Bereich C: Erläuterungen zu den Gründen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die nachstehenden Gründe geben jeweils an, warum die für eine Lerngruppe gemäß Stundenplan vorgesehene Lehrkraft nicht für die Erteilung des Unterrichts zur Verfügung stand.  
<!-- https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/untstat/wiki/index.php?title=Bereich_C:_Erl%C3%A4uterungen_zu_den_Gr%C3%BCnden -->
__NOTOC__ __NOEDITSECTION__
Im Gegensatz zur Wochenmeldung werden in der Detailerhebung im Bereich C auch die Gründe für ergriffene Vertretungsmaßnahmen erfasst. Für das aktuelle Verfahren des ist die Anzahl der im Bereich C anzugebenden Gründe von ehemals 21 auf 11 Gründe zusammengefasst worden, um den Erhebungsaufwand zu reduzieren.


{|class = "wikitable"
Im Folgenden finden Sie nähere Erläuterungen zu den Gründen, warum die für eine Lerngruppe gemäß Stundenplan vorgesehene Lehrkraft nicht für die Erteilung des Unterrichts zur Verfügung stand.
<div style="margin-left:25px;">
{|class = "wikitable" style="background: white"
!Nr. der Kennziffer
!Nr. der Kennziffer
!Grund
!Grund
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* Teilnahme an Kurmaßnahme
* Teilnahme an Kurmaßnahme
* Reduzierte Stunden aufgrund von Wiedereingliederung
* Reduzierte Stunden aufgrund von Wiedereingliederung
|''Ist für eine langfristig abwesende Lehrkraft eine <u>fachbezogene Dauervertretung</u> eingerichtet (z. B. schulintern oder durch VERENA), sind diese Stunden nicht zu erfassen; sie gelten als <u>regulär erteilter Unterricht</u>''.
|
* ''Ist für eine langfristig abwesende Lehrkraft eine <b>fachbezogene Dauervertretung</b> eingerichtet (z. B. schulintern oder durch VERENA), sind diese Stunden nicht zu erfassen; sie gelten als <b>regulär erteilter Unterricht</b>''.


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|C.2
|C.2
|Lehrkraft im Mutterschutz /<br>Beschäftigungsverbot<br>(auch Elternzeit)
|Lehrkraft im Mutterschutz / in Elternzeit / Beschäftigungsverbot, Lehrkraft hat Sonderurlaub nach § 31 ADO / persönliche Gründe (auch eigenes Kind erkrankt)
|
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* Mutterschutz
* Lehrkraft im Mutterschutz, Beschäftigungsverbot
* Beschäftigungsverbot aufgrund der Schutzbestimmungen für werdende bzw. stillende Mütter
* Fernbleiben von schwangeren Lehrerinnen zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren
* Fernbleiben von schwangeren Lehrerinnen zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren
* Elternzeit (weibliche und männliche Lehrkräfte)
* Elternzeit (weibliche und männliche Lehrkräfte)
|''Ist für eine langfristig abwesende Lehrkraft eine <u>fachbezogene Dauervertretung</u> eingerichtet (z. B. schulintern oder durch VERENA), sind diese Stunden nicht zu erfassen; sie gelten als <u>regulär erteilter Unterricht</u>.''
* Betreuung eines erkrankten Kindes
|
* ''Ist für eine langfristig abwesende Lehrkraft eine <b>fachbezogene Dauervertretung</b> eingerichtet (z. B. schulintern oder durch VERENA), sind diese Stunden nicht zu erfassen; sie gelten als <b>regulär erteilter Unterricht</b>.''


