Entweder sich an die unzutreffende Bezeichnung gewöhnen.
Oder ein richtig beschriftetes Post-it auf die entsprechende Stelle des Bildschirms kleben.

Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Ich gehe davon aus, dass der Empfang des Gerätes von den Eltern zu quittieren ist. Wenn zu dieser Quittung eine Wendung wie: "Ich/Wir nehme/n zur Kenntnis, dass die von der Schule gespeicherten personenbezogenen Daten meines/unseres Kindes um Merkmale zur Ausleihe des vorgenannten Gerätes ergänzt werden." hinzugefügt wird, sollte die Erweiterung der Datenbank völlig legal sein.Wolfgang Ley hat geschrieben: Freitag 29. Januar 2021, 13:17 ...
ABER: Datenschutzhinweise beachten!
Uli Dierkes hat geschrieben: Freitag 29. Januar 2021, 15:48 Umbenennen geht nicht.
Entweder sich an die unzutreffende Bezeichnung gewöhnen.
Oder ein richtig beschriftetes Post-it auf die entsprechende Stelle des Bildschirms kleben.![]()