Distanzunterricht

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Das Format "Distanzunterricht" bietet Schule die Möglichkeit, auch in der Corona-Pandemie Unterricht im größtmöglichen Umfang zu erteilen. Dies schließt eine geänderte Unterrichtsorganisation mit ein, die ab dem Schuljahr 2020/2021 in UntStat abgebildet werden kann.

Rahmenbedingungen für Distanzunterricht

Die wichtigsten Eckpunkte für das Format Distanzunterricht sind in der Handreichung "Wiederaufnahme eines angepassten Schulberiebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021" vom 03.08.2020 ab Seite 11 abgebildet:

  • Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.
  • Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht im Hinblick auf der Grundlage eines pädagogischen und organisatorischen Plans ein und informiert die zuständige Schulaufsicht sowie die Eltern hierüber.
  • Distanzunterricht soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, also insbesondere eine ausreichende technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte gewährleistet ist.
  • Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht.
  • Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.
  • Die Verordnung erstreckt sich auf die Bildungsgänge aller Schulstufen und Schulformen. Sie wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 befristet.

Über den rechtlichen Rahmen hinaus gilt die Annahme, dass Distanzunterricht eine Begleitung und Unterstützung während der Aufgabenbearbeitung und vor der Besprechung der Lösungen voraussetzt.

Wie wird Distanzunterricht in UntStat abgebildet?

Distanzunterricht wird in UntStat unter der Position bzw. im Bereich B 2 abgebildet:

Calendar 52.png In der Wochenmeldung ist "Distanzunterricht" dem Teilbereich B 2 zugeordnet, wird dort jedoch gesondert abgefragt. "Distanzunterricht" versteht sich als Teilmenge des Unterrichts in besonderer Form (B 2). Der größtmögliche Umfang des "Distanzunterrichts" liegt vor, wenn im Falle einer Schulschließung die Summe der Stunden unter Position B 2 der Summe A entspricht.
Magnifying glass.png In der Detailerhebung ist "Distanzunterricht" dem Teilbereich B 2.8 zugeordnet. Stunden, die unter diesem Teilbereich eingeordnet werden, müssen im Bereich D 1 den einzelnen Fächern zugeordnet werden.

Wann muss Distanzunterricht in der Unterrichtsstatistik berücksichtigt werden?

Es gilt die Definition von Unterricht, wie Sie für beide Erhebungsteile formuliert ist. Analog zu dieser Definition ist der folgende Grundsatz maßgeblich:

Navigate right2.png Das Format Distanzunterricht muss dann in der Unterrichtsstatistik berücksichtigt werden, wenn mehr als die Hälfte einer Lerngruppe im Distanzunterricht unterrichtet wird.

Check2.png Stunden, die als Distanzunterricht erfasst werden müssen
  • Fachunterricht, der der Erfüllung der Stundentafel dient und für die Mehrheit der Lerngruppe auf Distanz erteilt wird.


Delete.png Stunden, die nicht als Distanzunterricht erfasst werden dürfen
  • Stunden, die einzelnen Schülerinnen und Schülern oder weniger als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe im Format Distanzunterricht erteilt werden
  • Besprechungen, Arbeitsgemeinschaften o.ä., die außerhalb des organisatorischen Rahmens des dauerhaft geltenden Stundenplans stattfinden
  • Projektunterricht (z.B. Medienschulungen), der zusätzlich zum dauerhaft geltenden Stundenplan erteilt wird



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