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|C.3
|C.3
|Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten
|Tätigkeiten im Rahmen des Unterricht in besonderer Form
|Die Lehrkraft konnte nicht in ihrer planmäßig vorgesehenen Lerngruppe unterrichten, weil sie in einer anderen Lerngruppe Vertretungsunterricht erteilen musste.
|  
|''Wenn Eintragungen in Zeile C.3 vorgenommen werden, müssen auch Eintragungen in anderen Zeilen von Feld C, und zwar in den Spalten "Vertretung im vorgesehenen Fach" oder "Ersatzunterricht", erfolgen.''<br><br><u>Erläuterung:</u><br>Da die Lehrkraft in einer anderen Lerngruppe vertreten muss, liegt offensichtlich ein Störfall in dieser anderen Lerngruppe vor. Dieser Störfall muss ebenfalls in Feld C erfasst werden. Da in dieser anderen Lerngruppe eine Lehrkraft vertritt, erfolgt hier entweder "Unterricht im vorgesehenen Fach" oder "Ersatzunterricht".<br>(vgl. [[Detailerhebung: Beispiele#Beispiel 3|Beispiel Bereich C: Vertretung in anderer Lerngruppe]])
* Begleitung anderer Lerngruppen bei Klassenfahrten, Wandertagen, Exkursionen etc. (B2.1)
* Durchführung von Unterricht an außerschulischen Lernorten in anderen Lerngruppen (B2.2)
* Teilnahme an Schüler-/ Lehreraustauschprogrammen bzw. entsprechende Betreuungstätigkeiten
* Tätigkeiten im Rahmen des Unterrichts in besonderer Form (B2.3 - B2.7 oder B2.8)
|
*''Begleitet eine Lehrkraft eine <b>vollständige Lerngruppe bzw. die Mehrheit einer Lerngruppe</b> bei einer Klassenfahrt, einem Wandertag oder einer Exkursion, so muss diese Veranstaltung auch im Feld B2.1 ("Schulfahrten, Schulwanderungen") oder Feld B2.2, ("Unterricht an außerschulischen Lernorten / Exkursionen") als Unterricht in besonderer Form erfasst werden [[Beispiele zu Besonderheiten im Bereich C#Beispiel 5|(vgl. Beispiel. "Wandertag")]].<br>Sofern Unterricht in besonderer Form betreut wurde, jedoch im Bereich B2 keine Eintragung erfolgt ist, weil keine vollständigen Lerngruppen betroffen waren, bitte im Übergabe-Kommentar einen kurzen Hinweis dazu geben!''


|-
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|C.4
|C.4
|Lehrkraft muss an anderer Schule vertreten
|anderweitige schülerbezogene Aufgaben
|Die Lehrkraft musste an einer anderen Schule Vertretungsunterricht erteilen.
(z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen, Schuleingangsdiagnostik, AO-SF-Verfahren etc.)
|&nbsp;
|
* Durchführung von Prüfungen (auch in anderen Lerngruppen)/Aufsichtsfunktion bei Klassenarbeiten und Klausuren
* Tätigkeiten bei der Durchführung von Wettbewerben, Lernstandserhebungen, Leistungsvergleichen (ebenfalls jeweils in anderen Lerngruppen); Externenprüfungen etc.
* Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten
* planmäßig vorgesehene Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten
* Durchführung von AO-SF-Verfahren („Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs“), Lerndiagnostik, Schuleingangsdiagnostik
|
* ''Auch Grundschultage, an denen eine Lehrkraft einer weiterführenden Schule den Grundschülerinnen und Grundschülern die künftige Schule vorstellt.''


