Bereich EVA: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. August 2025, 11:40 Uhr
EVA (Eigenverantwortliches Arbeiten) kann als Kennziffer der Wochenmeldung bzw. Maßnahme in der Detailerhebung nur in der Sekundarstufe II angegeben werden.
| Das Konzept beschreibt ausdrücklich nicht den Fall, dass eine Lehrkraft in der Sekundarstufe I eine Lerngruppe beaufsichtigt, die eigenverantwortlich arbeitet. Auch bildet EVA nicht das Konzept des Distanzunterrichts ab. |
| Kennziffer bei der Wochenmeldung | Beschreibung der Maßnahme | Bereich in der Detailerhebung |
| Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) (NUR Sek. II) | Die vorgesehene Lehrkraft stand nicht zur Erteilung des vorgesehenen Unterrichts zur Verfügung und die Schüler/innen haben eigenverantwortlich und ohne Beaufsichtigung durch eine Lehrkraft gearbeitet (innerhalb oder außerhalb der Schule). | Bereich C: Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) (NUR Sek. II) |