruppe anzugeben, unabhängig davon, ob die Stunde von einer Lehrkraft oder von mehreren Lehrkräften (z. B. im Teamteaching) erteilt wird. Es gilt: Eine Stunde Unterricht für eine Lerngruppe ist gleich eine zu erfassende Stunde in UntStat.
- Maßgeblich ist der reguläre Stundenplan des entsprechenden Erhebungsabschnitts. Grundsätzlich nicht zugrunde gelegt werden provisorische Stundenpläne (z. B. zum Schuljahresbeginn).
- Beispiel zur Summe A: Zu erfassender Stunden-Umfang in UntStat
Der Bereich A gibt die Summe der Stunden von allen Unterrichtstagen des jeweiligen Erhebungsabschnitts an; Feiertage und bewegliche Ferientage sind nicht zu berücksichtigen.
- Für die Wochenmeldung gilt:
Ein Erhebungsabschnitt umfasst immer eine Kalenderwoche. Liegt in einer Woche der Wochenmeldung z. B. ein Feiertag, werden nur die Stunden der restlichen vier Unterrichtstage angegeben. Legt die Schule einen beweglichen Ferientag als Brückentag zwischen einen Feiertag und das Wochenende, bilden nur drei Unterrichtstage die Grundlage der Meldung. - Für die Detailerhebung gilt:
Der Erhebungszeitraum ist in der Teilnahme-Information und im Erhebungsformular angegeben. Anders als beim Rollierenden Verfahren des Schuljahres 2017/18 umfasst ein Erhebungsabschnitt i. d. R. zwei Kalenderwochen (Mo-Fr der Folgewoche). Je nach Lage von Ferien und Feiertagen kann ein Erhebungsabschnitt länger als zwei Kalenderwochen sein; er enthält jedoch immer maximal 10 Unterrichtstage, ggf. auch weniger. Sofern innerhalb des Erhebungsabschnitts Feiertage oder bewegliche Ferientage liegen, ist daher genauso zu verfahren wie bei der Wochenmeldung.
Stundenraster
- Als Stundenraster wird bei der Erhebung des erteilten und ausgefallenen Unterrichts und bei der statistischen Auswertung sowohl bei der Wochenmeldung wie auch bei der Detailerhebung das 45-Minuten-Modell zugrunde gelegt.
- Bei Schulen mit einem davon abweichenden Stundenraster erfolgt die Umrechnung auf das 45-Minuten-Modell durch die Anwendung UntStat, sodass die bisher erforderliche Umrechnung durch die Schule entfällt.
- Jede Schule muss ihr Stundenraster definieren, d. h. in der Anwendung hinterlegen, wie viele Minuten eine Schulstunde hat. Die Eingabe der Unterrichtsstatistik erfolgt dann in "Stunden" aus Sicht der Schule.
Sofern eine Schule mehrere Stundenraster hat, gibt sie als Basis die Minutenzahl an, nach der die meisten Stunden unterrichtet werden. Für davon abweichende Stundenraster muss die Schule dann jedoch auf ihre Bezugsgröße umrechnen (siehe Umrechnungsbeispiel).