Distanzunterricht
Das Format "Distanzunterricht" bietet Schule die Möglichkeit, auch in der Corona-Pandemie Unterricht im größtmöglichen Umfang zu erteilen. Dies schließt eine geänderte Unterrichtsorganisation mit ein, die ab dem Schuljahr 2020/2021 in UntStat abgebildet werden kann.
Sollte Präsenzunterricht in den Fächern der Stundentafel für Lerngruppen ganz oder teilweise nicht erteilt werden können, kann Unterricht in räumlicher Distanz stattfinden. Ab dem Schuljahr 2020/2021 sind dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden. Dieser Fall wird in UntStat unter der Position bzw. im Bereich B 2 abgebildet:
Wann muss Distanzunterricht in der Unterrichtsstatistik berücksichtigt werden?
Es gilt die Definition von Unterricht, wie Sie für beide Erhebungsteile formuliert ist. Analog zu dieser Definition ist der folgende Grundsatz maßgeblich:
Das Format Distanzunterricht muss dann in der Unterrichtsstatistik berücksichtigt werden, wenn mehr als die Hälfte einer Lerngruppe im Distanzunterricht unterrichtet wird.
weiterführende Informationen
die rechtliche Grundlage für Distanzunterricht(Link wird freigeschaltet, sobald der Erlass online abrufbar ist)- Hilfe für die Zuordnung von Fächen im Bereich D