Distanzunterricht: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei: Distanzunterricht.PNG|right|300px]] Das Format "Distanzunterricht" bietet Schule die Möglichkeit für verschiedene Szenarien, in denen kein Präsenzunterricht möglich ist, Unterricht in größtmöglichem Umfang zu erteilen. ab Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird der Distanzunterricht sowohl für die Wochenmeldung als auch für die Detailerhebung in UntStat im Bereich D erfasst.
[[Datei: Distanzunterricht.PNG|right|300px]] Das Format "Distanzunterricht" bietet Schule die Möglichkeit, auch in der Corona-Pandemie Unterricht im größtmöglichen Umfang zu erteilen. Dies schließt eine geänderte Unterrichtsorganisation mit ein, die ab dem Schuljahr 2020/2021 in UntStat abgebildet werden kann.


===Rahmenbedingungen für Distanzunterricht===
===Rahmenbedingungen für Distanzunterricht===


Die wichtigsten Eckpunkte für das Format Distanzunterricht sind in der [https://bass.schul-welt.de/19752.htm Verordnung über die Einrichtung von Distanzunterricht vom 14.11.2022] abgebildet:
Die wichtigsten Eckpunkte für das Format Distanzunterricht sind in der [https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Konzept.pdf Handreichung "Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021" vom 03.08.2020 ab Seite 11] abgebildet:
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* Der Distanzunterricht setzt voraus, dass Unterricht in Präsenz nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann.
* Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.
* Der Distanzunterricht ist Präsenzunterricht hinsichtlich der Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.
* Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht im Hinblick auf der Grundlage eines pädagogischen und organisatorischen Plans ein und informiert die zuständige Schulaufsicht sowie die Eltern hierüber.
* Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht im Rahmen der Unterrichtsverteilung ein und informiert die betroffenen Eltern und die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler, die Schulaufsichtsbehörde sowie den Schulträger darüber.
* Distanzunterricht soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, also insbesondere eine ausreichende technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte gewährleistet ist.
* Der Plan zur Organisation des Distanzunterrichts kann vorsehen, dass der Präsenzunterricht und der Distanzunterricht von unterschiedlichen Lehrkräften in gemeinsamer Verantwortung und enger Abstimmung erteilt werden.
* Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht.
* Der Distanzunterricht kann auch für einzelne Schülerinnen und Schüler oder einen Teil der Schülerinnen und Schüler erteilt werden.
* Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.
* Der Distanzunterricht soll, soweit die personellen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen, digital erfolgen.
* Die Verordnung erstreckt sich auf die Bildungsgänge aller Schulstufen und Schulformen. Sie wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 befristet.
* Soweit nötig, stellt die Schule den Schülerinnen und Schülern zur Sicherung eines chancengerechten und gleichwertigen Lernumfelds im Einvernehmen mit dem Schulträger Räume für den Distanzunterricht zur Verfügung.
* Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht.
* Klassenarbeiten, Klausuren und Prüfungen finden im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich.
 
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<span style="background:yellow"> Distanzunterricht ist demnach Unterricht, der mit räumlicher Distanz in engem und planvollem Austausch der Lehrenden und Lernenden stattfindet.</span>
===Abgrenzung zwischen Distanzunterricht und EVA (nur in der Sekundarstufe II)===
===Abgrenzung zwischen Distanzunterricht und EVA (nur in der Sekundarstufe II)===
Zur Abgrenzung des Distanzunterrichts von der Maßnahme EVA in der Sekundarstufe II gelten die folgenden Grundsätze:
Zur Abgrenzung des Distanzunterrichts von der Maßnahme EVA in der Sekundarstufe II gelten die folgenden Grundsätze:
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===Wie wird Distanzunterricht in UntStat abgebildet?===
===Wie wird Distanzunterricht in UntStat abgebildet?===