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|C.5
|C.5
|Lehrkraft hat Schule dauerhaft aus sonstigen Gründen verlassen
|anderweitige dienstliche / schulorganisatorische Aufgaben
|Die Lehrkraft befindet sich dauerhaft nicht mehr an der Schule.
(z.B. Konferenzen, Dienstbesprechungen, Schulanmeldungen, Ausbildungstätigkeiten, Personalvertretung etc.)
|''Sollte zwischenzeitlich eine Anpassung der Unterrichtsverteilung/Stundenpläne erfolgt sein und die Lehrkraft stundenplanmäßig nicht mehr vorgesehen sein, sind die Stunden nicht mehr zu berücksichtigen.''<br><br><u>Beispiel:</u><br>Die Lehrkraft hatte an der Schule eine befristete Anstellung und tritt unterjährig an einer anderen Schule eine Festanstellung an.
|
* schulinterne Konferenzen, Dienstbesprechungen, organisatorische Aufgaben, Anmeldungen usw.
* Konferenzen, Dienstbesprechungen außerhalb der Schule
* Tätigkeiten im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften (auch Unterrichtsbesuche, Nachbesprechungen, etc.)
* Personalrat/Lehrerrat/AfG (Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen)/Schwerbehindertenvertretung/Teilnahme an Personalversammlungen
|
* ''Die Zeile C.5 schließt Zeugniskonferenzen mit ein.''


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|C.6
|C.6
|Sonderurlaub nach §31 ADO / persönliche Gründe<br>(auch eigenes Kind erkrankt)
|Schulinterne - oder Kollegiumsinterne Fortbildung (SchiLF/KiF), pädagogischer Tag
|
|
* Sonderurlaub
* Fortbildungsveranstaltung oder pädagogische Konferenz, die für das gesamte Kollegium stattfindet
* persönliche Gründe für die Abwesenheit
* Kind der Lehrkraft erkrankt
|&nbsp;
|&nbsp;


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|-
|C.8
|C.8
|Schulinterne / Kollegiumsinterne Fortbildung<br>(SchiLF / KiF)
|Eltern- und Schülersprechtag
|
|
* Teilnahme an einer schulinternen Lehrerfortbildung
* Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen eines Eltern- bzw. Schülersprechtags o. Ä.
* Teilnahme an einer kollegiumsinternen Fortbildung
|&nbsp;
|
* ''Fortbildungsmaßnahmen, an denen das gesamte Kollegium teilnimmt (z. B. Pädagogischer Tag)''
* ''Fortbildungsmaßnahmen für Teile des Kollegiums (Fachschaften etc.), die eigens und ausschließlich für diese Gruppen organisiert wurden.''


