Bereich C: Erläuterung zu den Gründen 2020
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Im Gegensatz zur Wochenmeldung werden in der Detailerhebung im Bereich C auch die Gründe für ergriffene Vertretungsmaßnahmen erfasst. Im Folgenden finden Sie nähere Erläuterungen zu den Gründen, warum die für eine Lerngruppe gemäß Stundenplan vorgesehene Lehrkraft nicht für die Erteilung des Unterrichts zur Verfügung stand.
Nr. der Kennziffer | Grund | Erläuterung / Definition | Hinweis |
---|---|---|---|
C.1 | Lehrkraft erkrankt, Kurmaßnahme |
|
Ist für eine langfristig abwesende Lehrkraft eine fachbezogene Dauervertretung eingerichtet (z. B. schulintern oder durch VERENA), sind diese Stunden nicht zu erfassen; sie gelten als regulär erteilter Unterricht. |
C.2 | Lehrkraft im Mutterschutz / in Elternzeit / Beschäftigungsverbot, Lehrkraft hat Sonderurlaub nach § 31 ADO / persönliche Gründe (auch eigenes Kind erkrankt) |
|
Ist für eine langfristig abwesende Lehrkraft eine fachbezogene Dauervertretung eingerichtet (z. B. schulintern oder durch VERENA), sind diese Stunden nicht zu erfassen; sie gelten als regulär erteilter Unterricht. |
C.3 | Tätigkeiten im Rahmen des Unterricht in besonderer Form |
|
Begleitet eine Lehrkraft eine vollständige Lerngruppe bzw. die Mehrheit einer Lerngruppe bei einer Klassenfahrt, einem Wandertag oder einer Exkursion, so muss diese Veranstaltung auch im Feld B2.1 ("Schulfahrten, Schulwanderungen") oder Feld B2.2, ("Unterricht an außerschulischen Lernorten / Exkursionen") als Unterricht in besonderer Form erfasst werden (vgl. Beispiel. "Wandertag"). Sofern Unterricht in besonderer Form betreut wurde, jedoch im Bereich B2 keine Eintragung erfolgt ist, weil keine vollständigen Lerngruppen betroffen waren, bitte im Übergabe-Kommentar einen kurzen Hinweis dazu geben! |
C.4 | anderweitige schülerbezogene Aufgaben
(z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen, Schuleinangsdiagnostik, AO-SF-Verfahren etc.) |
Durchführung von Prüfungen
Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten planmäßig vorgesehene Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten Durchführung von AO-SF-Verfahren, Lerndiagnostik, Schuleinangsdiagnostik |
|
C.5 | Lehrkraft hat Schule dauerhaft aus sonstigen Gründen verlassen | Die Lehrkraft befindet sich dauerhaft nicht mehr an der Schule. | Sollte zwischenzeitlich eine Anpassung der Unterrichtsverteilung/Stundenpläne erfolgt sein und die Lehrkraft stundenplanmäßig nicht mehr vorgesehen sein, sind die Stunden nicht mehr zu berücksichtigen. Beispiel: Die Lehrkraft hatte an der Schule eine befristete Anstellung und tritt unterjährig an einer anderen Schule eine Festanstellung an. |
C.6 | Sonderurlaub nach §31 ADO / persönliche Gründe (auch eigenes Kind erkrankt) |
|
|
C.7 | Lehrerfortbildung individualisiert |
|
|
C.8 | Schulinterne / Kollegiumsinterne Fortbildung (SchiLF / KiF) |
|
|
C.9 | Schulinterne Konferenzen, Dienstbesprechungen, organisatorische Aufgaben, Anmeldungen etc. |
|
Unter C.9 sind auch die Zeugniskonferenzen zu erfassen. |
C.10 | Konferenzen, Dienstbesprechungen etc. außerhalb der Schule |
|
|
C.11 | Tätigkeiten im Rahmen der Lehrer Aus- und Fortbildung |
|
Erfassung von Planänderungen, die sich sowohl auf die Ausbilder/innen als auch auf die Auszubildenden beziehen. |
C.12 | Begleitung von Klassenfahrten, Wandertagen, Exkursionen etc. (siehe Feld B2.1 und B2.2) |
| |
C.14 | Personalrat / Lehrerrat / AfG (Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen) / Schwerbehindertenvertretung / Teilnahme an Personalversammlungen |
|
Es sind sowohl schulinterne als auch schulexterne Gremien zu berücksichtigen. Erläuterung: C.14 ist eine Zusammenfassung aller Gründe, die im weitesten Sinne die Personalvertretung berühren. |
C.15 | Eltern- und Schülersprechtag | Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen eines Eltern- bzw. Schülersprechtags o. Ä. | |
C.16 | Gemeinschafts-veranstaltung des Kollegiums | Teilnahme an einer Gemeinschaftsveranstaltung des Kollegiums | Beispiel: Kollegiums- bzw. Betriebsausflüge etc. |
C.17 | Schuljahresbeginn, Zeugnisausgabe, regionales Brauchtum etc. |
|
|
C.18 | Durchführung von AO-SF- Verfahren, Lerndiagnostik, Schul-eingangsdiagnostik |
|
|
C.19 | Durchführung von Prüfungen |
|
|
C.20 | Gefahrenvermeidung / Außenereignisse | Der Unterricht konnte aus Gründen, die nicht in der Verantwortung der Schule liegen, nicht in der im Stundenplan vorgesehenen Form erteilt werden. | Beispiele:
|
C.21 | Sonstiges | Alle weiteren Ausfallgründe, welche dazu führen, dass der Unterricht nicht von der vorgesehenen Lehrkraft durchgeführt werden kann, die aber nicht den o.g. Gruppen zugeordnet werden können. | ![]() |