COSMO: Überblick über das Verfahren

Die COSMO-Erhebung findet an allen öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Dies schließt auch Schulformen mit ein, die nicht an der Unterrichtsstatistik UntStat teilnehmen.
Bitte übermitteln Sie in jedem Fall bei jeder Erhebung eine Meldung. Dies gilt auch für den Fall, dass sich gegenüber der letzten Meldung an Ihrer Schule keine Änderungen ergeben haben.
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Grundsätze der Erhebung
Erhebungsrhythmus
Die COSMO-Abfrage wird an vier Stichtagen im Jahr erhoben. Diese quartalsmäßige Abfrage findet zu den nachstehenden Terminen statt und löst die bisherige zweiwöchentliche Erhebung ab.
- 1. Quartal: letzter Mittwoch im Januar
- 2. Quartal: letzter Mittwoch im April
- 3. Quartal: erster Mittwoch in der ersten kompletten Schulwoche nach den Sommerferien
- 4. Quartal: erster Mittwoch nach den Herbstferien
Abgabeschluss für die Meldung ist jeweils am auf den Stichtag folgenden Donnerstag um 13:00 Uhr. Am Erhebungsstichtag erhalten die teilnehmenden Schulen eine Erinnerung an den Abgabeschluss am Folgetag.
Die Erhebung findet mit Hilfe des im Bildungsportal bereitgestellten Erhebungswerkzeuges COSMO statt. Sie erreichen dieses auch über die Adresse http://www.cosmo.nrw.de/ Bitte verwenden Sie für den Zugriff die Zugangsdaten für das Bildungsportal.
| Sie können die Nutzungsrechte für die COSMO-Anwendung analog zu den Nutzungsrechten für die Unterrichtsstatistik im Bildungsportal an einzelne Nutzerinnen und Nutzer vererben. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise zur Rechtevergabe im Bildungsportal. |
Fragenkatalog der Erhebung
Bei der Erhebung handelt es sich um eine den neuen Bedingungen angepasste Weiterentwicklung der Befragung, die bereits zuvor durchgeführt worden ist.
Der Fragenkatalog umfasst demnach nur noch Angaben zu neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern.
Den Fragebogen der aktuellen Befragung finden Sie unter dieser Verlinkung.
Wie werden die Daten verwendet?
Mit den übermittelten Daten liefern die Schulen in Nordrhein-Westfalen wichtige Informationen über die Erstförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler vor Ort. Die Meldungen werden unmittelbar nach dem Ablauf der Eingabefrist statistisch ausgewertet und den zuständigen Stellen der Schulverwaltung zur Verfügung gestellt.