Distanzunterricht wird in UntStat im Fragebogen
Distanzunterricht wird in UntStat unter der Position bzw. im Bereich B 2 abgebildet:
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|[[Image:Calendar_52.png]]  
|[[Image:Calendar_52.png]]  
| zur <big>'''Wochenmeldung'''</big> unter '''''Summe D: Maßnahmen in Distanzunterricht''''' eingetragen
|In der Wochenmeldung ist "Distanzunterricht" dem Teilbereich B 2 zugeordnet, wird dort jedoch gesondert abgefragt. "Distanzunterricht" versteht sich als Teilmenge des Unterrichts in besonderer Form (B 2). Der größtmögliche Umfang des "Distanzunterrichts" liegt vor, wenn im Falle einer Schulschließung die Summe der Stunden unter Position B 2 der Summe A entspricht.
  |}
  |}


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|[[Image:Magnifying glass.png|top]]  
|[[Image:Magnifying glass.png|top]]  
| zur <big>'''Detailerhebung'''</big> im '''''Bereich C unter der Vertretungsmaßnahme Distanzunterricht''''' eingetragen
|In der Detailerhebung ist "Distanzunterricht" dem Teilbereich B 2.8 zugeordnet. Stunden, die unter diesem Teilbereich eingeordnet werden, müssen im Bereich D 1 den einzelnen Fächern zugeordnet werden.
|}
|}
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Es gilt die Definition von Unterricht, [[Bereich A: Zu erteilender Unterricht gemäß Stundenplan|wie Sie für beide Erhebungsteile formuliert ist.]] Analog zu dieser Definition ist der folgende Grundsatz maßgeblich:
Es gilt die Definition von Unterricht, [[Bereich A: Zu erteilender Unterricht gemäß Stundenplan|wie Sie für beide Erhebungsteile formuliert ist.]] Analog zu dieser Definition ist der folgende Grundsatz maßgeblich:
'''Das Format Distanzunterricht muss dann in der Unterrichtsstatistik berücksichtigt werden für: '''
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|[[Datei:navigate_right2.png]]
|[[Datei:navigate_right2.png]]
|'''Stunden, in denen mehr als die Hälfte einer Lerngruppe nicht in der Schule ist und am Distanzunterricht teilnimmt und/oder'''
|'''Das Format Distanzunterricht muss dann in der Unterrichtsstatistik berücksichtigt werden, wenn mehr als die Hälfte einer Lerngruppe im Distanzunterricht unterrichtet wird.'''
 
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|}
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[[Datei:navigate_right2.png]]
|'''Stunden, welche die Lehrkraft von außerhalb der Schule als Distanzunterricht leitet.'''
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[[Datei:navigate_right2.png]]
|'''Stunden, die im Rahmen eines schulischen Projekttages im Zusammenhang mit der Einübung von Distanzunterricht erteilt werden'''
|}
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|-style="vertical-align:top"
|-style="vertical-align:top"
|style="width: 40%"|[[Image:Check2.png|top]] '''Beispiele für Stunden, die als Distanzunterricht erfasst werden müssen'''
|style="width: 40%"|[[Image:Check2.png|top]] '''Stunden, die als Distanzunterricht erfasst werden müssen'''
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|}
* Fachunterricht, der der Erfüllung der Stundentafel dient und für die Mehrheit der Lerngruppe auf Distanz erteilt wird.
 
 
{|class = "wikitable" style="background: white"
|align = "center"|'''&nbsp; '''
|align = "center" colspan = "2"|'''regulärer Stundenplan '''
|align = "center" colspan = "2"|'''Vertretungsregelung '''
|align = "center"|'''&nbsp; '''
|align = "center" colspan = "2"|'''Erfassung in UntStat '''
 
|-
|align = "center"|Kl.  
|align = "center"|Lehrkraft
|align = "center"|Fach
|align = "center"|neue Lehrkraft
|align = "center"|neues Fach
|align = "center"|'''Anzahl Std.'''
|align = "center"|'''Kennziffer / Grund'''
|align = "center"|'''Maßnahme'''
 
|-
|align = "center"|9a
|align = "center"|A
|align = "center"|M
|align = "center"|B
|align = "center"|M
|align = "center"|'''1'''
|align = "center"|'''C.7'''<br>'''Lehrerfortbildung individualisiert'''
|align = "center"|'''Vertretung im vorgesehenen Fach'''


