Nr. der Kennziffer
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Grund
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Erläuterung / Definition
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Hinweis
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C.1
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Lehrkraft erkrankt, Kurmaßnahme
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- Krankheit
- Teilnahme an Kurmaßnahme
- Reduzierte Stunden aufgrund von Wiedereingliederung
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Ist für eine langfristig abwesende Lehrkraft eine fachbezogene Dauervertretung eingerichtet (z. B. schulintern oder durch VERENA), sind diese Stunden nicht zu erfassen; sie gelten als regulär erteilter Unterricht.
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C.2
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Lehrkraft im Mutterschutz / in Elternzeit / Beschäftigungsverbot, Lehrkraft hat Sonderurlaub nach § 31 ADO / persönliche Gründe (auch eigenes Kind erkrankt)
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- Lehrkraft im Mutterschutz, Beschäftigungsverbot
- Fernbleiben von schwangeren Lehrerinnen zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren
- Elternzeit (weibliche und männliche Lehrkräfte)
- Betreuung eines erkrankten Kindes
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Ist für eine langfristig abwesende Lehrkraft eine fachbezogene Dauervertretung eingerichtet (z. B. schulintern oder durch VERENA), sind diese Stunden nicht zu erfassen; sie gelten als regulär erteilter Unterricht.
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C.3
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Tätigkeiten im Rahmen des Unterricht in besonderer Form
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- Begleitung anderer Lerngruppen bei Klassenfahrten, Wandertagen, Exkursionen etc. (B2.1)
- Durchführung von Unterricht an außerschulischen Lernorten in anderen Lerngruppen (B2.2)
- Teilnahme an Schüler-/ Lehreraustauschprogrammen bzw. entsprechende Betreuungstätigkeiten
- Tätigkeiten im Rahmen des Unterrichts in besonderer Form (B2.3-2.7 oder B2.9)
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Begleitet eine Lehrkraft eine vollständige Lerngruppe bzw. die Mehrheit einer Lerngruppe bei einer Klassenfahrt, einem Wandertag oder einer Exkursion, so muss diese Veranstaltung auch im Feld B2.1 ("Schulfahrten, Schulwanderungen") oder Feld B2.2, ("Unterricht an außerschulischen Lernorten / Exkursionen") als Unterricht in besonderer Form erfasst werden (vgl. Beispiel. "Wandertag"). Sofern Unterricht in besonderer Form betreut wurde, jedoch im Bereich B2 keine Eintragung erfolgt ist, weil keine vollständigen Lerngruppen betroffen waren, bitte im Übergabe-Kommentar einen kurzen Hinweis dazu geben!
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C.4
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anderweitige schülerbezogene Aufgaben
(z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen, Schuleinangsdiagnostik, AO-SF-Verfahren etc.)
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- Durchführung von Prüfungen
- Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten
- planmäßig vorgesehene Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten
- Durchführung von AO-SF-Verfahren, Lerndiagnostik, Schuleinangsdiagnostik
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C.5
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anderweitige dienstliche / schulorganisatorische Aufgaben
(z.B. Konferenzen, Dienstbesprechungen, Schulanmeldungen, Ausbildungstätigkeiten, Personalvertretung etc.)
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- schulinterne Konferenzen, Dienstbesprechungen, organisatorische Aufgaben, Anmeldungen usw.
- Konferenzen, Dienstbesprechungen außerhalb der Schule
- Tätigkeiten im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften (auch Unterrichtsbesuche, Nachbesprechungen, etc.)
- Personalrat/Lehrerrat/AfG (Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen)/Schwerbehindertenvertretung/Teilnahme an Personalversammlungen
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Die Zeile C.5 schließt Zeugniskonferenzen mit ein.
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C.6
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Schulinterne - oder Kollegiumsinterne Fortbildung (SchiLF/KiF), pädagogischer Tag
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- Fortbildungsveranstaltung oder pädagogische Konferenz, die für das gesamte Kollegium stattfindet
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C.7
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Lehrerfortbildung individualisiert
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- Teilnahme an einer individualisierten Lehrerfortbildungsmaßnahme
- Teilnahme an Fortbildungen, die auf die Übernahme von Leitungsfunktionen vorbereiten bzw. Inhaber von Leitungsfunktionen unterstützen
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- Keine Rolle spielt, ob die Fortbildung von staatlichen oder privaten Trägern organisiert wird.
- Auch Fortbildungen, an denen mehrere Teilnehmer der Schule teilnehmen, werden als individualisierte Lehrerfortbildung erfasst, sofern es sich nicht um eine Fortbildungsmaßnahme handelt, die eigens und ausschließlich für einen Teil der Lehrerschaft (Fachschaft etc.) der betreffenden Schule organisiert wurde.
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C.8
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Eltern- und Schülersprechtag
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Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen eines Eltern- bzw. Schülersprechtags o. Ä.
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C.9
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Schuljahresbeginn, Zeugnisausgabe, regionales Brauchtum etc.
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- Einschulung der ersten bzw. fünften Klassen nicht am ersten Tag --> Für die betroffenen ersten bzw. fünften Klassen gilt der an diesem Tag planmäßig vorgesehene Unterricht als ersatzlos ausgefallen.
- Kürzung des nach dem Stundenplan vorgesehenen Unterrichts auf drei Stunden mit anschließender Zeugnisausgabe --> Die auf Grund dieser Regelung nicht erteilten Stunden sind als ersatzloser Unterrichtsausfall zu erfassen.