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|-
|C.9
|C.9
|Schulinterne Konferenzen, Dienstbesprechungen, organisatorische Aufgaben, Anmeldungen etc.
|
* Teilnahme an schulinternen Konferenzen
* Teilnahme an schulinternen Dienstbesprechungen
* Wahrnehmung organisatorischer Aufgaben, auch im Rahmen der Schulleitung
* Schulanmeldungen
* Konferenzen schulinterner Gremien
|''Unter C.9 sind auch die Zeugniskonferenzen zu erfassen.''
|-
|C.10
|Konferenzen, Dienstbesprechungen etc. außerhalb der Schule
|
* Teilnahme an an Konferenzen / Dienstbesprechungen etc. außerhalb der Schule
* Veranstaltungen des Schulträgers und der Dienstaufsicht
* dienstliche Treffen mit Vertretern von Politik, Wirtschaft oder Wissenschaft
* Vorstellungsgespräche von Lehramtsanwärter/innen und zur Bewerbung an anderen Schulen
|&nbsp;
|-
|C.11
|Tätigkeiten im Rahmen der Lehrer Aus- und Fortbildung
|
* Tätigkeiten in der Lehrerfortbildung
* Tätigkeiten von Ausbildungsbeauftragten
* Tätigkeiten von Fachleiter/innen
* Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten
* Teilnahme an Unterrichtsbesuchen
* Teilnahme an Prüfungen von Referendarinnen und Referendaren
* Erteilung von außerplanmäßigem Unterricht durch Referendarinnen und Referendar anlässlich von Unterrichtsbesuchen
|''Erfassung von Planänderungen, die sich sowohl auf die Ausbilder/innen als auch auf die Auszubildenden beziehen.''
|-
|C.12
|Begleitung von Klassenfahrten, Wandertagen, Exkursionen etc.<br>(siehe Feld B2.1 und B2.2)
|
* Begleitung anderer Lerngruppen bei Klassenfahrten, Wandertagen, Exkursionen etc.
* Durchführung von Unterricht an außerschulischen Lernorten in anderen Lerngruppen
* Begleitung von Schülerinnen und Schülern beim Besuch kultureller Veranstaltungen
* Teilnahme an Schüler-/ Lehreraustauschprogrammen bzw. entsprechende Betreuungstätigkeiten
|''Begleitet eine Lehrkraft eine <u>vollständige Lerngruppe bzw. die Mehrheit einer Lerngruppe</u> bei einer Klassenfahrt, einem Wandertag oder einer Exkursion, so muss diese Veranstaltung auch im Feld B2.1 ("Schulfahrten, Schulwanderungen") oder Feld B2.2, ("Unterricht an außerschulischen Lernorten / Exkursionen") als Unterricht in besonderer Form erfasst werden [[Detailerhebung: Beispiele#Beispiel 5|(vgl. Beispiel. "Wandertag")]].<br>Sofern Unterricht in besonderer Form betreut wurde, jedoch im Bereich B2 keine Eintragung erfolgt ist, weil keine vollständigen Lerngruppen betroffen waren, bitte im Übergabe-Kommentar einen kurzen Hinweis dazu geben!''
|-
|C.13
|Tätigkeit im Rahmen des Unterrichts in besonderer Form<br>(siehe Feld B2.3 – B2.8)
|Die Lehrkraft konnte nicht in der planmäßig vorgesehenen Lerngruppe Unterricht erteilen, weil sie andere Lerngruppen bei Unterrichtsveranstaltung in besonderer Form begleitete.
|''Betreut bzw. begleitet eine Lehrkraft eine <u>vollständige Lerngruppe bzw. die Mehrheit einer Lerngruppe</u> bei einer Unterrichtsveranstaltung in besonderer Form, so muss diese Veranstaltung auch im Bereich B (Felder B2.3 bis B2.8) erfasst werden (vgl. Erläuterungen zu B2).<br>Sofern Unterricht in besonderer Form betreut wurde, jedoch im Bereich B2 keine Eintragung erfolgt ist, weil keine vollständigen Lerngruppen betroffen waren, bitte im Übergabe-Kommentar einen kurzen Hinweis dazu geben!''
|-
|C.14