|-
<br>
|align = "center"|6b
|align = "center"|B
|align = "center"|EK
|align = "center"|C
|align = "center"|D
|align = "center"|'''1'''
|align = "center"|'''C.4'''<br>'''Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten'''
|align = "center"|'''Ersatzunterricht'''


|-
|align = "center"|EF
|align = "center"|C
|align = "center"|GE
|align = "center"|<nowiki>-</nowiki>-
|align = "center"|EVA
|align = "center"|'''1'''
|align = "center"|'''C.4'''<br>'''Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten'''
|align = "center"|'''EVA'''
|}
|}
<font size=+1>'''Beispiel 3'''</font>
{| border="0"
! style="vertical-align:center"|'''Ausgangslage:'''
|
*'''Lehrkraft A''' und '''Lehrkraft B''' unterrichten in Klasse 7a in einer Doppelbesetzung Deutsch. Die Doppelbesetzung wird aufgelöst. Lehrkraft B unterrichtet die zusammengelegten Lerngruppen 7b und 7c.
* '''Lehrkraft C''' ist erkrankt, hätte aber in dieser Stunde eigentlich Unterricht in Klasse Klasse 7b im Fach Mathematik. Klasse 7b wird mit Klasse 7c zusammengelegt.
* '''Lehrkraft D''' besucht eine Fortbildung. Sie hätte in dieser Stunde eigentlich Unterricht in Klasse 7c im Fach Geschichte. Klasse 7c wird mit Klasse 7b zusammengelegt.
|-
|'''Ergebnis:'''
|
{|class = "wikitable" style="background: white"
|align = "center"|'''&nbsp; '''
|align = "center" colspan = "2"|'''regulärer Stundenplan '''
|align = "center" colspan = "2"|'''Vertretungsregelung '''
|align = "center"|'''&nbsp; '''
|align = "center" colspan = "2"|'''Erfassung in UntStat '''
|-
|align = "center"|Kl.
|align = "center"|Lehrkraft
|align = "center"|Fach
|align = "center"|neue Lehrkraft
|align = "center"|neues Fach
|align = "center"|'''Anzahl Std.'''
|align = "center"|'''Kennziffer / Grund'''
|align = "center"|'''Maßnahme'''
|-
|align = "center"|7a
|align = "center"|A und B
|align = "center"|D
|align = "center"|A
|align = "center"|D
|align = "center"|'''1'''
|align = "center"|'''C.4'''<br>'''Lehrkraft muss in anderer Lerngruppe vertreten'''
|align = "center"|'''Auflösung von Doppelbesetzungen'''
|-
|align = "center"|7b
|align = "center"|C
|align = "center"|M
|align = "center"|B
|align = "center"|M
|align = "center"|'''1'''
|align = "center"|'''C.1'''<br>'''Lehrkraft erkrankt/Kurmaßnahme'''
|align = "center"|'''Zusammenlegung von Lerngruppen'''
|-
|align = "center"|7c
|align = "center"|D
|align = "center"|GE
|align = "center"|B
|align = "center"|M
|align = "center"|'''1'''
|align = "center"|'''C.7'''<br>'''Lehrerfortbildung individualisiert'''
|align = "center"|'''Zusammenlegung von Lerngruppen'''
|}
{|
|style="width: 40%"|[[Image:Delete.png|top]] '''Stunden, die nicht als Distanzunterricht erfasst werden dürfen'''
|style="width: 40%"|[[Image:Delete.png|top]] '''Stunden, die nicht als Distanzunterricht erfasst werden dürfen'''
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Version vom 8. Mai 2023, 16:11 Uhr

Distanzunterricht.PNG

Das Format "Distanzunterricht" bietet Schule die Möglichkeit, auch in der Corona-Pandemie Unterricht im größtmöglichen Umfang zu erteilen. Dies schließt eine geänderte Unterrichtsorganisation mit ein, die ab dem Schuljahr 2020/2021 in UntStat abgebildet werden kann.

