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Version vom 7. August 2020, 14:33 Uhr
EVA (Eigenverantwortliches Arbeiten) kann als Kennziffer der Wochenmeldung bzw. Maßnahme in der Detailerhebung nur in der Sekundarstufe II angegeben werden.
Das Konzept beschreibt ausdrücklich nicht den Fall, dass eine Lehrkraft in der Sekundarstufe I eine Lerngruppe beaufsichtigt, die eigenverantwortlich arbeitet. Auch bildet EVA nicht das Konzept des Distanzunterrichts ab.
Kennziffer bei der Wochenmeldung | Bereich in der Detailerhebung | Beschreibung der Maßnahme |
Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) (NUR Sek. II) | Bereich C: Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) (NUR Sek. II) | Die vorgesehene Lehrkraft stand nicht zur Erteilung des vorgesehenen Unterrichts zur Verfügung und die Schüler/innen haben eigenverantwortlich und ohne Beaufsichtigung durch eine Lehrkraft gearbeitet (innerhalb oder außerhalb der Schule). |