Bereich C: Verkettung von Vertretungsstunden: Unterschied zwischen den Versionen
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<span style="background:yellow">Bitte beachten Sie: | <!--<span style="background:yellow">Bitte beachten Sie: Seit dem Schuljahr 2020/2021 ist der Erhebungsbogen im Bereich C der Detailerhebung im Vergleich zur vorherigen Erhebung verändert. [[UntStat:Was ist neu im Schuljahr 2020/2021?|Eine Übersicht über die Änderungen finden Sie hier]]. Die für diesen Artikel wesentliche Änderung bezieht sich auf die neue Einordnung des Falls, dass eine Lehrkraft in einer anderen Lerngruppe vertreten muss. Dieser Fall wurde in der Erhebung von 2019/2020 in Zeile C3 abgebildet. Ab dem Schuljahr 2020/2021 ist dieser Fall in Zeile C4 abzubilden.</span> --> | ||
[[Datei:FallC4.PNG|right|300px]]Der Fall, dass eine Lehrkraft in einer anderen Lerngruppe vertreten und deshalb ihrerseits vertreten muss, stellt einen Sonderfall innerhalb des Bereichs C der Detailerhebung dar. Häufig kommt es bei Eintragungen in dieser Zeile zu Missverständnissen. Prinzipiell tritt dieser Vertretungsfall, der mit der Zeile C4 (im Schuljahr 2018/2019 in Zeile C3) beschrieben wird, in größeren Systemen häufiger ein als an kleineren Schulen, also z.B. Grundschulen. | [[Datei:FallC4.PNG|right|300px]]Der Fall, dass eine Lehrkraft in einer anderen Lerngruppe vertreten und deshalb ihrerseits vertreten muss, stellt einen Sonderfall innerhalb des Bereichs C der Detailerhebung dar. Häufig kommt es bei Eintragungen in dieser Zeile zu Missverständnissen. Prinzipiell tritt dieser Vertretungsfall<!--, der mit der Zeile C4 (im Schuljahr 2018/2019 noch in Zeile C3) beschrieben wird,--> in größeren Systemen häufiger ein als an kleineren Schulen, also z.B. Grundschulen. | ||
Die Formulierung des Zeilentitels " | Die Formulierung des Zeilentitels "Anderweitige schülerbezogene Aufgaben" benennt den Grund, der die Vertretungsmaßnahmen, die in Zeile C4 beschrieben werden, notwendig gemacht hat. Zeile C4 beschreibt damit ausdrücklich ''nicht'' den Fall, dass eine Lehrkraft in einer Lerngruppe zur Vertretung eingesetzt ist, die sie sonst nicht unterrichtet. | ||
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Aktuelle Version vom 2. Juni 2023, 11:48 Uhr
Der Fall, dass eine Lehrkraft in einer anderen Lerngruppe vertreten und deshalb ihrerseits vertreten muss, stellt einen Sonderfall innerhalb des Bereichs C der Detailerhebung dar. Häufig kommt es bei Eintragungen in dieser Zeile zu Missverständnissen. Prinzipiell tritt dieser Vertretungsfall in größeren Systemen häufiger ein als an kleineren Schulen, also z.B. Grundschulen.
Die Formulierung des Zeilentitels "Anderweitige schülerbezogene Aufgaben" benennt den Grund, der die Vertretungsmaßnahmen, die in Zeile C4 beschrieben werden, notwendig gemacht hat. Zeile C4 beschreibt damit ausdrücklich nicht den Fall, dass eine Lehrkraft in einer Lerngruppe zur Vertretung eingesetzt ist, die sie sonst nicht unterrichtet.
Beispiele: Vertretung in anderer Lerngruppe
Beispiel 1
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Beispiel 2
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Beispiel 3
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