Umgang mit Klassen mit Teilnehmenden aus der Erstförderung / mit Zuwanderungsgeschichte

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Umgang mit Klassen mit Teilnehmenden aus der Erstförderung / mit Zuwanderungsgeschichte

Beitrag von Fachabteilung »

Umgang mit Klassen mit Teilnehmenden aus der Erstförderung / mit Zuwanderungsgeschichte

Basisdaten:
Für die Eintragung in den Basisdaten (S I: Anzahl der Klassen) sind die beiden folgenden Fälle zu unterscheiden:
  • Die Lerngruppe der Erstförderung wird als eigene Klasse geführt, zumindest einige Teilnehmende sind keiner anderen Stammklasse zugeordnet und haben laut Stundenplan den überwiegenden Teil der Stunden gemeinsam Unterricht. In diesem Fall ist die Klasse in den Basisdaten als zusätzliche Klasse anzugeben.
  • Die Teilnehmenden der Erstförderung sind jeweils einer Stammklasse zugeordnet und haben laut Stundenplan neben dem gemeinsamen Unterricht in der Erstförderlerngruppe auch Unterricht in ihrer jeweiligen Stammklasse. In diesem Fall ist die Klasse in den Basisdaten nicht als zusätzliche Klasse anzugeben.
Da an den Schulen individuelle pädagogische Konzepte vorliegen können, sollten Sie sich für die Variante entscheiden, die die konkrete Situation an Ihrer Schule am besten widerspiegelt.

Wochenmeldung / Detailerhebung:

Allgemeiner Hinweis zum Bereich A:

Im Bereich A wird die Summe des gesamten gemäß den Stundenplänen der Schülerinnen und Schüler in den Klassen, Kursen und sonstigen Lerngruppen zu erteilenden Unterrichts erfasst. Der Begriff „Unterricht“ ist folgendermaßen definiert:

Alle im Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtsangebote, an denen für die Schülerinnen und Schüler eine Teilnahmeverpflichtung besteht, gelten als Unterricht.

Erfasst wird jedoch nur der Pflichtunterricht (so z. B. auch Förderstunden als Bestandteil der in den Stundentafeln vorgesehenen Ergänzungsstunden), nicht hingegen Angebote, welche Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis wahrnehmen.

Für die Entscheidung, ob es sich jeweils um Pflichtunterricht oder um freiwillige Angebote handelt, ist als Indikator heranzuziehen, ob für die Schülerinnen und Schüler eine grundsätzliche Verpflichtung besteht, den angebotenen Unterricht zu besuchen, und bei Fernbleiben ein entsprechender Vermerk auf dem Zeugnis erfolgen würde.

Dementsprechend sind die Unterrichtsstunden der Klassen der Erstförderung unter A zu führen, wenn sie für die Teilnehmenden verpflichtenden Unterricht darstellen.

Beispiel für Eintragung in Basisdaten bzw. Wochenmeldung / Detailerhebung

In einer Klasse der Erstförderung befinden sich Teilnehmende, die verschiedenen Stammklassen der Jahrgangsstufen 5 bis 8 zugewiesen sind. Täglich haben die Teilnehmende laut Stundenplan verpflichtend 2 Stunden Unterricht in der Erstförderung, die restlichen Unterrichtsstunden entsprechend in ihrer jeweiligen Stammklasse.

Da die Teilnehmenden ihrer jeweiligen Stammklasse zugeordnet sind, wird die Klasse der Erstförderung nicht als zusätzliche Klasse in den Basisdaten aufgenommen.
In der Wochenmeldung bzw. Detailerhebung wird der Unterricht der Erstförderung, da er planmäßig angelegt ist, unter dem Bereich A mitgezählt.
Falls die reguläre Lehrkraft z.B. aufgrund von Krankheit den Unterricht nicht geben kann, können folgende Fälle eintreten:
  • Die Teilnehmenden nehmen am regulären Unterricht ihrer jeweiligen Stammklassen teil.
    Dann wird die Stunde folgendermaßen in UntStat eingetragen:
    Wochenmeldung: M2
    Detailerhebung: Grund: C1 / Maßnahme: Zusammenlegung von Lerngruppen (Hinweis: Da der jeweilige Unterricht der Stammklasse durch diese Zusammenlegung nicht beeinträchtigt wird, wird nur die Stunde der Erstförderklasse im Erhebungsbogen eingetragen).
  • Die Lerngruppe bleibt unverändert und der Unterricht wird fachgerecht von einer anderen Lehrkraft vertreten. Dann wird die Stunde folgendermaßen in UntStat eingetragen:
    Wochenmeldung: M1
    Detailerhebung: Grund: C1 / Maßnahme: Vertretung im vorgesehenen Fach.
Im UntStat-Wiki finden Sie weitere Erläuterungen und Beispiele zur Ermittlung der Summe A.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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