Erteilter Unterricht in besonderer Form (B2)
Unter "Unterricht in besonderer Form" (B2) fallen sämtliche Veranstaltungen, die im Rahmen des Unterrichts stattfinden und im weiteren Sinne einen unterrichtlichen Bezug haben. Unterricht wird dann als Unterricht besonderer Form erfasst, wenn die Mehrheit einer Lerngruppe daran teilnimmt. Unter Unterricht in besonderer Form fallen
- Schulfahrten bzw. Schulwanderungen,
- Unterricht an außerschulischen Lernorten bzw. Exkursionen,
- Projektunterricht und Projekttage,
- Informations- und Beratungsveranstaltungen,
- Schülerbetriebspraktika, Betriebserkundungen,
- Wettbewerbe und Leistungsvergleiche sowie
- Schulfeste und Sportveranstaltungen.
Die Zuordnungshilfen und Erläuterungen zum Bereich B2 gelten für die Wochenmeldung wie für die Detailerhebung grundsätzlich gleichermaßen.
Wochenmeldung:
Bei der Wochenmeldung entfällt die Differenzierung des Unterrichts in besonderer Form nach Kategorien vollständig.
Veranstaltungen, die als Unterricht in besonderer Form zu werten sind, werden lediglich eine Gesamtsumme für B2 angegeben.Detailerhebung:
Bei der Detailerhebung ist der Unterricht in besonderer Form Kategorien zuzuordnen (vgl. Zuordnungshilfe).
Die Summenbildung für B2 erfolgt durch UntStat anhand der angegeben Stunden innerhalb der einzelnen Kategorien von B2.
Weiterführende Informationen
- Fallbeispiele zur Entscheidung, ob "Unterricht in besonderer Form" vorliegt
- Bereich B2 in der Detailerhebung: Definition der Kategorien
Bereich B2 in der Detailerhebung: Zuordnungshilfe – Schlagwortkatalog von A bis Z
- Die nachstehende Tabelle gibt Hinweise zur Einordnung einzelner Unterrichtsereignisse. Die grundsätzliche Zuordnung zum "Unterricht in besonderer Form" wird bei der Definition der Kategorien erläutert.
- Falls keine Zuordnung zu B2 erfolgt, ist das jeweilige Unterrichtsereignis als regulär erteilter Unterricht unter B1 zu erfassen.
- Im Bereich "Projektunterricht, Projekttage" werden neben dem üblichen Projektunterricht auch alle Stunden erfasst, die vom regulären Stundenplan abweichen und Themen behandeln, die sich nicht dem regulären Unterricht zuordnen lassen (Bsp. fächerverbindende / fächerübergreifende Themen sowohl in einzelnen Klassen und Kursen als auch klassen- bzw. jahrgangsübergreifend).
Schulen mit Sekundarstufe I und Sekundarstufe II müssen für beide Sekundarstufen gesonderte Meldungen abgeben. Unterricht in besonderer Form kann bei der Detailerhebung im Bereich "Vertretung und Unterrichtsausfall" unter C.12 oder C.13 Auswirkungen auf beide Stufen haben, auch wenn nur in der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II Eintragungen im Bereich B2 erfolgt sind.
Hierzu bitte möglichst bei der Übergabe im Kommentarfeld einen kurzen Hinweis geben!