- Unterrichtskürzungen aufgrund regionaler Brauchtumsveranstaltungen sind als ersatzlos ausgefallen zu erfassen (z. B. Schulschluss nach der 4. Stunde an Altweiber).
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- Planabweichungen für vollständige Lerngruppen, z. B. zur Vorbereitung von Gesangsbeiträgen bei Einschulungsfeierlichkeiten, sind unter B2.3 zu erfassen.
- Die in der Regel von der Klassenleitung durchgeführte Zeugnisausgabe ist als planmäßig erteilter Unterricht unter B1 zu erfassen.
- Schulfeste oder schulische Veranstaltungen anlässlich regionaler Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Martinszug, gemeinsame Weihnachtsfeiern, Teilnahme an Karnevalsumzügen oder feiern) sind unter B2.7 zu erfassen.
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C.10
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Gefahrenvermeidung / Außenereignisse
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Der Unterricht konnte aus Gründen, die nicht in der Verantwortung der Schule liegen, nicht in der im Stundenplan vorgesehenen Form erteilt werden.
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Beispiele:
- bauliche Gründe (z. B. [kurzfristig] notwendige Reparatur- oder Renovierungsmaßnahmen)
- Wettereignisse (z. B. Hitze, Unwetter)
- sonstige Umwelteinflüsse etc.
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C.11
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Sonstiges
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Alle weiteren Ausfallgründe, welche dazu führen, dass der Unterricht nicht von der vorgesehenen Lehrkraft durchgeführt werden kann, die aber nicht den o.g. Gruppen zugeordnet werden können.
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Vor der Eintragung unter "Sonstiges" ist sorgfältig zu prüfen, ob tatsächlich keine der o.g. Kategorien im weiteren Sinne zutreffend ist.
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C.8
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Schulinterne / Kollegiumsinterne Fortbildung (SchiLF / KiF)
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- Teilnahme an einer schulinternen Lehrerfortbildung
- Teilnahme an einer kollegiumsinternen Fortbildung
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- Fortbildungsmaßnahmen, an denen das gesamte Kollegium teilnimmt (z. B. Pädagogischer Tag)
- Fortbildungsmaßnahmen für Teile des Kollegiums (Fachschaften etc.), die eigens und ausschließlich für diese Gruppen organisiert wurden.
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C.9
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Schulinterne Konferenzen, Dienstbesprechungen, organisatorische Aufgaben, Anmeldungen etc.
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- Teilnahme an schulinternen Konferenzen
- Teilnahme an schulinternen Dienstbesprechungen
- Wahrnehmung organisatorischer Aufgaben, auch im Rahmen der Schulleitung
- Schulanmeldungen
- Konferenzen schulinterner Gremien
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Unter C.9 sind auch die Zeugniskonferenzen zu erfassen.
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C.10
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Konferenzen, Dienstbesprechungen etc. außerhalb der Schule
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- Teilnahme an an Konferenzen / Dienstbesprechungen etc. außerhalb der Schule
- Veranstaltungen des Schulträgers und der Dienstaufsicht
- dienstliche Treffen mit Vertretern von Politik, Wirtschaft oder Wissenschaft
- Vorstellungsgespräche von Lehramtsanwärter/innen und zur Bewerbung an anderen Schulen
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C.11
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Tätigkeiten im Rahmen der Lehrer Aus- und Fortbildung
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- Tätigkeiten in der Lehrerfortbildung
- Tätigkeiten von Ausbildungsbeauftragten
- Tätigkeiten von Fachleiter/innen
- Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten
- Teilnahme an Unterrichtsbesuchen
- Teilnahme an Prüfungen von Referendarinnen und Referendaren
- Erteilung von außerplanmäßigem Unterricht durch Referendarinnen und Referendar anlässlich von Unterrichtsbesuchen
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Erfassung von Planänderungen, die sich sowohl auf die Ausbilder/innen als auch auf die Auszubildenden beziehen.
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C.12
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Begleitung von Klassenfahrten, Wandertagen, Exkursionen etc. (siehe Feld B2.1 und B2.2)
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C.14
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Personalrat / Lehrerrat / AfG (Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen) / Schwerbehindertenvertretung / Teilnahme an Personalversammlungen
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- Tätigkeiten als Mitglied des Personalrates bzw. Lehrerrates
- Tätigkeiten als Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen
- Tätigkeiten im Rahmen der Schwerbehindertenvertretungen
- Personalversammlungen
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Es sind sowohl schulinterne als auch schulexterne Gremien zu berücksichtigen.
Erläuterung: C.14 ist eine Zusammenfassung aller Gründe, die im weitesten Sinne die Personalvertretung berühren.
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C.16
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Gemeinschafts-veranstaltung des Kollegiums
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Teilnahme an einer Gemeinschaftsveranstaltung des Kollegiums
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Beispiel: Kollegiums- bzw. Betriebsausflüge etc.
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C.18
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Durchführung von AO-SF- Verfahren, Lerndiagnostik, Schul-eingangsdiagnostik
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- Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Durchführung eines AO-SF-Verfahrens
- Schuleingangsdiagnostik (Schulspiel etc.)
- Diagnose im Bereich LRS etc.
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C.19
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Durchführung von Prüfungen
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- Durchführung von Prüfungen in anderen Lerngruppen
- Aufsichtsfunktionen bei Klassenarbeiten und Klausuren in anderen Lerngruppen
- Tätigkeiten bei der Durchführung von Wettbewerben, Lernstandserhebungen, Leistungsvergleichen (ebenfalls jeweils in anderen Lerngruppen); Externenprüfungen etc.
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