Erläuterungen zur COSMO-Anwendung: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 90: | Zeile 90: | ||
'''Hinweis:''' Bitte beziehen Sie sich bei Ihren Angaben auf den jeweiligen Stichtag. Schülerinnen und Schüler, die seit dem letzten Stichtag Ihre Schule verlassen haben, werden auf diese Weise von einer anderen Schule gemeldet und ihr Abgang wird automatisch erfasst. | '''Hinweis:''' Bitte beziehen Sie sich bei Ihren Angaben auf den jeweiligen Stichtag. Schülerinnen und Schüler, die seit dem letzten Stichtag Ihre Schule verlassen haben, werden auf diese Weise von einer anderen Schule gemeldet und ihr Abgang wird automatisch erfasst. | ||
=== 5 Angaben zu Lerngruppen in der Deutschförderung === | |||
Geben Sie hier an, wie viele Lerngruppen für die Deutschförderung derzeit an Ihrer Schule eingerichtet sind (BASS 13-63 Nr. 3, Punkt 3.5.1 und 3.5.2). | |||
{| | |||
|- | |||
|[[Datei:Symbol_paragraph.png]] | |||
|Bei einer Beschulung in vollständig äußerer Differenzierung besuchen die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler ausschließlich externe Klassen, d.h. eigene Lerngruppen. | |||
Werden neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in teilweise äußerer Differenzierung beschult, erhalten sie Deutschförderung in einer eigenen Lerngruppe und besuchen in der übrigen Zeit den Unterricht einer Regelklasse. | |||
|} | |||
=== Korrektur der Angaben im Fragebogen === | === Korrektur der Angaben im Fragebogen === |
Version vom 23. Mai 2022, 10:53 Uhr
Anmeldung
Die Anmeldung zur COSMO-Anwendung erfolgt mit Hilfe des im Bildungsportal bereitgestellten Erhebungswerkzeuges "Cosmo". Sie erreichen dieses auch über die Adresse http://www.cosmo.nrw.de/ Bitte verwenden Sie für den Zugriff die Zugangsdaten für das Bildungsportal (in der Regel adminXXXXXX mit XXXXXX=Ihre Schulnummer und das dazugehörige Passwort).
Fragebogen
Die erhobenen Daten beziehen sich jeweils auf den Stichtag Mittwoch. Lediglich die Frage zu den Corona-Testungen bezieht sich auf den Zeitraum vom Donnerstag der Vorwoche bis zum Erhebungsstichtag.
1. Angaben zum Unterrichtsbetrieb
Wählen Sie zunächst das Unterrichtsmodell Ihrer Schule aus. Bitte beachten: Wenn Distanzunterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler, nicht aber für ganze Lerngruppen, erteilt wird, handelt es sich hierbei um das Unterrichtsmodell „durchgehend regulärer Präsenzunterricht“. Nur wenn neben den Klassen, die regulären Präsenzunterricht erhalten, ganze Klassen oder Kurse an Distanzunterricht teilnehmen, wählen Sie bitte die Kombination aus Präsenz- und Distanzunterricht aus. Falls Sie dieses Modell eingetragen haben, geben Sie bitte zusätzlich die Anzahl der am Stichtag anwesenden Schülerinnen und Schüler an.
2. Angaben zum Infektionsgeschehen
Geben Sie zunächst an, ob es am Stichtag pandemiebedingte Absenzen unter den Schülerinnen und Schülern gibt. Falls ja, erfassen sie diese detailliert in der folgenden dreispaltigen Tabelle.
Eintrag in Spalte 1: Schülerinnen und Schüler, die insgesamt pandemiebedingt absent sind.
Eintrag in Spalte 2: Schülerinnen und Schüler, die bereits in Spalte 1 eingetragen wurden und die auf Anordnung von Schulleitung oder Gesundheitsbehörde absent sind.
Eintrag in Spalte 3: Schülerinnen und Schüler, die bereits in Spalte 1 eingetragen wurden und bei denen eine bestätigte Corona-Infektion vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass die Zahl in Spalte 1 demnach größer oder gleich der Summe der Zahlen aus Spalte 2 und 3 sein muss.
3. Angaben zu verfügbaren und absenten Lehrkräften
Erfassen Sie zunächst die Anzahl der Personen, die am Stichtag theoretisch im Präsenzunterricht einsetzbar wären. Hiermit sind neben den Lehrkräften z.B. auch die Referendare gemeint, die eigenverantwortlichen Unterricht erteilen dürfen. Theoretisch einsetzbar bedeutet, dass diese Personen unabhängig von ihrem tatsächlichen Stundenplan Unterricht erteilen könnten, d.h. z.B., dass sie nicht absent sind wegen Fortbildung oder Krankheit. Anschließend erfassen Sie die pandemiebedingt nicht einsetzbaren Lehrkräfte in einer Tabelle analog zu der Abfrage der Schülerinnen und Schüler.
9. Angaben zu neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern
Tragen Sie hier ein, ob sich am Stichtag an Ihrer Schule neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in der Erstförderung (BASS 13-63 Nr. 3) befinden.
Neu zugewandert im Sinne des Erlasses sind Schülerinnen und Schüler,
- die erstmals eine deutsche Schule besuchen und noch nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht zu folgen, oder
- die bei einem Wechsel der Schulstufe (von der Primarstufe zur Sekundarstufe I oder von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II) oder der Schule aufgrund ihrer kurzen Verweildauer in der abgebenden Schule die notwendigen Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend haben erwerben können.
Aus Gründen der Steuerung und Planung im Kontext der außergewöhnlich hohen Zuwanderung aus der Ukraine werden hier auch diesbezügliche Daten abgefragt.
Falls Ja:
Geben Sie an, wie viele neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler sich insgesamt in der Erstförderung an Ihrer Schule befinden.
Darunter: Wie viele neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine befinden sich in der Erstförderung an Ihrer Schule?
Bitte differenzieren Sie für diese sich in der Erstförderung befindlichen Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine:
Geben Sie an, wie viele Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine seit dem letzten Stichtag neu an Ihre Schule gekommen sind.
Geben Sie ferner an, wie viele Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine bereits vor dem letzten Stichtag an Ihrer Schule waren.
Hinweis: Bitte beziehen Sie sich bei Ihren Angaben auf den jeweiligen Stichtag. Schülerinnen und Schüler, die seit dem letzten Stichtag Ihre Schule verlassen haben, werden auf diese Weise von einer anderen Schule gemeldet und ihr Abgang wird automatisch erfasst.
5 Angaben zu Lerngruppen in der Deutschförderung
Geben Sie hier an, wie viele Lerngruppen für die Deutschförderung derzeit an Ihrer Schule eingerichtet sind (BASS 13-63 Nr. 3, Punkt 3.5.1 und 3.5.2).
Korrektur der Angaben im Fragebogen
Sie können den Fragebogen bis zur Abgabefrist jederzeit aufrufen, einsehen und gegebenenfalls Veränderungen abspeichern. Nach Ablauf der Frist ausgewertet wird jeweils die zuletzt vor dem Ablauf der Frist abgespeicherte Version.
Tipp: | Es ist möglich, alle Angaben, zu denen Ihnen bereits zu Beginn der Woche Daten vorliegen, auch bereits zu Beginn der Woche zu speichern. In diesem Fall können Sie den Fragebogen vor Ablauf der Frist aktualisieren und dann Abspeichern. |