Bereich C: Erläuterungen zu den Gründen

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Im Gegensatz zur Wochenmeldung werden in der Detailerhebung im Bereich C auch die Gründe für ergriffene Vertretungsmaßnahmen erfasst. Für das aktuelle Verfahren des ist die Anzahl der im Bereich C anzugebenden Gründe von ehemals 21 auf 11 Gründe zusammengefasst worden, um den Erhebungsaufwand zu reduzieren.

Im Folgenden finden Sie nähere Erläuterungen zu den Gründen, warum die für eine Lerngruppe gemäß Stundenplan vorgesehene Lehrkraft nicht für die Erteilung des Unterrichts zur Verfügung stand.

Nr. der Kennziffer Grund Erläuterung / Definition Hinweis
C.1 Lehrkraft erkrankt,
Kurmaßnahme
  • Krankheit
  • Teilnahme an Kurmaßnahme
  • Reduzierte Stunden aufgrund von Wiedereingliederung
  • Ist für eine langfristig abwesende Lehrkraft eine fachbezogene Dauervertretung eingerichtet (z. B. schulintern oder durch VERENA), sind diese Stunden nicht zu erfassen; sie gelten als regulär erteilter Unterricht.
C.2 Lehrkraft im Mutterschutz / in Elternzeit / Beschäftigungsverbot, Lehrkraft hat Sonderurlaub nach § 31 ADO / persönliche Gründe (auch eigenes Kind erkrankt)
  • Lehrkraft im Mutterschutz, Beschäftigungsverbot
  • Fernbleiben von schwangeren Lehrerinnen zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren
  • Elternzeit (weibliche und männliche Lehrkräfte)
  • Betreuung eines erkrankten Kindes
  • Ist für eine langfristig abwesende Lehrkraft eine fachbezogene Dauervertretung eingerichtet (z. B. schulintern oder durch VERENA), sind diese Stunden nicht zu erfassen; sie gelten als regulär erteilter Unterricht.
C.3 Tätigkeiten im Rahmen des Unterricht in besonderer Form
  • Begleitung anderer Lerngruppen bei Klassenfahrten, Wandertagen, Exkursionen etc. (B2.1)
  • Durchführung von Unterricht an außerschulischen Lernorten in anderen Lerngruppen (B2.2)
  • Teilnahme an Schüler-/ Lehreraustauschprogrammen bzw. entsprechende Betreuungstätigkeiten
  • Tätigkeiten im Rahmen des Unterrichts in besonderer Form (B2.3 - B2.7 oder B2.8)
  • Begleitet eine Lehrkraft eine vollständige Lerngruppe bzw. die Mehrheit einer Lerngruppe bei einer Klassenfahrt, einem Wandertag oder einer Exkursion, so muss diese Veranstaltung auch im Feld B2.1 ("Schulfahrten, Schulwanderungen") oder Feld B2.2, ("Unterricht an außerschulischen Lernorten / Exkursionen") als Unterricht in besonderer Form erfasst werden (vgl. Beispiel. "Wandertag").
    Sofern Unterricht in besonderer Form betreut wurde, jedoch im Bereich B2 keine Eintragung erfolgt ist, weil keine vollständigen Lerngruppen betroffen waren, bitte im Übergabe-Kommentar einen kurzen Hinweis dazu geben!
C.4 anderweitige schülerbezogene Aufgaben

(z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen, Schuleingangsdiagnostik, AO-SF-Verfahren etc.)

  • Durchführung von Prüfungen (auch in anderen Lerngruppen)/Aufsichtsfunktion bei Klassenarbeiten und Klausuren
  • Tätigkeiten bei der Durchführung von Wettbewerben, Lernstandserhebungen, Leistungsvergleichen (ebenfalls jeweils in anderen Lerngruppen); Externenprüfungen etc.
  • Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten
  • planmäßig vorgesehene Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten
  • Durchführung von AO-SF-Verfahren („Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs“), Lerndiagnostik, Schuleingangsdiagnostik
  • Auch Grundschultage, an denen eine Lehrkraft einer weiterführenden Schule den Grundschülerinnen und Grundschülern die künftige Schule vorstellt.
C.5 anderweitige dienstliche / schulorganisatorische Aufgaben

(z.B. Konferenzen, Dienstbesprechungen, Schulanmeldungen, Ausbildungstätigkeiten, Personalvertretung etc.)