Thema | Zuordnung unter B2 (Kennziffer) | Erläuterung bzw. Einschränkung |
Berufsorientierung / Kein Abschluss ohne Anschluss |
4 | Je nach Ablauf, z. B. bei Beratungstagen: Aufteilung zwischen Info-/Beratungsveranstaltung und ersatzlosem Ausfall, wenn die Schülerinnen und Schüler nur teilweise anwesend sind. |
Bewerbungstraining | 4 | |
Bundesjugendspiele | 6 | |
Drogenprävention | 3 oder 2 | Ziffer 3 ("Projektunterricht") oder Ziffer 2 (falls "außerschulischer Lernort")![]() Durchführung im Rahmen des regulären Unterrichts (z. B. Biologie) und kein anderer Unterricht betroffen |
Erste-Hilfe-Kurs | 3 oder 2 | Ziffer 3 ("Projektunterricht") oder Ziffer 2 (falls "außerschulischer Lernort")![]() Durchführung im Rahmen des regulären Unterrichts (z. B. Sport) und kein anderer Unterricht betroffen |
Feier (mit den Schülerinnen und Schülern) | 7 | Feierlichkeiten, durch die regulärer (Pflicht-) Unterricht ersetzt wird (z. B. Einschulungsfeier, Martinsfest, Weihnachtsfeier, Karneval, Abi-Scherz) sind als Unterricht in besonderer Form zu erfassen. |
Gesundheitsvorsorge | 4 | z. B. zahnärztliche Prophylaxe |
Gewaltprävention | 3 oder 2 | Ziffer 3 ("Projektunterricht") oder Ziffer 2 (falls "außerschulischer Lernort")![]() Durchführung im Rahmen des regulären Unterrichts (z. B. Politik) und kein anderer Unterricht betroffen |
Gottesdienst | 2 | |
Konzert (eigene Schulaufführung) | ![]() (ggf. 7) |
Nur zu erfassen, falls dadurch regulärer (Pflicht-) Unterricht ersetzt wird und ganze Lerngruppen oder die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe betroffen sind. |
Kennenlern-Tage | 3 | z. B. nach Einschulung der neuen Erst- bzw. Fünftklässler/innen |
Klassenleiterunterricht | ![]() |
Klassenleiterunterricht zum Schuljahres- bzw. Halbjahresbeginn sowie die Zeugnisausgabe gelten als regulär erteilter Unterricht. Hinweis: Klassenleiterunterricht, z. B. zur Durchführung von Gewaltprävention, ist hingegen unter B2.3 zu erfassen. |
Kommunikationsprüfung | ![]() |
Kommunikationsprüfungen sind Prüfungen, die der Notenfindung dienen, und werden nicht erfasst, auch wenn dadurch anderer Unterricht nicht planmäßig stattfinden kann. Wenn für eine Lehrkraft aufgrund der Prüfung (oder der Aufsicht bei einer Prüfung) Vertretungsmaßnahmen erforderlich sind, sind diese unter C.19 zu erfassen. |
Lernstandserhebung Kl. 8 | 6 | Wenn für die dabei Aufsicht führende Lehrkraft Vertretungsunterricht erforderlich wird, ist dieser unter C.19 zu erfassen. |
Martinszug | ![]() (ggf. 2) |
Nur, wenn eine Lerngruppe geschlossen im Rahmen einer Pflichtveranstaltung an einem Martinszug teilnimmt UND dafür gleichzeitig "Ausgleichsstunden" gewährt werden, ist dies zu erfassen. Sofern die Teilnahme freigestellt ist oder dafür kein Ausgleich erfolgt, erfolgt keine Erfassung. Dies gilt auch für die Teilnahme an anderen Brauchtumsveranstaltungen, z. B. an Karneval. |
Ordinariatsstunde | ![]() |
Ordinariatsstunden zum Schuljahres- bzw. Halbjahresbeginn sowie die Zeugnisausgabe gelten als regulär erteilter Unterricht. Hinweis: Klassenleiterunterricht, z. B. zur Durchführung von Gewaltprävention, ist hingegen unter B2.3 zu erfassen. |
Pädagogischer Tag | ![]() |
Studientage für die Schülerinnen und Schüler aufgrund Pädagogischer Tage o. ä. werden nicht unter B2, sondern im Bereich C.8 schulinterne bzw. kollegiumsinterne Fortbildung (SchiLF / KiF) als "ersatzloser Unterrichtsausfall" eingetragen. |
