Bereich C: Erläuterungen zu den Gründen: Unterschied zwischen den Versionen

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* [https://schulverwaltungsprogramme.msb.nrw.de/upc/dokumente/UntStat_Erhebungsbogen_2018-19.pdf] der Detailerhebung im Schuljahr 2019/20

Version vom 16. August 2019, 16:00 Uhr

Im Gegensatz zur Wochenmeldung werden in der Detailerhebung im Bereich C auch die Gründe für ergriffene Vertretungsmaßnahmen erfasst. Im Folgenden finden Sie nähere Erläuterungen zu den Gründen, warum die für eine Lerngruppe gemäß Stundenplan vorgesehene Lehrkraft nicht für die Erteilung des Unterrichts zur Verfügung stand.

Nr. der Kennziffer Grund Erläuterung / Definition Hinweis
C.1 Lehrkraft erkrankt,
Kurmaßnahme
  • Krankheit
  • Teilnahme an Kurmaßnahme
  • Reduzierte Stunden aufgrund von Wiedereingliederung
Ist für eine langfristig abwesende Lehrkraft eine fachbezogene Dauervertretung eingerichtet (z. B. schulintern oder durch VERENA), sind diese Stunden nicht zu erfassen; sie gelten als regulär erteilter Unterricht.
C.2 Lehrkraft im Mutterschutz /
Beschäftigungsverbot
(auch Elternzeit)
  • Mutterschutz
  • Beschäftigungsverbot aufgrund der Schutzbestimmungen für werdende bzw. stillende Mütter
  • Fernbleiben von schwangeren Lehrerinnen zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren
  • Elternzeit (weibliche und männliche Lehrkräfte)
Ist für eine langfristig abwesende Lehrkraft eine fachbezogene Dauervertretung eingerichtet (z. B. schulintern oder durch VERENA), sind diese Stunden nicht zu erfassen; sie gelten als regulär erteilter Unterricht.
C.3 Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten Die Lehrkraft konnte nicht in ihrer planmäßig vorgesehenen Lerngruppe unterrichten, weil sie in einer anderen Lerngruppe Vertretungsunterricht erteilen musste. Wenn Eintragungen in Zeile C.3 vorgenommen werden, müssen auch Eintragungen in anderen Zeilen von Feld C, und zwar in den Spalten "Vertretung im vorgesehenen Fach" oder "Ersatzunterricht", erfolgen.

Erläuterung:
Da die Lehrkraft in einer anderen Lerngruppe vertreten muss, liegt offensichtlich ein Störfall in dieser anderen Lerngruppe vor. Dieser Störfall muss ebenfalls in Feld C erfasst werden. Da in dieser anderen Lerngruppe eine Lehrkraft vertritt, erfolgt hier entweder "Unterricht im vorgesehenen Fach" oder "Ersatzunterricht".

Hand point right2.png (vgl. Beispiel Bereich C: Vertretung in anderer Lerngruppe) Hand point left2.png
C.4 Lehrkraft muss an anderer Schule vertreten Die Lehrkraft musste an einer anderen Schule Vertretungsunterricht erteilen.  
C.5 Lehrkraft hat Schule dauerhaft aus sonstigen Gründen verlassen Die Lehrkraft befindet sich dauerhaft nicht mehr an der Schule. Sollte zwischenzeitlich eine Anpassung der Unterrichtsverteilung/Stundenpläne erfolgt sein und die Lehrkraft stundenplanmäßig nicht mehr vorgesehen sein, sind die Stunden nicht mehr zu berücksichtigen.

Beispiel:
Die Lehrkraft hatte an der Schule eine befristete Anstellung und tritt unterjährig an einer anderen Schule eine Festanstellung an.
C.6 Sonderurlaub nach §31 ADO / persönliche Gründe
(auch eigenes Kind erkrankt)
  • Sonderurlaub
  • persönliche Gründe für die Abwesenheit
  • Kind der Lehrkraft erkrankt
 
