Korrekturfrist: Unterschied zwischen den Versionen

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Um ggf. erforderliche Korrekturen der Wochenmeldungen ohne Beantragung einer Freischaltung zu ermöglichen, wurde für alle Wochenmeldungen das Ende des jeweiligen Schulhalbjahres als Korrekturfrist festgelegt.  
Um ggf. erforderliche Korrekturen der Wochenmeldungen ohne Beantragung einer Freischaltung zu ermöglichen, wurde für alle Wochenmeldungen das Ende des jeweiligen Schulhalbjahres als Korrekturfrist festgelegt.  





Version vom 1. September 2026, 09:05 Uhr

Hinweis: Neu ab der Version UntStat 9 (Schuljahr 2026/2027):


Um ggf. erforderliche Korrekturen der Wochenmeldungen ohne Beantragung einer Freischaltung zu ermöglichen, wurde für alle Wochenmeldungen das Ende des jeweiligen Schulhalbjahres als Korrekturfrist festgelegt.


Korrekturfrist für das 1. Halbjahr Korrekturfrist für das 2. Halbjahr
26.02.2027 17.09.2027