Bereich EVA: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. August 2020, 10:53 Uhr
EVA (Eigenverantwortliches Arbeiten) kann als Kennziffer der Wochenmeldung bzw. Maßnahme in der Detailerhebung nur in der Sekundarstufe II angegeben werden.
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Das Konzept beschreibt ausdrücklich nicht den Fall, dass eine Lehrkraft in der Sekundarstufe I eine Lerngruppe beaufsichtigt, die eigenverantwortlich arbeitet. Auch bildet EVA nicht das Konzept des Distanzunterrichts ab. |
Kennziffer bei der Wochenmeldung | Bereich in der Detailerhebung | Beschreibung der Maßnahme |
Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) (NUR Sek. II) | Bereich C: Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) (NUR Sek. II) | Die vorgesehene Lehrkraft stand nicht zur Erteilung des vorgesehenen Unterrichts zur Verfügung und die Schüler/innen haben eigenverantwortlich und ohne Beaufsichtigung durch eine Lehrkraft gearbeitet (innerhalb oder außerhalb der Schule). |