Wenn alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 bereits vor Beginn der Sommerferien entlassen werden und somit keinen Unterricht mehr haben, muss in den UntStat-Basisdaten ab der entsprechenden Kalenderwoche die Kennzeichnung (Häkchen) der Jahrgangstufe 10 entfernt werden.
Die Summe A wird in den verbleibenden Wochenmeldungen des Schuljahres somit nur noch auf Grundlage des zu erteilenden planmäßigen Unterrichts der restlichen, an der Schule verbliebenen Jahrgangsstufen gebildet.
Entlassung der Jahrgangsstufe 10 vor Beginn der Sommerferien
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Entlassung der Jahrgangsstufe 10 vor Beginn der Sommerferien
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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Re: Entlassung der Jahrgangsstufe 10 vor Beginn der Sommerferien
Wie geht man denn mit dem Häkchen um, wenn die Entlassfeier der 10er am Mittwoch stattgefunden hat, die SuS also bis Mittwochs noch mit anwesend waren, Donnerstag und Freitag dann aber nicht mehr?
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Re: Entlassung der Jahrgangsstufe 10 vor Beginn der Sommerferien
Hallo Lehm,
wenn die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 noch von Montag bis Mittwoch bis zur Entlassfeier unterrichtet wurden, lassen Sie in den Basisdaten für diese Woche bitte das Häkchen für die Jahrgangsstufe 10 gesetzt.
Reduzieren Sie bitte aber in der UntStat-Wochenmeldung für diese Woche die Summe A um die planmäßigen Stunden der Jahrgangsstufe 10 des Donnerstages und des Freitages. Die Stunden der Jahrgangsstufe 10 vom Donnerstag und Freitag werden somit nicht mehr in der Untstat-Meldung berücksichtigt, also auch nicht als ersatzloser Ausfall gezählt.
wenn die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 noch von Montag bis Mittwoch bis zur Entlassfeier unterrichtet wurden, lassen Sie in den Basisdaten für diese Woche bitte das Häkchen für die Jahrgangsstufe 10 gesetzt.
Reduzieren Sie bitte aber in der UntStat-Wochenmeldung für diese Woche die Summe A um die planmäßigen Stunden der Jahrgangsstufe 10 des Donnerstages und des Freitages. Die Stunden der Jahrgangsstufe 10 vom Donnerstag und Freitag werden somit nicht mehr in der Untstat-Meldung berücksichtigt, also auch nicht als ersatzloser Ausfall gezählt.
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