C.7 Lehrerfortbildung
individualisiert
  • Teilnahme an einer individualisierten Lehrerfortbildungsmaßnahme
  • Teilnahme an Fortbildungen, die auf die Übernahme von Leitungsfunktionen vorbereiten bzw. Inhaber von Leitungsfunktionen unterstützen
  • Keine Rolle spielt, ob die Fortbildung von staatlichen oder privaten Trägern organisiert wird.
  • Auch Fortbildungen, an denen mehrere Teilnehmer der Schule teilnehmen, werden als individualisierte Lehrerfortbildung erfasst, sofern es sich nicht um eine Fortbildungsmaßnahme handelt, die eigens und ausschließlich für einen Teil der Lehrerschaft (Fachschaft etc.) der betreffenden Schule organisiert wurde.
C.8 Schulinterne / Kollegiumsinterne Fortbildung
(SchiLF / KiF)
  • Teilnahme an einer schulinternen Lehrerfortbildung
  • Teilnahme an einer kollegiumsinternen Fortbildung
  • Fortbildungsmaßnahmen, an denen das gesamte Kollegium teilnimmt (z. B. Pädagogischer Tag)
  • Fortbildungsmaßnahmen für Teile des Kollegiums (Fachschaften etc.), die eigens und ausschließlich für diese Gruppen organisiert wurden.
C.9 Schulinterne Konferenzen, Dienstbesprechungen, organisatorische Aufgaben, Anmeldungen etc.
  • Teilnahme an schulinternen Konferenzen
  • Teilnahme an schulinternen Dienstbesprechungen
  • Wahrnehmung organisatorischer Aufgaben, auch im Rahmen der Schulleitung
  • Schulanmeldungen
  • Konferenzen schulinterner Gremien
Unter C.9 sind auch die Zeugniskonferenzen zu erfassen.
C.10 Konferenzen, Dienstbesprechungen etc. außerhalb der Schule
  • Teilnahme an an Konferenzen / Dienstbesprechungen etc. außerhalb der Schule
  • Veranstaltungen des Schulträgers und der Dienstaufsicht
  • dienstliche Treffen mit Vertretern von Politik, Wirtschaft oder Wissenschaft
  • Vorstellungsgespräche von Lehramtsanwärter/innen und zur Bewerbung an anderen Schulen
 
C.11 Tätigkeiten im Rahmen der Lehrer Aus- und Fortbildung
  • Tätigkeiten in der Lehrerfortbildung
  • Tätigkeiten von Ausbildungsbeauftragten
  • Tätigkeiten von Fachleiter/innen
  • Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten
  • Teilnahme an Unterrichtsbesuchen
  • Teilnahme an Prüfungen von Referendarinnen und Referendaren
  • Erteilung von außerplanmäßigem Unterricht durch Referendarinnen und Referendar anlässlich von Unterrichtsbesuchen
Erfassung von Planänderungen, die sich sowohl auf die Ausbilder/innen als auch auf die Auszubildenden beziehen.
C.12 Begleitung von Klassenfahrten, Wandertagen, Exkursionen etc.
(siehe Feld B2.1 und B2.2)
  • Begleitung anderer Lerngruppen bei Klassenfahrten, Wandertagen, Exkursionen etc.
  • Durchführung von Unterricht an außerschulischen Lernorten in anderen Lerngruppen
  • Begleitung von Schülerinnen und Schülern beim Besuch kultureller Veranstaltungen
  • Teilnahme an Schüler-/ Lehreraustauschprogrammen bzw. entsprechende Betreuungstätigkeiten
Begleitet eine Lehrkraft eine vollständige Lerngruppe bzw. die Mehrheit einer Lerngruppe bei einer Klassenfahrt, einem Wandertag oder einer Exkursion, so muss diese Veranstaltung auch im Feld B2.1 ("Schulfahrten, Schulwanderungen") oder Feld B2.2, ("Unterricht an außerschulischen Lernorten / Exkursionen") als Unterricht in besonderer Form erfasst werden (vgl. Beispiel. "Wandertag").
Sofern Unterricht in besonderer Form betreut wurde, jedoch im Bereich B2 keine Eintragung erfolgt ist, weil keine vollständigen Lerngruppen betroffen waren, bitte im Übergabe-Kommentar einen kurzen Hinweis dazu geben!
C.13 Tätigkeit im Rahmen des Unterrichts in besonderer Form
(siehe Feld B2.3 – B2.8)
Die Lehrkraft konnte nicht in der planmäßig vorgesehenen Lerngruppe Unterricht erteilen, weil sie andere Lerngruppen bei Unterrichtsveranstaltung in besonderer Form begleitete. Betreut bzw. begleitet eine Lehrkraft eine vollständige Lerngruppe bzw. die Mehrheit einer Lerngruppe bei einer Unterrichtsveranstaltung in besonderer Form, so muss diese Veranstaltung auch im Bereich B (Felder B2.3 bis B2.8) erfasst werden (vgl. Erläuterungen zu B2).
Sofern Unterricht in besonderer Form betreut wurde, jedoch im Bereich B2 keine Eintragung erfolgt ist, weil keine vollständigen Lerngruppen betroffen waren, bitte im Übergabe-Kommentar einen kurzen Hinweis dazu geben!
C.14 Personalrat / Lehrerrat /
AfG (Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen) /
Schwerbehindertenvertretung /
Teilnahme an Personalversammlungen
  • Tätigkeiten als Mitglied des Personalrates bzw. Lehrerrates
  • Tätigkeiten als Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen
  • Tätigkeiten im Rahmen der Schwerbehindertenvertretungen
  • Personalversammlungen
Es sind sowohl schulinterne als auch schulexterne Gremien zu berücksichtigen.

