Erläuterungen zur COSMO-Anwendung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. September 2021, 16:33 Uhr
Anmeldung
Die Anmeldung zur COSMO-Anwendung erfolgt mit Hilfe des im Bildungsportal bereitgestellten Erhebungswerkzeuges "Cosmo". Sie erreichen dieses auch über die Adresse https://www.cosmo.nrw.de/ Bitte verwenden Sie für den Zugriff die Zugangsdaten für das Bildungsportal (in der Regel adminXXXXXX mit XXXXXX=Ihre Schulnummer und das dazugehörige Passwort).
Fragebogen
Die erhobenen Daten beziehen sich jeweils auf den Stichtag Mittwoch. Lediglich die Frage zu den Corona-Testungen bezieht sich auf den Zeitraum vom Donnerstag der Vorwoche bis zum Erhebungsstichtag.
1. Angaben zum Unterrichtsbetrieb
Wählen Sie das Unterrichtsmodell Ihrer Schule aus (z.B. Präsenzunterricht, Distanzunterricht, etc.) und geben Sie die Anzahl der am Stichtag anwesenden Schülerinnen und Schüler an.
2. Angaben zum Infektionsgeschehen
Geben Sie zunächst an, ob es am Stichtag pandemiebedingte Absenzen unter den Schülerinnen und Schülern gibt. Falls ja, erfassen sie diese detailliert in der folgenden dreispaltigen Tabelle.
Eintrag in Spalte 1: Schülerinnen und Schüler, die insgesamt pandemiebedingt absent sind.
Eintrag in Spalte 2: Schülerinnen und Schüler, die bereits in Spalte 1 eingetragen wurden und die auf Anordnung von Schulleitung oder Gesundheitsbehörde absent sind.
Eintrag in Spalte 3: Schülerinnen und Schüler, die bereits in Spalte 1 eingetragen wurden und bei denen eine bestätigte Corona-Infektion vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass die Zahl in Spalte 1 demnach größer oder gleich der Summe der Zahlen aus Spalte 2 und 3 sein muss.
3. Angaben zu verfügbaren und absenten Lehrkräften
Erfassen Sie zunächst die Anzahl der Personen, die am Stichtag theoretisch im Präsenzunterricht einsetzbar wären. Hiermit sind neben den Lehrkräften z.B. auch die Referendare gemeint, die eigenverantwortlichen Unterricht erteilen dürfen. Theoretisch einsetzbar bedeutet, dass diese Personen unabhängig von ihrem tatsächlichen Stundenplan Unterricht erteilen könnten, d.h. z.B., dass sie nicht absent sind wegen Fortbildung oder Krankheit. Anschließend erfassen Sie die pandemiebedingt nicht einsetzbaren Lehrkräfte in einer Tabelle analog zu der Abfrage der Schülerinnen und Schüler.
4. Angaben zur Einhaltung der Hygienestandards und zum Infektionsschutz
Geben Sie zunächst an, ob an Ihrer Schule am Stichtag die Vorgaben bezüglich der Hygienestandards und des Infektionsschutzes vollständig eingehalten wurden. Falls nicht, kreuzen Sie die Gründe hierfür an.
7. Angaben zu Corona-Testungen an Ihrer Schule
Geben Sie zunächst an, ob an Ihrer Schule Corona-Testungen seit dem Donnerstag der Vorwoche Corona-Testungen durchgeführt wurden und geben Sie ggf. an, ob es sich dabei ausschließlich um Selbstests oder um Selbsttests mit Pooltestung (Lolli-Tests) handelt.
Erfassen Sie bei 7a die Anzahl der Personen in Bezug auf die Testungen. Wichtig: Hier ist die Anzahl der Personen und nicht die Anzahl der Tests gefragt.
Eintrag in Spalte 1: Alle Personen, die sich testen lassen, auch wenn eine Teilnahme aufgrund von Impfung, Genesung oder negativem Bürgertest nicht verpflichtend ist.
Eintrag in Spalte 2: Personen, die Impfung, Genesung oder negativen Bürgertest nachweisen und daher nicht an der Testung teilnehmen.
Eintrag in Spalte 3: Personen, die trotz fehlenden Nachweises über Impfung, Genesung oder negativen Bürgertest nicht an der Testung teilnehmen und damit gegen die CoronaBetrVO §3 (1) verstoßen.
Geben Sie bei 7b den Bestand an Selbsttests am Stichtag an. Ermitteln Sie diese Anzahl möglichst vor der Entnahme von Selbsttests für den Stichtag.
Geben Sie bei 7c die Anzahl der ausgegebenen, positiven, negativen und ungültigen Tests an.
Beachten Sie, dass die Anzahl der ausgegebenen Tests gleich der Summer de positiven, negativen und ungültigen Tests sein muss.
8. Angaben zur Impfquote
Sofern Ihnen die entsprechenden Daten vorliegenden, tragen Sie die Daten zur Impfquote der Lehrkräfte in die Tabelle ein.
Korrektur der Angaben im Fragebogen
Sie können den Fragebogen bis zur Abgabefrist jederzeit aufrufen, einsehen und gegebenenfalls Veränderungen abspeichern. Nach Ablauf der Frist ausgewertet wird jeweils die zuletzt vor dem Ablauf der Frist abgespeicherte Version.
Tipp: | Es ist möglich, alle Angaben, zu denen Ihnen bereits zu Beginn der Woche Daten vorliegen, bereits zu Beginn der Woche zu speichern. In diesem Fall können Sie den Fragebogen vor Ablauf der Frist aktualisieren und dann Abspeichern. |