Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

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011marTusch
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Re: Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

Beitrag von 011marTusch »

Hallo,

auch hier ist der Blick in das Gesetz bzw. die Verordnung hilfreich. Wenn man davon ausgeht, dass der Rahmen der VODV I nicht überschritten wird, sind hier in den Anlagen alle erlaubten Daten gelistet. In der Anlage 2 sind zum Teil hochsensible Daten gelistet, welche ausdrücklich nur analogl gespeichert werden dürfen. Hier unterstelle ich ein besonderes Interesse des Antragstellers. Nicht zu vergessen die Anlage 3. Hier werden die Daten gelistet, welche ggf. mit Erlaubnis der Schulleitung auf private DV-Geräte übertragen wurden.

Im Umfeld von "Bemerkungen" könnten sich Abgründe auftun :shock:
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
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Raffenberg
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Re: Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

Beitrag von Raffenberg »

Ich habe für die fehlerhafte Ausgabe der Informationellen Selbstauskunft ein Ticket erstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Frodermann
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Re: Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

Beitrag von Frodermann »

011marTusch hat geschrieben: Montag 2. Februar 2026, 20:58Im Umfeld von "Bemerkungen" könnten sich Abgründe auftun :shock:
... und dann auch noch bei den Vermerken!

Es lassen sich alleine Vermerkarten definieren, die bei persönlicher Zuordnung schon einen Verstoß gegen Verordnungen und Gesetze darstellen dürften.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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011marTusch
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Re: Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

Beitrag von 011marTusch »

Frodermann hat geschrieben: Dienstag 24. Februar 2026, 19:33 ...
Es lassen sich alleine Vermerkarten definieren, die bei persönlicher Zuordnung schon einen Verstoß gegen Verordnungen und Gesetze darstellen dürften.
Wie so oft ist der gesetzlich erlaubte Weg hart und steinig: :twisted:

Alles was nicht in den Anlagen der Verordnungen DV I und II ausdrücklich erlaubt ist oder aus den erlaubten Daten hergeleitet werden kann (Summe, Mittelwert, Durchschnitt.....), darf nur mit dem schriftlichen Einverständnis der/des Betroffenen der Datensammlung hinzugefügt werden. Die Betroffenen sind dazu umfassend über den Zweck der Erhebung zu informieren.

Der/die zuständige Datenschutzbeauftragte ist über die zusätzliche Speicherung und die vorliegende Genehmigung zu informieren.

Solange die Vermerke nicht automatisch in der informellen Selbstauskunft erscheinen, sollte man im Hinterkopf behalten, dass das Formular um die "Extradaten" zu ergänzen ist.

Habe ich einen Stein vergessen?
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
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Raffenberg
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Re: Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

Beitrag von Raffenberg »

Der Fehler in Schild3 ist gefunden und behoben. Mit der nächsten Version wird er bereinigt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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