|Personalrat / Lehrerrat /<br>AfG (Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen) /<br>Schwerbehindertenvertretung /<br>Teilnahme an Personalversammlungen
|
* Tätigkeiten als Mitglied des Personalrates bzw. Lehrerrates
* Tätigkeiten als Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen
* Tätigkeiten im Rahmen der Schwerbehindertenvertretungen
* Personalversammlungen
|''Es sind sowohl schulinterne als auch schulexterne Gremien zu berücksichtigen.''<br><br><u>Erläuterung:</u><br>C.14 ist eine Zusammenfassung aller Gründe, die im weitesten Sinne die Personalvertretung berühren.
|-
|C.15
|Eltern- und Schülersprechtag
|Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen eines Eltern- bzw. Schülersprechtags o. Ä.
|&nbsp;
|-
|C.16
|Gemeinschafts-veranstaltung des Kollegiums
|Teilnahme an einer Gemeinschaftsveranstaltung des Kollegiums
|<u>Beispiel:</u><br>Kollegiums- bzw. Betriebsausflüge etc.
|-
|C.17
|Schuljahresbeginn, Zeugnisausgabe, regionales Brauchtum etc.
|Schuljahresbeginn, Zeugnisausgabe, regionales Brauchtum etc.
|
|
* Einschulung der ersten bzw. fünften Klassen nicht am ersten Tag --> Für die betroffenen ersten bzw. fünften Klassen gilt der an diesem Tag planmäßig vorgesehene Unterricht als ersatzlos ausgefallen.
* Einschulung der ersten bzw. fünften Klassen nicht am ersten Tag --> Für die betroffenen ersten bzw. fünften Klassen gilt der an diesem Tag planmäßig vorgesehene Unterricht als ersatzlos ausgefallen.
* Kürzung des nach dem Stundenplan vorgesehenen Unterrichts auf drei Stunden mit anschließender Zeugnisausgabe --> Die auf Grund dieser Regelung nicht erteilten Stunden sind als ersatzloser Unterrichtsausfall zu erfassen.
* Kürzung des nach dem Stundenplan vorgesehenen Unterrichts auf drei Stunden mit anschließender Zeugnisausgabe --> Die auf Grund dieser Regelung nicht erteilten Stunden sind als ersatzloser Unterrichtsausfall zu erfassen.
* Unterrichts<u>kürzungen</u> aufgrund regionaler Brauchtumsveranstaltungen sind als ersatzlos ausgefallen zu erfassen (z. B. Schulschluss nach der 4. Stunde an Altweiber).
* Unterrichts<b>kürzungen</b> aufgrund regionaler Brauchtumsveranstaltungen sind als ersatzlos ausgefallen zu erfassen (z. B. Schulschluss nach der 4. Stunde an Altweiber).
|
|
* ''Planabweichungen für ''<u>''vollständige Lerngruppen''</u>'', z. B. zur Vorbereitung von Gesangsbeiträgen bei Einschulungsfeierlichkeiten, sind unter B2.3 zu erfassen.''
* ''Planabweichungen für ''<b>''vollständige Lerngruppen''</b>'', z. B. zur Vorbereitung von Gesangsbeiträgen bei Einschulungsfeierlichkeiten, sind unter B2.3 zu erfassen.''
* ''Die in der Regel von der Klassenleitung durchgeführte Zeugnisausgabe ist als planmäßig erteilter Unterricht unter B1 zu erfassen.''
* ''Die in der Regel von der Klassenleitung durchgeführte Zeugnisausgabe ist als planmäßig erteilter Unterricht unter B1 zu erfassen.''
* ''Schulfeste oder schulische Veranstaltungen anlässlich regionaler Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Martinszug, gemeinsame Weihnachtsfeiern, Teilnahme an Karnevalsumzügen oder feiern) sind unter B2.7 zu erfassen.''
* ''Schulfeste oder schulische Veranstaltungen anlässlich regionaler Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Martinszug, gemeinsame Weihnachtsfeiern, Teilnahme an Karnevalsumzügen oder -feiern) sind unter B2.7 zu erfassen.''


