COSMO: Überblick über das Verfahren

Aus UntStat
Zur Navigation springen Zur Suche springen


COSMO Teaser.png


Die COSMO-Erhebung findet an allen öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Dies schließt auch Schulformen mit ein, die nicht an der Unterrichtsstatistik UntStat teilnehmen.

Alert.png
Bitte übermitteln Sie in jedem Fall bei jeder Erhebung eine Meldung. Dies gilt auch für den Fall, dass sich gegenüber der letzten Meldung an Ihrer Schule keine Änderungen ergeben haben.
Alert.png


Grundsätze der Erhebung

Die Erhebung findet alle zwei Wochen statt:

  • Erhebungsstichtag ist jeweils der Mittwoch der zweiten Woche.
  • Abgabeschluss für die Meldung ist jeweils am auf den Stichtag folgenden Donnerstag um 13 Uhr. (Bei Feiertagen an einem Donnerstag ist der Abgabeschluss freitags oder montags um 13 Uhr. Über den angepassten Abgabeschluss werden Sie im Laufe der jeweiligen Erhebungswoche gesondert informiert.)
  • Die Daten der Erhebung werden jeweils unmittelbar nach dem Ablauf der Frist ausgewertet. Eine Nachmeldung von Daten ist nicht möglich.

Die Erhebung findet mit Hilfe des im Bildungsportal bereitgestellten Erhebungswerkzeuges COSMO statt. Sie erreichen dieses auch über die Adresse http://www.cosmo.nrw.de/ Bitte verwenden Sie für den Zugriff die Zugangsdaten für das Bildungsportal.

Hinweis.png Sie können die Nutzungsrechte für die COSMO-Anwendung analog zu den Nutzungsrechten für die Unterrichtsstatistik im Bildungsportal an einzelne Nutzerinnen und Nutzer vererben. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise zur Rechtevergabe im Bildungsportal.

Fragenkatalog der Erhebung

Bei der Erhebung handelt es sich um eine den neuen Bedingungen angepasste Weiterentwicklung der Befragung, die bereits im vergangenen Schuljahr durchgeführt worden ist.

Der Fragenkatalog umfasst demnach nur noch Angaben zu neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern.


Den Fragebogen der aktuellen Befragung finden Sie unter dieser Verlinkung.

Wie werden die Daten verwendet?

Mit den übermittelten Daten liefern die Schulen in Nordrhein-Westfalen wichtige Informationen über die Erstförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler vor Ort. Die Meldungen werden unmittelbar nach dem Ablauf der Eingabefrist statistisch ausgewertet und den zuständigen Stellen der Schulverwaltung zur Verfügung gestellt.


Weiterführende Informationen