Erteilter Unterricht in besonderer Form (B2): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
==Weiterführende Informationen== | ==Weiterführende Informationen== | ||
* [[Bereich B2 in der Detailerhebung: Definition der Kategorien]] | |||
* [[Fallbeispiele zur Entscheidung, ob "Unterricht in besonderer Form" vorliegt]] | * [[Fallbeispiele zur Entscheidung, ob "Unterricht in besonderer Form" vorliegt]] | ||
* [[ | * [[Bereich B2 in der Detailerhebung: Zuordnungshilfe – Schlagwortkatalog von A bis Z]] | ||
Version vom 13. März 2019, 10:06 Uhr
Unter "Unterricht in besonderer Form" (B2) fallen sämtliche Veranstaltungen, die im Rahmen des Unterrichts stattfinden und im weiteren Sinne einen unterrichtlichen Bezug haben. Unterricht wird dann als Unterricht besonderer Form erfasst, wenn die Mehrheit einer Lerngruppe daran teilnimmt. Unter Unterricht in besonderer Form fallen
- Schulfahrten bzw. Schulwanderungen,
- Unterricht an außerschulischen Lernorten bzw. Exkursionen,
- Projektunterricht und Projekttage,
- Informations- und Beratungsveranstaltungen,
- Schülerbetriebspraktika, Betriebserkundungen,
- Wettbewerbe und Leistungsvergleiche sowie
- Schulfeste und Sportveranstaltungen.
Die Zuordnungshilfen und Erläuterungen zum Bereich B2 gelten für die Wochenmeldung wie für die Detailerhebung grundsätzlich gleichermaßen.
Wochenmeldung:
Bei der Wochenmeldung entfällt die Differenzierung des Unterrichts in besonderer Form nach Kategorien vollständig.
Veranstaltungen, die als Unterricht in besonderer Form zu werten sind, werden lediglich eine Gesamtsumme für B2 angegeben.Detailerhebung:
Bei der Detailerhebung ist der Unterricht in besonderer Form Kategorien zuzuordnen (vgl. Zuordnungshilfe).
Die Summenbildung für B2 erfolgt durch UntStat anhand der angegeben Stunden innerhalb der einzelnen Kategorien von B2.