Besonderheiten in der ersten Schulwoche des Schuljahres 2024/2025

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Fachabteilung
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Besonderheiten in der ersten Schulwoche des Schuljahres 2024/2025

Beitrag von Fachabteilung »

Mit Beginn des neuen Schuljahres ergeben sich gerade mit dem Schulstart einige Besonderheiten im Schulbetrieb, zu deren Erfassung die nachstehenden Hinweise eine Hilfestellung geben sollen.

Eingabe der Basisdaten
Bevor die Angaben zur Wochenmeldung bzw. zur Detailerhebung in UntStat übermittelt werden können, müssen zunächst die schulspezifischen Basisdaten und beweglichen Ferientage eingetragen werden. Die Eingabe der Basisdaten und der beweglichen Ferientage in der aktualisierten UntStat-Version des Schuljahres 2024/2025 ist seit dem 19. August 2024 möglich.

Wichtiger Hinweis zur Speicherung der Basisdaten und der beweglichen Ferientage und Bearbeitung der Wochenmeldung zu Beginn des Schuljahres 2024/2025:
  • Die Eingabe der beweglichen Ferientage und der Basisdaten erfolgt nun auf zwei getrennten Eingabeseiten. Beide sind über entsprechende Schaltflächen auf der UntStat-Startseite bzw. über die Registerkarte "Wochenmeldung" zu erreichen.
  • Wählen Sie auf der Seite der Basisdaten zunächst die Kalenderwoche 34 aus.
  • Nach anschließender Auswahl bzw. Eingabe des Stundenrasters, der Jahrgangsstufen, der Klassenzahl und der Zahl der Schülerinnen und Schüler (nur Schulen mit SII), muss die Schaltfläche "Speichern" geklickt werden.
  • Geben Sie auf der Eingabeseite der beweglichen Ferientage vier Daten im Format tt.mm.jjjj ein und speichern Sie Ihre Eingaben auf der gleichen Seite.
  • Nun kann die Wochenmeldung der Kalenderwoche 34 aufgerufen, bearbeitet, gespeichert und abgegeben werden.
Berechnung der Summe A der ersten Schulwoche des Schuljahres 2024/2025
In der ersten Schulwoche beginnt der Unterricht nach den Sommerferien am Mittwoch, den 21. August 2024. Somit wird zur Berechnung der Summe A der Wochenmeldung der Kalenderwoche 34 nur der zu erteilende Unterricht der drei Unterrichtstage (Mittwoch bis Freitag) herangezogen. Zu beachten ist, dass der erste reguläre Stundenplan des Schuljahres Grundlage für die Berechnung der Stundenanzahl ist.

Welcher Stundenplan soll der Erhebung zum Schuljahresbeginn für die Ermittlung der Summe A zugrunde gelegt werden?
Maßgeblich ist der erste, nicht provisorische Stundenplan, auch wenn dieser den Schülerinnen und Schülern erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Sollte am Schuljahresbeginn der Unterricht in Form von Kurzstunden erteilt werden, so ist der entfallende Anteil als "ersatzloser Unterrichtsausfall" anzugeben (Detailerhebung: Grund C.9).

Beispiel: Der Unterricht einer 2-zügigen Schule der Sekundarstufe I mit 12 Klassen umfasst laut dem ersten, nicht provisorischen Stundenplan an einem Unterrichtstag 72 Unterrichtsstunden (12 Klassen à 6 Stunden). Es werden Kurzstunden von 35min statt 45min erteilt. Damit entfallen 720 Unterrichtsminuten (72 x 10min) oder 16 Unterrichtsstunden (720/45min), die als ersatzloser Unterrichtsausfall einzutragen sind. Bei der Umrechnung entstehende Dezimalzahlen sind bis zu drei Nachkommastellen einzugeben.

Einschulung / Schuleinführung am 2. Schultag
Häufig findet die Einschulung in der Primarstufe und die Schuleinführung in den 5. Klassen erst am 2. Schultag statt. Für diese Schülerinnen und Schüler fällt somit der Unterricht am 1. Schultag ersatzlos aus (Detailerhebung: Grund C.9).

Begrüßungsfest zur Einschulung / Schuleinführung
Findet ein Begrüßungsfest für die neuen Schülerinnen und Schüler statt, so bedeutet das für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Unterricht in besonderer Form (Wochenmeldung: Kategorie B2, Detailerhebung: Grund B2.7 "Schulfest").
Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler aus den älteren Jahrgängen, die das Fest begleiten. Auch Vorbereitungen und Proben für dieses Fest sind als Unterricht in besonderer Form zu werten ( Schlagworte zur Kategorie B2; Detailerhebung: Grund B2.7).
Wirken bei der Veranstaltung oder deren Vorbereitung Lehrkräfte mit, die dadurch am geplanten regulären Unterricht in einer anderen Klasse verhindert sind, deren Schülerinnen und Schüler mehrheitlich nicht an der Veranstaltung oder deren Vorbereitung teilnehmen, ist die (Vertretungs-) Maßnahme, die für die betroffene Klasse gewählt wird, mit der entsprechenden Kennziffer einzugeben (Detailerhebung: Grund C.3).