|-
|-
|C.18
|C.10
|Durchführung von<br>AO-SF- Verfahren, Lerndiagnostik, Schul-eingangsdiagnostik
|Gefahrenvermeidung / Außenereignisse
|
|
* Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Durchführung eines AO-SF-Verfahrens
* Der Unterricht konnte aus Gründen, die nicht in der Verantwortung der Schule liegen, nicht in der im Stundenplan vorgesehenen Form erteilt werden.
* Schuleingangsdiagnostik (Schulspiel etc.)
|<b>Beispiele:</b>
* Diagnose im Bereich LRS etc.
* ''bauliche Gründe (z. B. <nowiki>[</nowiki>kurzfristig<nowiki>]</nowiki> notwendige Reparatur- oder Renovierungsmaßnahmen)''
|&nbsp;
* ''Wettereignisse (z. B. Hitze, Unwetter)''
* ''sonstige Umwelteinflüsse etc.''


|-
|-
|C.19
|C.11
|Durchführung von<br>Prüfungen
|Sonstiges
|
|
* Durchführung von Prüfungen in anderen Lerngruppen
* Gemeinschaftsveranstaltungen des Kollegiums
* Aufsichtsfunktionen bei Klassenarbeiten und Klausuren in anderen Lerngruppen
* Vertragsangelegenheiten/Lehrkraft hat die Schule dauerhaft aus sonstigen Gründen verlassen
* Tätigkeiten bei der Durchführung von Wettbewerben, Lernstandserhebungen, Leistungsvergleichen (ebenfalls jeweils in anderen Lerngruppen); Externenprüfungen etc.
* Alle weiteren Ausfallgründe, welche dazu führen, dass der Unterricht nicht von der vorgesehenen Lehrkraft durchgeführt werden kann, die aber nicht den o. g. Gruppen zugeordnet werden können (z. B. Freistellung wegen Schöffentätigkeit, politisches Mandat, Streik der Lehrkraft).
|&nbsp;
|
 
{|
|-
|[[Image:sign_warning.png|top]]
|C.20
|'''''Vor der Eintragung unter "Sonstiges" ist <b>sorgfältig zu prüfen</b>, ob tatsächlich keine der oben genannten <b>Kategorien im weiteren Sinne zutreffend</b> ist!'''''
|Gefahrenvermeidung / Außenereignisse
|}
|Der Unterricht konnte aus Gründen, die nicht in der Verantwortung der Schule liegen, nicht in der im Stundenplan vorgesehenen Form erteilt werden.
|<u>Beispiele:</u>
* bauliche Gründe (z. B. <nowiki>[</nowiki>kurzfristig<nowiki>]</nowiki> notwendige Reparatur- oder Renovierungsmaßnahmen)
* Wettereignisse (z. B. Hitze, Unwetter)
* sonstige Umwelteinflüsse etc.


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|C.21
|Sonstiges
|Alle weiteren Ausfallgründe, welche dazu führen, dass der Unterricht nicht von der vorgesehenen Lehrkraft durchgeführt werden kann, die aber nicht den o.g. Gruppen zugeordnet werden können.
|[[Image:Wichtig.png|top]] ''Vor der Eintragung unter "Sonstiges" ist <u>sorgfältig zu prüfen</u>, ob tatsächlich keine der o.g. <u>Kategorien im weiteren Sinne zutreffend</u> ist.''


|}
|}
 
</div>
==Weiterführende Informationen==
===Weiterführende Informationen===
* [[Bereich C: Zuordnungshilfe Gründe - Schlagwortkatalog]]
* [[Bereich C: Zuordnungshilfe Gründe - Schlagwortkatalog]]
* [[Bereich C: Maßnahmen]]
* [[Beispiele zu Besonderheiten im Bereich C]]
* [[Bereich C: Beispiele zu Besonderheiten]]
* [https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/untstat/wiki/images/4/4c/UntStat_Erhebungsbogen_Detail_2024-25.pdf Erhebungsbogen der Detailerhebung im Schuljahr 2024/2025]
* [http://schulverwaltungsprogramme.msw.nrw.de/upc/dokumente/UntStat_Erhebungsbogen_2018-19.pdf Erhebungsbogen] der Detailerhebung im Schuljahr 2018/19

Aktuelle Version vom 7. August 2024, 14:41 Uhr


Im Gegensatz zur Wochenmeldung werden in der Detailerhebung im Bereich C auch die Gründe für ergriffene Vertretungsmaßnahmen erfasst. Für das aktuelle Verfahren des ist die Anzahl der im Bereich C anzugebenden Gründe von ehemals 21 auf 11 Gründe zusammengefasst worden, um den Erhebungsaufwand zu reduzieren.

Im Folgenden finden Sie nähere Erläuterungen zu den Gründen, warum die für eine Lerngruppe gemäß Stundenplan vorgesehene Lehrkraft nicht für die Erteilung des Unterrichts zur Verfügung stand.

