Distanzunterricht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus UntStat
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 14: Zeile 14:


===weiterführende Informationen===
===weiterführende Informationen===
* die rechtliche Grundlage für Lernen auf Distanz in den Prüfungsordnungen
* die rechtliche Grundlage für Distanzunterricht
* [[Aufschlüsselung von Distanzunterricht, ersatzlosem Unterrichtsausfall und EVA (Bereich D)|Hilfe für die Zuordnung von Fächen im Bereich D]]
* [[Aufschlüsselung von Distanzunterricht, ersatzlosem Unterrichtsausfall und EVA (Bereich D)|Hilfe für die Zuordnung von Fächen im Bereich D]]

Version vom 6. August 2020, 15:39 Uhr

Das Format "Distanzunterricht" bietet Schule die Möglichkeit, auch in der Corona-Pandemie Unterricht im größtmöglichen Umfang zu erteilen. Dies schließt eine geänderte Unterrichtsorganisation mit ein, die ab dem Schuljahr 2020/2021 in UntStat abgebildet werden kann.

Sollte Präsenzunterricht in den Fächern der Stundentafel ganz oder teilweise nicht erteilt werden können, kann Unterricht in räumlicher Distanz stattfinden. Ab dem Schuljahr 2020/2021 sind dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden. Dieser Fall wird in UntStat unter der Position bzw. im Bereich B 2 abgebildet:

Calendar 52.png In der Wochenmeldung ist "Distanzunterricht" dem Teilbereich B 2 zugeordnet, wird dort jedoch gesondert abgefragt. "Distanzunterricht" versteht sich als Teilmenge des Unterrichts in besonderer Form (B 2). Der größtmögliche Umfang des "Distanzunterrichts" liegt vor, wenn im Falle einer Schulschließung die Summe der Stunden unter Position B 2 der Summe A entspricht.
Magnifying glass.png In der Detailerhebung ist "Distanzunterricht" dem Teilbereich B 2.8 zugeordnet. Stunden, die unter diesem Teilbereich eingeordnet werden, müssen im Bereich D 1 den einzelnen Fächern zugeordnet werden.

weiterführende Informationen