Guten Tag zusammen,
kann mir jemand sagen, wie man Tage, an denen schulinterne Lehrerfortbildungen abgehalten werden, am saubersten in UNTSTAT (und zuvor in UNTIS) abbildet? Wenn ich in in UNTIS einen solchen Tag als unterrrichtsfrei definiere folgt darauf für alle Stunden des Tages ersatzloser Entfall. Dem würde ich entgehen, wenn ich den Tag als beweglichen Ferientag definiere - beides ist jedoch nicht zutreffend. Gibt es eine weitere Lösung?
SchiLF
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Re: SchiLF
Sehr geehrte/r Realschule2023,
Schulinterne Lehrerfortbildungen führen in der Sek I zu ersatzlosem Unterrichtsausfall, sofern keine Vertretungsmaßnahme mit Lehrkräften erfolgt, die nicht an der Fortbildung teilnehmen. In der Detailerhebung wird dies mit dem Grund C.6 "Schulinterne / Kollegiumsinterne Fortbildung (SchiLF / KiF)" erfasst. Für Schulen der Sek II sind die Stunden entweder als ersatzloser Ausfall oder als "Eigenverantwortliches Arbeiten - EVA" (falls die Schülerinnen und Schüler der SII Aufgaben zur eigenverantwortlichen Bearbeitung erhalten haben) zu werten (vgl. https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... ereich_EVA).
SchiLF- oder KiF-Tage werden, wie Sie richtig dargestellt haben, nicht als Ferientage erfasst und damit auch nicht von Summe A abgezogen (vgl. viewtopic.php?f=7&t=108&p=216&hilit=Schilf#p216).
Die Eintragungen in der verwendeten Anwendung zur Stunden- und Vertretungsplanung werden analog vorgenommen.
Schulinterne Lehrerfortbildungen führen in der Sek I zu ersatzlosem Unterrichtsausfall, sofern keine Vertretungsmaßnahme mit Lehrkräften erfolgt, die nicht an der Fortbildung teilnehmen. In der Detailerhebung wird dies mit dem Grund C.6 "Schulinterne / Kollegiumsinterne Fortbildung (SchiLF / KiF)" erfasst. Für Schulen der Sek II sind die Stunden entweder als ersatzloser Ausfall oder als "Eigenverantwortliches Arbeiten - EVA" (falls die Schülerinnen und Schüler der SII Aufgaben zur eigenverantwortlichen Bearbeitung erhalten haben) zu werten (vgl. https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... ereich_EVA).
SchiLF- oder KiF-Tage werden, wie Sie richtig dargestellt haben, nicht als Ferientage erfasst und damit auch nicht von Summe A abgezogen (vgl. viewtopic.php?f=7&t=108&p=216&hilit=Schilf#p216).
Die Eintragungen in der verwendeten Anwendung zur Stunden- und Vertretungsplanung werden analog vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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