Erläuterung:
C.14 ist eine Zusammenfassung aller Gründe, die im weitesten Sinne die Personalvertretung berühren.
C.15 Eltern- und Schülersprechtag Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen eines Eltern- bzw. Schülersprechtags o. Ä.  
C.16 Gemeinschafts-veranstaltung des Kollegiums Teilnahme an einer Gemeinschaftsveranstaltung des Kollegiums Beispiel:
Kollegiums- bzw. Betriebsausflüge etc.
C.17 Schuljahresbeginn, Zeugnisausgabe, regionales Brauchtum etc.
  • Einschulung der ersten bzw. fünften Klassen nicht am ersten Tag --> Für die betroffenen ersten bzw. fünften Klassen gilt der an diesem Tag planmäßig vorgesehene Unterricht als ersatzlos ausgefallen.
  • Kürzung des nach dem Stundenplan vorgesehenen Unterrichts auf drei Stunden mit anschließender Zeugnisausgabe --> Die auf Grund dieser Regelung nicht erteilten Stunden sind als ersatzloser Unterrichtsausfall zu erfassen.
  • Unterrichtskürzungen aufgrund regionaler Brauchtumsveranstaltungen sind als ersatzlos ausgefallen zu erfassen (z. B. Schulschluss nach der 4. Stunde an Altweiber).
  • Planabweichungen für vollständige Lerngruppen, z. B. zur Vorbereitung von Gesangsbeiträgen bei Einschulungsfeierlichkeiten, sind unter B2.3 zu erfassen.
  • Die in der Regel von der Klassenleitung durchgeführte Zeugnisausgabe ist als planmäßig erteilter Unterricht unter B1 zu erfassen.
  • Schulfeste oder schulische Veranstaltungen anlässlich regionaler Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Martinszug, gemeinsame Weihnachtsfeiern, Teilnahme an Karnevalsumzügen oder feiern) sind unter B2.7 zu erfassen.
C.18 Durchführung von
AO-SF- Verfahren, Lerndiagnostik, Schul-eingangsdiagnostik
  • Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Durchführung eines AO-SF-Verfahrens
  • Schuleingangsdiagnostik (Schulspiel etc.)
  • Diagnose im Bereich LRS etc.
 
C.19 Durchführung von
Prüfungen
  • Durchführung von Prüfungen in anderen Lerngruppen
  • Aufsichtsfunktionen bei Klassenarbeiten und Klausuren in anderen Lerngruppen
  • Tätigkeiten bei der Durchführung von Wettbewerben, Lernstandserhebungen, Leistungsvergleichen (ebenfalls jeweils in anderen Lerngruppen); Externenprüfungen etc.
 
C.20 Gefahrenvermeidung / Außenereignisse Der Unterricht konnte aus Gründen, die nicht in der Verantwortung der Schule liegen, nicht in der im Stundenplan vorgesehenen Form erteilt werden. Beispiele:
  • bauliche Gründe (z. B. [kurzfristig] notwendige Reparatur- oder Renovierungsmaßnahmen)
  • Wettereignisse (z. B. Hitze, Unwetter)
  • sonstige Umwelteinflüsse etc.
C.21 Sonstiges Alle weiteren Ausfallgründe, welche dazu führen, dass der Unterricht nicht von der vorgesehenen Lehrkraft durchgeführt werden kann, die aber nicht den o.g. Gruppen zugeordnet werden können. Sign warning.png Vor der Eintragung unter "Sonstiges" ist sorgfältig zu prüfen, ob tatsächlich keine der o.g. Kategorien im weiteren Sinne zutreffend ist.

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