Korrekturfrist
Generell gilt, dass die Summe im Bereich D1 ("ersatzloser Unterrichtsausfall") bzw. im Bereich D2 ("EVA") den jeweiligen Stundensummen der entsprechenden Spalten in C entsprechen muss. Die Übergabe der Meldung ist nur möglich, wenn die o. g. Summen jeweils übereinstimmen; ansonsten sind die Daten "inkonsistent" und der Versand der Daten ist ausgeschlossen.
Nähere Informationen zur Summenbildung in der Detailerhebung erhalten Sie im Artikel zur Summenbildung in der Detailerhebung.