Gottesdienst zu Beginn des Schuljahres
An vielen Schulen startet das Schuljahr mit einem Schulgottesdienst. Soweit dieser Gottesdienst oder ein parallel dazu angebotener Ersatzunterricht verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler ist, handelt es sich um Unterricht in besonderer Form, der im Bereich B2 einzutragen ist (Detailerhebung: Grund B2.2 "Unterricht an außerschulischen Lernorten / Exkursionen").
Ein freiwilliger Gottesdienst bei gleichzeitigem Schulstart zu einer späteren Unterrichtsstunde stellt hingegen ersatzlosen Unterrichtsausfall dar (Detailerhebung: Grund C.9), da nur solche Veranstaltungen als Unterricht zu werten sind, die für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend sind.

Eingewöhnung und Kennenlernen
Wird in den ersten Tagen der Unterricht für die neuen Schülerinnen und Schüler als Kennenlernprojekt (bspw. "WirLernenUnsKennen") angeboten, so ist dies als Unterricht in besonderer Form (B2; Detailerhebung: Grund B2.3 "Projektunterricht") einzugeben. Wenn sich dadurch Auswirkungen auf die Unterrichtserteilung in anderen Jahrgangsstufen ergeben, so ist dort die (Vertretungs-) Maßnahme, die für die betroffene Klasse gewählt wird, mit der entsprechenden Kennziffer einzugeben (Detailerhebung: Grund C.3 "Tätigkeit im Rahmen des Unterrichts in besonderer Form").

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu den Vorbereitungen des neuen Schuljahres in UntStat: viewtopic.php?t=232

Wir hoffen, mit dieser Auflistung Hilfestellungen geben zu können, wie die Besonderheiten des Schulstarts in UntStat eingetragen werden sollen. Falls sich noch weitere Fragen zu diesem Thema ergeben, können Sie diese als Kommentar unter diesem Beitrag posten.
Mit freundlichen Grüßen
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herrmann
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Re: Besonderheiten in der ersten Schulwoche - Update SJ 2023/24

Beitrag von herrmann »

Besonderheiten 1. Schulwoche

Kein Nachmittagsunterricht für die SI in der ersten Schulwoche gilt als ersatzloser Ausfall, richtig?

Gruß,
Rudolf Herrmann
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Re: Besonderheiten in der ersten Schulwoche - Update SJ 2023/24

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo Herr Herrmann,

das ist korrekt. Wenn im Nachmittagsbereich der planmäßige Unterricht in der Sekundarstufe 1 ersatzlos entfällt, dann ist die entsprechende Stundenzahl in der Wochenmeldung unter der Kategorie „Ersatzloser Unterrichtsausfall“ einzutragen.

In der Detailerhebung müsste entsprechend im Bereich C die Stundenzahl in der Spalte „Ersatzloser Unterrichtsausfall“ dem Grund C.9 „Schuljahresbeginn,…“ zugeordnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Besonderheiten in der ersten Schulwoche - Update SJ 2023/24

Beitrag von molkethomas »

Guten Morgen,

am ersten Schultag finden bei uns die ersten beiden Stunden als Klassenleitungsstunden statt.

Muss ich diese Stunden als B2 (Unterricht in besonderer Form) oder M2 (Unterricht in anderer Zusammensetzung, da die Klassen laut Regelstundenplan teilweise Kursunterricht gehabt hätten) eingeben?

Vielen Dank im Voraus

Liebe Grüße

Thomas Molke
Fachabteilung
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Re: Besonderheiten in der ersten Schulwoche - Update SJ 2023/24

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo Herr Molke,

die von Ihnen angesprochenen Klassenleitungsstunden sind in UntStat unter B1 ("Erteilter Unterricht gemäß Stundenplan") einzutragen.

Generell sind die folgenden Fälle zu unterscheiden:

Für die Sekundarstufe I:
Der Unterricht, der zu Schuljahresbeginn und am Schuljahresende als Klassenleiterunterricht stattfindet und nur einzelne Stunden umfasst, wird als "Erteilter Unterricht gemäß Stundenplan" (B1) erfasst.
Nicht darunter fällt das Schulfest zur Einschulung sowie ganze Tage, die zur Eingewöhnung dienen. Diese sind als "Unterricht in besonderer Form" (B2) zu erfassen.

Analog für die Sekundarstufe II:
Der Unterricht, der z.B. bei den LK-Lehrkräften zu Beginn stattfindet, ist unter B1 als "Erteilter Unterricht gemäß Stundenplan" (B1) zu erfassen. Wird jedoch die gesamte Jahrgangsstufe in der Aula zusammengerufen, um Organisatorisches mit den Jahrgangsstufenleitern zu klären, fällt dies unter B2.


Zuletzt als neu markiert von Fachabteilung am Mittwoch 7. August 2024, 14:17.
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