Besonderheiten: Auflösung von Doppelbesetzungen

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Die Auflösung von Doppelbesetzungen ist an Grundschulen ein häufig eintretender Fall. Dieser ist je nach Erhebung unterschiedlich zu erfassen:

  • In der Detailerhebung wird die Auflösung von Doppelbesetzung

Ausgangslage (modellhaft):

Bei der Auflösung von Doppelbesetzungen sind zwei Konstellationen denkbar:

  • a) Eine der beiden Lehrkräfte, die planmäßig in einer Doppelbesetzung unterrichten, ist krank (andere Gründe ebenfalls möglich).
  • b) In einer anderen Lerngruppe ist eine Lehrkraft krank (andere Gründe ebenfalls möglich). Um diese Lehrkraft zu vertreten, wird eine Doppelbesetzung aufgelöst und eine der beiden Lehrkräfte, die laut Plan in der Doppelbesetzung tätig wäre, wird zur Vertretung der abwesenden Person eingesetzt.

Diese beiden Fälle führen zu unterschiedlichen Eintragungen in UntStat.

Erfassung:

Ansatz a): In einer mit Doppelbesetzung geplanten Stunde ist eine Lehrkraft aufgrund von Krankheit abwesend.

Anzahl Std. Kennziffer / Grund Maßnahme Bemerkung
1 C.1
Lehrkraft erkankt, Kurmaßnahme
Auflösung von Doppelbesetzungen Eine Lehrkraft der Doppelbesetzung ist krank.

Ansatz b): Um eine erkrankte Lehrkraft in einer anderen Lerngruppe zu vertreten, wird für eine Stunde eine Doppelbesetzung aufgelöst.

Anzahl Std. Kennziffer / Grund Maßnahme Bemerkung
1 C.1
Lehrkraft erkankt, Kurmaßnahme
Vertretung im vorgesehenen Fach oder Ersatzunterricht Vertretungsunterricht in der Lerngruppe, in der die erkrankte Lehrkraft fehlt.
1 C.3
Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten
Auflösung von Doppelbesetzungen Die Stunde wird nur von einer Lehrkraft erteilt, weil die andere Lehrkraft den Vertretungsunterricht erteilt.

Wichtig.png Wichtig:

Während in Ansatz a) tatsächlich nur die eine Stunde in UntStat erfasst wird, in der die Lehrkraft gefehlt hat, müssen in Ansatz b) zwei Stunden erfasst werden, nämlich der Vertretungsunterricht und die dazu erforderliche Auflösung der Doppelbesetzung.

[Inhaltsverzeichnis]

Beispiel 3: Vertretung in anderer Lerngruppe

Ausgangslage:

  • Lehrkraft A nimmt an einer Fortbildungsmaßnahme teil. Daher kann sie eine Stunde Mathematik in der Klasse 9a nicht unterrichten.
    Dieser Unterricht wird von Lehrkraft B erteilt (Fachvertretung).
  • Lehrkraft B hätte ihrerseits in dieser Stunde eigentlich Erdkunde in der Klasse 6b erteilt. Stattdessen erhält die Klasse 6b in dieser Stunde eine Deutschstunde, erteilt durch Lehrkraft C, dem Deutschlehrer der Klasse 6b.
  • Lehrkraft C hätte in dieser Stunde eigentlich Unterricht in einem Geschichtskurs in der Einführungsphase. Damit Lehrkraft C die Deutschstunde in der Klasse 6b erteilen kann, arbeiten die Schülerinnen und Schüler in der EF in dieser Zeit eigenverantwortlich an vorbereiteten Materialien (EVA).

Ergebnis:

  regulärer Stundenplan Vertretungsregelung   Erfassung in UntStat
Kl. Lehrkraft Fach neue Lehrkraft neues Fach Anzahl Std. Kennziffer / Grund Maßnahme
9a A M B M 1 C.7
Lehrerfortbildung individualisiert
Vertretung im vorgesehenen Fach
6b B EK C D 1 C.3
Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten
Ersatzunterricht
EF C GE -- EVA 1 C.3
Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten
EVA