Entlassung der Jahrgangsstufe 10 vor Beginn der Sommerferien

Hier finden sich Hinweise zum Umgang mit üblichen Ereignissen im Schuljahresverlauf wie
Schuljahresbeginn, Tag der offenen Tür, zentralen Prüfungen, Zeugniskonferenzen und Zeugnisausgabe etc.

Moderator: Fachabteilung

Antworten
Fachabteilung
Beiträge: 366
Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27

Entlassung der Jahrgangsstufe 10 vor Beginn der Sommerferien

Beitrag von Fachabteilung »

Wenn alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 bereits vor Beginn der Sommerferien entlassen werden und somit keinen Unterricht mehr haben, muss in den UntStat-Basisdaten ab der entsprechenden Kalenderwoche die Kennzeichnung (Häkchen) der Jahrgangstufe 10 entfernt werden.
Die Summe A wird in den verbleibenden Wochenmeldungen des Schuljahres somit nur noch auf Grundlage des zu erteilenden planmäßigen Unterrichts der restlichen, an der Schule verbliebenen Jahrgangsstufen gebildet.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

E-Mail: untstat@msb.nrw.de
Antworten