Rahmenbedingungen für Distanzunterricht

Die wichtigsten Eckpunkte für das Format Distanzunterricht sind in der Handreichung "Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021" vom 03.08.2020 ab Seite 11 abgebildet:

  • Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.
  • Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht im Hinblick auf der Grundlage eines pädagogischen und organisatorischen Plans ein und informiert die zuständige Schulaufsicht sowie die Eltern hierüber.
  • Distanzunterricht soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, also insbesondere eine ausreichende technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte gewährleistet ist.
  • Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht.
  • Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.
  • Die Verordnung erstreckt sich auf die Bildungsgänge aller Schulstufen und Schulformen. Sie wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 befristet.

Distanzunterricht ist demnach Unterricht, der mit räumlicher Distanz in engem und planvollem Austausch der Lehrenden und Lernenden stattfindet.

Abgrenzung zwischen Distanzunterricht und EVA (nur in der Sekundarstufe II)

Zur Abgrenzung des Distanzunterrichts von der Maßnahme EVA in der Sekundarstufe II gelten die folgenden Grundsätze:

  • Distanzunterricht ist Unterricht, der mit räumlicher Distanz in engem und planvollem Austausch der Lehrenden und Lernenden stattfindet.
  • In Abgrenzung dazu werden bei (der nur für die gymnasiale Oberstufe zugelassenen Maßnahme) EVA die Aufgaben durch die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich eigenverantwortlich und selbstständig bearbeitet. Der Austausch zwischen Lernenden und Lehrenden erfolgt hierbei im Präsenzunterricht.

Wie wird Distanzunterricht in UntStat abgebildet?

Distanzunterricht wird in UntStat unter der Position bzw. im Bereich B 2 abgebildet:

Calendar 52.png In der Wochenmeldung ist "Distanzunterricht" dem Teilbereich B 2 zugeordnet, wird dort jedoch gesondert abgefragt. "Distanzunterricht" versteht sich als Teilmenge des Unterrichts in besonderer Form (B 2). Der größtmögliche Umfang des "Distanzunterrichts" liegt vor, wenn im Falle einer Schulschließung die Summe der Stunden unter Position B 2 der Summe A entspricht.
Magnifying glass.png In der Detailerhebung ist "Distanzunterricht" dem Teilbereich B 2.8 zugeordnet. Stunden, die unter diesem Teilbereich eingeordnet werden, müssen im Bereich D 1 den einzelnen Fächern zugeordnet werden.

Wann muss Distanzunterricht in der Unterrichtsstatistik berücksichtigt werden?

Es gilt die Definition von Unterricht, wie Sie für beide Erhebungsteile formuliert ist. Analog zu dieser Definition ist der folgende Grundsatz maßgeblich:

Navigate right2.png Das Format Distanzunterricht muss dann in der Unterrichtsstatistik berücksichtigt werden, wenn mehr als die Hälfte einer Lerngruppe im Distanzunterricht unterrichtet wird.

Check2.png Stunden, die als Distanzunterricht erfasst werden müssen
  • Fachunterricht, der der Erfüllung der Stundentafel dient und für die Mehrheit der Lerngruppe auf Distanz erteilt wird.


Delete.png Stunden, die nicht als Distanzunterricht erfasst werden dürfen
  • Stunden, die einzelnen Schülerinnen und Schülern oder weniger als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe im Format Distanzunterricht erteilt werden
  • organisatorische Besprechungen, Arbeitsgemeinschaften o.ä., die außerhalb des organisatorischen Rahmens des dauerhaft geltenden Stundenplans stattfinden
  • Projektunterricht (z.B. Medienschulungen), der zusätzlich zum dauerhaft geltenden Stundenplan erteilt wird
  • Aufgaben, deren Bearbeitung und Lösung durch die Schülerinnen und Schüler unbegleitet stattfindet und deren Ergebnisse im Präsenzunterricht besprochen und ausgewertet werden (Distanzunterricht ist nicht gleichzusetzen mit eigenverantwortlichem Arbeiten in der Oberstufe)



weiterführende Informationen