auch hier ist der Blick in das Gesetz bzw. die Verordnung hilfreich. Wenn man davon ausgeht, dass der Rahmen der VODV I nicht überschritten wird, sind hier in den Anlagen alle erlaubten Daten gelistet. In der Anlage 2 sind zum Teil hochsensible Daten gelistet, welche ausdrücklich nur analogl gespeichert werden dürfen. Hier unterstelle ich ein besonderes Interesse des Antragstellers. Nicht zu vergessen die Anlage 3. Hier werden die Daten gelistet, welche ggf. mit Erlaubnis der Schulleitung auf private DV-Geräte übertragen wurden.
Im Umfeld von "Bemerkungen" könnten sich Abgründe auftun