Nr. der Kennziffer Grund Erläuterung / Definition Hinweis
C.1 Lehrkraft erkrankt,
Kurmaßnahme
  • Krankheit
  • Teilnahme an Kurmaßnahme
  • Reduzierte Stunden aufgrund von Wiedereingliederung
  • Ist für eine langfristig abwesende Lehrkraft eine fachbezogene Dauervertretung eingerichtet (z. B. schulintern oder durch VERENA), sind diese Stunden nicht zu erfassen; sie gelten als regulär erteilter Unterricht.
C.2 Lehrkraft im Mutterschutz / in Elternzeit / Beschäftigungsverbot, Lehrkraft hat Sonderurlaub nach § 31 ADO / persönliche Gründe (auch eigenes Kind erkrankt)
  • Lehrkraft im Mutterschutz, Beschäftigungsverbot
  • Fernbleiben von schwangeren Lehrerinnen zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren
  • Elternzeit (weibliche und männliche Lehrkräfte)
  • Betreuung eines erkrankten Kindes
  • Ist für eine langfristig abwesende Lehrkraft eine fachbezogene Dauervertretung eingerichtet (z. B. schulintern oder durch VERENA), sind diese Stunden nicht zu erfassen; sie gelten als regulär erteilter Unterricht.
C.3 Tätigkeiten im Rahmen des Unterricht in besonderer Form
  • Begleitung anderer Lerngruppen bei Klassenfahrten, Wandertagen, Exkursionen etc. (B2.1)
  • Durchführung von Unterricht an außerschulischen Lernorten in anderen Lerngruppen (B2.2)
  • Teilnahme an Schüler-/ Lehreraustauschprogrammen bzw. entsprechende Betreuungstätigkeiten
  • Tätigkeiten im Rahmen des Unterrichts in besonderer Form (B2.3 - B2.7 oder B2.8)
  • Begleitet eine Lehrkraft eine vollständige Lerngruppe bzw. die Mehrheit einer Lerngruppe bei einer Klassenfahrt, einem Wandertag oder einer Exkursion, so muss diese Veranstaltung auch im Feld B2.1 ("Schulfahrten, Schulwanderungen") oder Feld B2.2, ("Unterricht an außerschulischen Lernorten / Exkursionen") als Unterricht in besonderer Form erfasst werden (vgl. Beispiel. "Wandertag").
    Sofern Unterricht in besonderer Form betreut wurde, jedoch im Bereich B2 keine Eintragung erfolgt ist, weil keine vollständigen Lerngruppen betroffen waren, bitte im Übergabe-Kommentar einen kurzen Hinweis dazu geben!
C.4 anderweitige schülerbezogene Aufgaben

(z.B. Erteilung von Vertretungsunterricht, Durchführung von Prüfungen, Schuleingangsdiagnostik, AO-SF-Verfahren etc.)

  • Durchführung von Prüfungen (auch in anderen Lerngruppen)/Aufsichtsfunktion bei Klassenarbeiten und Klausuren
  • Tätigkeiten bei der Durchführung von Wettbewerben, Lernstandserhebungen, Leistungsvergleichen (ebenfalls jeweils in anderen Lerngruppen); Externenprüfungen etc.
  • Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten
  • planmäßig vorgesehene Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten
  • Durchführung von AO-SF-Verfahren („Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs“), Lerndiagnostik, Schuleingangsdiagnostik
  • Auch Grundschultage, an denen eine Lehrkraft einer weiterführenden Schule den Grundschülerinnen und Grundschülern die künftige Schule vorstellt.
C.5 anderweitige dienstliche / schulorganisatorische Aufgaben

(z.B. Konferenzen, Dienstbesprechungen, Schulanmeldungen, Ausbildungstätigkeiten, Personalvertretung etc.)