  • schulinterne Konferenzen, Dienstbesprechungen, organisatorische Aufgaben, Anmeldungen usw.
  • Konferenzen, Dienstbesprechungen außerhalb der Schule
  • Tätigkeiten im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften (auch Unterrichtsbesuche, Nachbesprechungen, etc.)
  • Personalrat/Lehrerrat/AfG (Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen)/Schwerbehindertenvertretung/Teilnahme an Personalversammlungen
  • Die Zeile C.5 schließt Zeugniskonferenzen mit ein.
C.6 Schulinterne - oder Kollegiumsinterne Fortbildung (SchiLF/KiF), pädagogischer Tag
  • Fortbildungsveranstaltung oder pädagogische Konferenz, die für das gesamte Kollegium stattfindet
 
C.7 Lehrerfortbildung
individualisiert
  • Teilnahme an einer individualisierten Lehrerfortbildungsmaßnahme
  • Teilnahme an Fortbildungen, die auf die Übernahme von Leitungsfunktionen vorbereiten bzw. Inhaber von Leitungsfunktionen unterstützen
  • Keine Rolle spielt, ob die Fortbildung von staatlichen oder privaten Trägern organisiert wird.
  • Auch Fortbildungen, an denen mehrere Teilnehmer der Schule teilnehmen, werden als individualisierte Lehrerfortbildung erfasst, sofern es sich nicht um eine Fortbildungsmaßnahme handelt, die eigens und ausschließlich für einen Teil der Lehrerschaft (Fachschaft etc.) der betreffenden Schule organisiert wurde.
C.8 Eltern- und Schülersprechtag
  • Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen eines Eltern- bzw. Schülersprechtags o. Ä.
 
C.9 Schuljahresbeginn, Zeugnisausgabe, regionales Brauchtum etc.
  • Einschulung der ersten bzw. fünften Klassen nicht am ersten Tag --> Für die betroffenen ersten bzw. fünften Klassen gilt der an diesem Tag planmäßig vorgesehene Unterricht als ersatzlos ausgefallen.
  • Kürzung des nach dem Stundenplan vorgesehenen Unterrichts auf drei Stunden mit anschließender Zeugnisausgabe --> Die auf Grund dieser Regelung nicht erteilten Stunden sind als ersatzloser Unterrichtsausfall zu erfassen.
  • Unterrichtskürzungen aufgrund regionaler Brauchtumsveranstaltungen sind als ersatzlos ausgefallen zu erfassen (z. B. Schulschluss nach der 4. Stunde an Altweiber).
  • Planabweichungen für vollständige Lerngruppen, z. B. zur Vorbereitung von Gesangsbeiträgen bei Einschulungsfeierlichkeiten, sind unter B2.3 zu erfassen.
  • Die in der Regel von der Klassenleitung durchgeführte Zeugnisausgabe ist als planmäßig erteilter Unterricht unter B1 zu erfassen.
  • Schulfeste oder schulische Veranstaltungen anlässlich regionaler Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Martinszug, gemeinsame Weihnachtsfeiern, Teilnahme an Karnevalsumzügen oder -feiern) sind unter B2.7 zu erfassen.
C.10 Gefahrenvermeidung / Außenereignisse
  • Der Unterricht konnte aus Gründen, die nicht in der Verantwortung der Schule liegen, nicht in der im Stundenplan vorgesehenen Form erteilt werden.
Beispiele:
  • bauliche Gründe (z. B. [kurzfristig] notwendige Reparatur- oder Renovierungsmaßnahmen)
  • Wettereignisse (z. B. Hitze, Unwetter)
  • sonstige Umwelteinflüsse etc.
C.11 Sonstiges
  • Gemeinschaftsveranstaltungen des Kollegiums
  • Vertragsangelegenheiten/Lehrkraft hat die Schule dauerhaft aus sonstigen Gründen verlassen
  • Alle weiteren Ausfallgründe, welche dazu führen, dass der Unterricht nicht von der vorgesehenen Lehrkraft durchgeführt werden kann, die aber nicht den o. g. Gruppen zugeordnet werden können (z. B. Freistellung wegen Schöffentätigkeit, politisches Mandat, Streik der Lehrkraft).
Sign warning.png Vor der Eintragung unter "Sonstiges" ist sorgfältig zu prüfen, ob tatsächlich keine der oben genannten Kategorien im weiteren Sinne zutreffend ist!

Weiterführende Informationen