Distanzunterricht: Unterschied zwischen den Versionen
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Die wichtigsten Eckpunkte für das Format Distanzunterricht sind in der [https:// | Die wichtigsten Eckpunkte für das Format Distanzunterricht sind in der [https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Konzept.pdf Handreichung "Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021" vom 03.08.2020 ab Seite 11] abgebildet: | ||
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* | * Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig. | ||
* Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht im Hinblick auf der Grundlage eines pädagogischen und organisatorischen Plans ein und informiert die zuständige Schulaufsicht sowie die Eltern hierüber. | |||
* Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht im | * Distanzunterricht soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, also insbesondere eine ausreichende technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte gewährleistet ist. | ||
* | * Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht. | ||
* Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich. | |||
* Die Verordnung erstreckt sich auf die Bildungsgänge aller Schulstufen und Schulformen. Sie wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 befristet. | |||
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<span style="background:yellow"> Distanzunterricht ist demnach Unterricht, der mit räumlicher Distanz in engem und planvollem Austausch der Lehrenden und Lernenden stattfindet.</span> | |||
===Abgrenzung zwischen Distanzunterricht und EVA (nur in der Sekundarstufe II)=== | ===Abgrenzung zwischen Distanzunterricht und EVA (nur in der Sekundarstufe II)=== | ||
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===Wie wird Distanzunterricht in UntStat abgebildet?=== | ===Wie wird Distanzunterricht in UntStat abgebildet?=== | ||
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| | |In der Wochenmeldung ist "Distanzunterricht" dem Teilbereich B 2 zugeordnet, wird dort jedoch gesondert abgefragt. "Distanzunterricht" versteht sich als Teilmenge des Unterrichts in besonderer Form (B 2). Der größtmögliche Umfang des "Distanzunterrichts" liegt vor, wenn im Falle einer Schulschließung die Summe der Stunden unter Position B 2 der Summe A entspricht. | ||
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| | |In der Detailerhebung ist "Distanzunterricht" dem Teilbereich B 2.8 zugeordnet. Stunden, die unter diesem Teilbereich eingeordnet werden, müssen im Bereich D 1 den einzelnen Fächern zugeordnet werden. | ||
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* Fachunterricht, der der Erfüllung der Stundentafel dient und für die Mehrheit der Lerngruppe auf Distanz erteilt wird. | |||
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Version vom 8. Mai 2023, 16:11 Uhr
Das Format "Distanzunterricht" bietet Schule die Möglichkeit, auch in der Corona-Pandemie Unterricht im größtmöglichen Umfang zu erteilen. Dies schließt eine geänderte Unterrichtsorganisation mit ein, die ab dem Schuljahr 2020/2021 in UntStat abgebildet werden kann.
Rahmenbedingungen für Distanzunterricht
Die wichtigsten Eckpunkte für das Format Distanzunterricht sind in der Handreichung "Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021" vom 03.08.2020 ab Seite 11 abgebildet:
- Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.
- Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht im Hinblick auf der Grundlage eines pädagogischen und organisatorischen Plans ein und informiert die zuständige Schulaufsicht sowie die Eltern hierüber.
- Distanzunterricht soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, also insbesondere eine ausreichende technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte gewährleistet ist.
- Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht.
- Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.
- Die Verordnung erstreckt sich auf die Bildungsgänge aller Schulstufen und Schulformen. Sie wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 befristet.
Distanzunterricht ist demnach Unterricht, der mit räumlicher Distanz in engem und planvollem Austausch der Lehrenden und Lernenden stattfindet.
Abgrenzung zwischen Distanzunterricht und EVA (nur in der Sekundarstufe II)
Zur Abgrenzung des Distanzunterrichts von der Maßnahme EVA in der Sekundarstufe II gelten die folgenden Grundsätze:
- Distanzunterricht ist Unterricht, der mit räumlicher Distanz in engem und planvollem Austausch der Lehrenden und Lernenden stattfindet.
- In Abgrenzung dazu werden bei (der nur für die gymnasiale Oberstufe zugelassenen Maßnahme) EVA die Aufgaben durch die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich eigenverantwortlich und selbstständig bearbeitet. Der Austausch zwischen Lernenden und Lehrenden erfolgt hierbei im Präsenzunterricht.
Wie wird Distanzunterricht in UntStat abgebildet?
Distanzunterricht wird in UntStat unter der Position bzw. im Bereich B 2 abgebildet:
Wann muss Distanzunterricht in der Unterrichtsstatistik berücksichtigt werden?
Es gilt die Definition von Unterricht, wie Sie für beide Erhebungsteile formuliert ist. Analog zu dieser Definition ist der folgende Grundsatz maßgeblich:
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Das Format Distanzunterricht muss dann in der Unterrichtsstatistik berücksichtigt werden, wenn mehr als die Hälfte einer Lerngruppe im Distanzunterricht unterrichtet wird. |