Potenzialanalyse | 4 | Je nach Ablauf, z. B. bei Beratungstagen: Aufteilung zwischen Info-/Beratungsveranstaltung und ersatzlosem Ausfall, wenn die Schülerinnen und Schüler nur teilweise anwesend sind. |
Radfahrprüfung | ![]() (ggf. 3 oder 2) |
Sofern im Rahmen des regulären Unterrichts (z. B. Sachunterricht): nicht als Unterricht in besonderer Form zu erfassen. Ist anderer Unterricht betroffen: Ziffer 3 ("Projektunterricht") oder Ziffer 2 (falls "außerschulischer Lernort") |
Schüleraustausch | ![]() |
Sofern es sich bei der Gruppe nicht um eine vollständige Lerngruppe oder die überwiegende Mehrheit einer Lerngruppe handelt, ist kein Unterricht in besonderer Form zu erfassen.![]() |
Sexualerziehung | ![]() (ggf. 3 oder 2) |
Sofern im Rahmen des regulären Unterrichts (z. B. Biologie): nicht als Unterricht in besonderer Form zu erfassen. Ist anderer Unterricht betroffen: Ziffer 3 ("Projektunterricht") oder Ziffer 2 (falls "außerschulischer Lernort") |
Sportfest | 7 | |
Studienfahrt | ![]() |
Sofern es sich bei der Gruppe nicht um eine vollständige Lerngruppe oder die überwiegende Mehrheit einer Lerngruppe handelt, ist kein Unterricht in besonderer Form zu erfassen.![]() |
Studienorientierung | ![]() (ggf. 4) |
Schnuppertage an Hochschulen und Info-Veranstaltungen für einzelne Schülerinnen und Schüler der SII. Nur zu erfassen, falls ganze Lerngruppen oder die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe betroffen sind. |
Theater (eigene Schulaufführung) | ![]() (ggf. 7) |
Nur zu erfassen, falls dadurch regulärer (Pflicht-) Unterricht ersetzt wird und ganze Lerngruppen oder die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe betroffen sind. |
Theaterbesuch | 2 | |
Uni-Tage | ![]() (ggf. 4) |
Schnuppertage an Hochschulen und Info-Veranstaltungen für einzelne Schülerinnen und Schüler der SII. Nur zu erfassen, falls ganze Lerngruppen oder die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe betroffen sind. |
Veranstaltung etc. mit Teilgruppe / gemischter Gruppe | ![]() |
Sofern es sich bei der Gruppe nicht um eine vollständige Lerngruppe oder die überwiegende Mehrheit einer Lerngruppe handelt, ist kein Unterricht in besonderer Form zu erfassen.![]() |
Vergleichsarbeiten Kl. 3 | 6 | Wenn für die bei der Vergleichsarbeit Aufsicht führende Lehrkraft Vertretungsmaßnahmen erforderlich sind, sind diese unter C.19 zu erfassen. |
Verkehrserziehung | ![]() (ggf. 3 oder 2) |
Sofern im Rahmen des regulären Unterrichts (z. B. Sachunterricht): nicht als Unterricht in besonderer Form zu erfassen. Ist anderer Unterricht betroffen: Ziffer 3 ("Projektunterricht") oder Ziffer 2 (falls "außerschulischer Lernort") |
Wettbewerbe (z. B. Känguru, "The Big Challenge" etc.) |
![]() (ggf. 6) |
Nur zu erfassen, falls ganze Lerngruppen oder die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe betroffen sind.![]() |
Zahnarzt | 4 | z. B. zahnärztliche Prophylaxe, Reihenuntersuchung, Fluoridierung |
Zeugnisausgabe | ![]() |
Die Zeugnisausgabe sowie Ordinariatsstunden zum Schuljahres- bzw. Halbjahresbeginn gelten als regulär erteilter Unterricht. Hinweis: Klassenleiterunterricht, z. B. zur Durchführung von Gewaltprävention, ist hingegen unter B2.3 zu erfassen. |
Bereich B2 in der Detailerhebung: Definition der Kategorien
Falls keine Erfassung unter B2 angezeigt ist, wird das jeweilige Unterrichtsereignis als regulär erteilter Unterricht unter B1 eingetragen.