  • schulinterne Konferenzen, Dienstbesprechungen, organisatorische Aufgaben, Anmeldungen usw.
  • Konferenzen, Dienstbesprechungen außerhalb der Schule
  • Tätigkeiten im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften (auch Unterrichtsbesuche, Nachbesprechungen, etc.)
  • Personalrat/Lehrerrat/AfG (Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen)/Schwerbehindertenvertretung/Teilnahme an Personalversammlungen
  • Die Zeile C.5 schließt Zeugniskonferenzen mit ein.
C.6 Schulinterne - oder Kollegiumsinterne Fortbildung (SchiLF/KiF), pädagogischer Tag
  • Fortbildungsveranstaltung oder pädagogische Konferenz, die für das gesamte Kollegium stattfindet
 
C.7 Lehrerfortbildung
individualisiert
  • Teilnahme an einer individualisierten Lehrerfortbildungsmaßnahme
  • Teilnahme an Fortbildungen, die auf die Übernahme von Leitungsfunktionen vorbereiten bzw. Inhaber von Leitungsfunktionen unterstützen
  • Keine Rolle spielt, ob die Fortbildung von staatlichen oder privaten Trägern organisiert wird.
  • Auch Fortbildungen, an denen mehrere Teilnehmer der Schule teilnehmen, werden als individualisierte Lehrerfortbildung erfasst, sofern es sich nicht um eine Fortbildungsmaßnahme handelt, die eigens und ausschließlich für einen Teil der Lehrerschaft (Fachschaft etc.) der betreffenden Schule organisiert wurde.
C.8 Eltern- und Schülersprechtag
  • Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen eines Eltern- bzw. Schülersprechtags o. Ä.
 
C.9 Schuljahresbeginn, Zeugnisausgabe, regionales Brauchtum etc.
  • Einschulung der ersten bzw. fünften Klassen nicht am ersten Tag --> Für die betroffenen ersten bzw. fünften Klassen gilt der an diesem Tag planmäßig vorgesehene Unterricht als ersatzlos ausgefallen.
  • Kürzung des nach dem Stundenplan vorgesehenen Unterrichts auf drei Stunden mit anschließender Zeugnisausgabe --> Die auf Grund dieser Regelung nicht erteilten Stunden sind als ersatzloser Unterrichtsausfall zu erfassen.
  • Unterrichtskürzungen aufgrund regionaler Brauchtumsveranstaltungen sind als ersatzlos ausgefallen zu erfassen (z. B. Schulschluss nach der 4. Stunde an Altweiber).
  • Planabweichungen für vollständige Lerngruppen, z. B. zur Vorbereitung von Gesangsbeiträgen bei Einschulungsfeierlichkeiten, sind unter B2.3 zu erfassen.
  • Die in der Regel von der Klassenleitung durchgeführte Zeugnisausgabe ist als planmäßig erteilter Unterricht unter B1 zu erfassen.
  • Schulfeste oder schulische Veranstaltungen anlässlich regionaler Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Martinszug, gemeinsame Weihnachtsfeiern, Teilnahme an Karnevalsumzügen oder -feiern) sind unter B2.7 zu erfassen.
C.10 Gefahrenvermeidung / Außenereignisse
  • Der Unterricht konnte aus Gründen, die nicht in der Verantwortung der Schule liegen, nicht in der im Stundenplan vorgesehenen Form erteilt werden.
Beispiele:
  • bauliche Gründe (z. B. [kurzfristig] notwendige Reparatur- oder Renovierungsmaßnahmen)
  • Wettereignisse (z. B. Hitze, Unwetter)
  • sonstige Umwelteinflüsse etc.
C.11 Sonstiges
  • Gemeinschaftsveranstaltungen des Kollegiums
  • Vertragsangelegenheiten/Lehrkraft hat die Schule dauerhaft aus sonstigen Gründen verlassen
  • Alle weiteren Ausfallgründe, welche dazu führen, dass der Unterricht nicht von der vorgesehenen Lehrkraft durchgeführt werden kann, die aber nicht den o. g. Gruppen zugeordnet werden können (z. B. Freistellung wegen Schöffentätigkeit, politisches Mandat, Streik der Lehrkraft).
Sign warning.png Vor der Eintragung unter "Sonstiges" ist sorgfältig zu prüfen, ob tatsächlich keine der oben genannten Kategorien im weiteren Sinne zutreffend ist!

Weiterführende Informationen