Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

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JensSpeh
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Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

Beitrag von JensSpeh »

Hallo an alle,

hat jemand Erfahrung mit der Datenauskunft gemäß DSGVO? Ein Schüler hat diese angefordert.

Laut SL soll folgendes zur Verfügung gestellt werden:

Stammdaten, Schulische Laufbahn, Leistungsdaten und Zeugnisse, Entschuldigungen und Abwesenheiten, Sonstige Unterlagen

Im Moment tendiere ich dazu, vor allem ein Stammblatt als pdf zu speichern, ich auch sämtlichen Schriftverkehr aus der Dokumentenverwaltung kopieren. Damit wären vor allem die ersten drei Punkte erledigt. Entschuldungen und Abwesenheiten haben wir sicherlich nur insoweit, wie diese auf den Zeugnissen stehen, sonstige Unterlagen finden sich wenn auch in der Dokumentenverwaltung.

Hat jemand Erfahrung in dieser Hinsicht? Vorschläge, oder gar einen Report?

Vielen Dank im voraus!
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
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Jochen Torspecken
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Re: Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

Beitrag von Jochen Torspecken »

Rechtsklick auf den Namen im Container - > Informationelle Selbstauskunft erstellen
Fehlstunden usw. werden in der Regel (außer beim digitalen Klassenbuch) nicht digital gespeichert und gehören daher nicht in die Auskunft nach DSGVO.
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Jochen Torspecken
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kroerig
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Re: Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

Beitrag von kroerig »

Naja, nur weil Daten nicht digital erfasst oder verarbeitet werden, heißt das nicht, dass sie nicht beauskundet werden müssen. Auch eine analoge Datenverarbeitung ist eine Datenverarbeitung. Dann müssen eben die Entschuldigungsbögen/ Klassenbücher o.ä. ausgewertet werden.
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jflothow
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Re: Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

Beitrag von jflothow »

Das ist dann aber keine Auskunft nach DSGVO, auf die jeder ein entsprechendes Anrecht hat.
Gibt es denn ähnliches für analoge Datenerfassungen?
kroerig
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Re: Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

Beitrag von kroerig »

Die DSGVO umfasst alle Datenverarbeitungsarten. Dabei ist es egal ob die mit Software oder Karteikarten erfolgt.
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Raffenberg
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Re: Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

Beitrag von Raffenberg »

Um hier auf Nummer sicher zu gehen, würde ich Kontakt zum behördlichen Datenschutzbeauftragten aufnehmen. Bezogen auf SchILD-NRW ist die von Herrn Torspecken genannte Funktion vorgesehen. Alle Vorgänge, welche andere Software oder analoge Bereiche betreffen, sollten Sie mit dem Datenschutzbeauftragten oder mit dem jeweiligen Softwarehersteller abklären.
https://www.schulministerium.nrw/schule ... hulbereich
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
kroerig
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Re: Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

Beitrag von kroerig »

Was z.B. auch dazu gehört, sofern im Einsatz:
Untis,
M365,
Anton App
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011marTusch
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Re: Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

Beitrag von 011marTusch »

Jochen Torspecken hat geschrieben: Montag 19. Januar 2026, 10:38 Rechtsklick auf den Namen im Container - > Informationelle Selbstauskunft erstellen
...
Hallo,

hat jemand das schon mal getestet? Bei mir scheitert Schild 3 an der angeblich fehlenden Postleitzahl. Die Anschrift ist hier wohl nicht mehr Bestandteil der Tabelle Schueler.
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist :geek:
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jflothow
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Re: Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

Beitrag von jflothow »

kroerig hat geschrieben: Sonntag 1. Februar 2026, 19:26 Die DSGVO umfasst alle Datenverarbeitungsarten. Dabei ist es egal ob die mit Software oder Karteikarten erfolgt.
Ist das so? In der DSGVO steht als "Sachlicher Anwendungsbereich":
Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Somit wäre z.B. das klassische Klassenbuch auf Papier außen vor.
(Aber ich bin kein Jurist, vielleicht verstehe ich das auch einfach nur falsch...)
kroerig
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Re: Datenauskunft durch einen Schüler angefordert

Beitrag von kroerig »

Da ist die deutsche Übersetzung leider ungenau. Im Englischen heiß es nämlich:
This Regulation applies to the processing of personal data wholly or partly by automated means and to the processing other than by automated means of personal data which form part of a filing system or are intended to form part of a filing system.
Und filing system heißt auf deusch: Ablagesystem
https://dict.leo.org/german-english/filing%20system

Das kann sowohl digital als auch analog sein.

Jetzt ist es so, dass es in der EU kein Original gibt. Alle Übersetzungen gelten gleichberechtigt. Was genau gemeint ist müssen im Zweifel Gerichte entscheiden. Allerdings ist die englische Fassung die, von denen sich die anderen ableiten.
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