Mir ist nicht ganz klar,wie ich das Unterrichtsvolumen bestimme.
Am Gymnasium haben wir Sprachengruppen, Neigungsprojekte, Diffenzierungsbänder usw., also Stunden, in den z.B. 2 Fränzösich Gruppen und 3 Lateingruppen laufen. Oder Stunden, in denen ein Jahrgang sich in 7 Neigungsprjekte aufteilt.
Laut Wiki zähle ich für jede Klasse (!) dann 5 Sprachengruppen. Dies führt aber dann in den Basisdaten zu einem Fehler B14: durchschnitte Anzahl der Unterrichtsstunden ist zu hoch.
Zähle ichj aus sicht der Klasse? Zähle ich alle Unterrichte die stattfinden? Zähle ich aus sicht eines Schülers, der ja immer nur an einem Unterricht teilnehemen kann?
Es wäre schön, wenn es mehr Beispiele und Erläuterungen geben würde, die sich nicht nur auf einzügige Grundschulen beziehen!!!!
Wer kann helfen?
Zählweise des Unterrichtsvolumens bei wöchentlicher Meldung
Moderator: Fachabteilung
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Re: Zählweise des Unterrichtsvolumens bei wöchentlicher Meldung
Hallo Pri,
als Grundlage möchten wir dennoch wieder auf das Beispiel im Wiki verweisen: https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... Summe_A.29.
Generell gilt, dass alles zur Summe A gezählt wird, was als eigenständige Lerngruppe angesehen werden kann. Wichtig: Gezählt wird aus Sicht der Lerngruppe. Das heißt, wenn eine Stunde im Teamteaching in einer Lerngruppe unterrichtet wird, zählt das dennoch als eine Stunde (unabhängig von der Anzahl der eingesetzten Lehrerstunden).
In Anlehnung an das o. g. Beispiel heißt das für den von Ihnen angesprochenen Jahrgang, der sich in 7 Neigungsprojekte aufteilt, dass diese auch jeweils als einzelne Stunde einzubeziehen sind. Aber nicht 7x pro Klasse, sondern 7 im ganzen Jahrgang. Gleiches gilt für Sprachengruppen: Sind Sprachengruppen über mehrere Klassen hinweg gebildet worden, wird nicht die Anzahl der Sprachengruppen mit den Klassen multipliziert, sondern die Anzahl der Stunden in den Sprachengruppen angegeben.
als Grundlage möchten wir dennoch wieder auf das Beispiel im Wiki verweisen: https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... Summe_A.29.
Generell gilt, dass alles zur Summe A gezählt wird, was als eigenständige Lerngruppe angesehen werden kann. Wichtig: Gezählt wird aus Sicht der Lerngruppe. Das heißt, wenn eine Stunde im Teamteaching in einer Lerngruppe unterrichtet wird, zählt das dennoch als eine Stunde (unabhängig von der Anzahl der eingesetzten Lehrerstunden).
In Anlehnung an das o. g. Beispiel heißt das für den von Ihnen angesprochenen Jahrgang, der sich in 7 Neigungsprojekte aufteilt, dass diese auch jeweils als einzelne Stunde einzubeziehen sind. Aber nicht 7x pro Klasse, sondern 7 im ganzen Jahrgang. Gleiches gilt für Sprachengruppen: Sind Sprachengruppen über mehrere Klassen hinweg gebildet worden, wird nicht die Anzahl der Sprachengruppen mit den Klassen multipliziert, sondern die Anzahl der Stunden in den Sprachengruppen angegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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Re: Zählweise des Unterrichtsvolumens bei wöchentlicher Meldung
Verstehe ich richtig, dass
1.) Stunden / Angebote von Schulsozialarbeitern, Schulsozialpädagogen etc., die teilweise parallel zum Regelunterricht stattfinden, teilweise aber auch erst nach Unterrichtsschlus, NICHT zur Summe A hinzugezählt werden (müssen)?
2.) Stunden, in denen durch Lehrkräfte durchgeführte AGs / Hausaufgabenbetreuungen im Bereich der (Nach-)Mittagsbetreuung stattfinden, NICHT zur Summe A hinzugezählt werden?
Oder kurz: Es zählen für die Summe A nur die Stunden, in denen planmäßig verpflichtender Unterricht stattfindet, so dass auch eine Chor-AG (durchgeführt durch eine Lehrperson) auf freiwilliger Basis eben NICHT dazu zählt, weil nicht von der Lehrerstundenzahl ausgegangen wird?
Vielen Dank für eine Info (ich bin zum ersten Mal für die Meldung zuständig).
1.) Stunden / Angebote von Schulsozialarbeitern, Schulsozialpädagogen etc., die teilweise parallel zum Regelunterricht stattfinden, teilweise aber auch erst nach Unterrichtsschlus, NICHT zur Summe A hinzugezählt werden (müssen)?
2.) Stunden, in denen durch Lehrkräfte durchgeführte AGs / Hausaufgabenbetreuungen im Bereich der (Nach-)Mittagsbetreuung stattfinden, NICHT zur Summe A hinzugezählt werden?
Oder kurz: Es zählen für die Summe A nur die Stunden, in denen planmäßig verpflichtender Unterricht stattfindet, so dass auch eine Chor-AG (durchgeführt durch eine Lehrperson) auf freiwilliger Basis eben NICHT dazu zählt, weil nicht von der Lehrerstundenzahl ausgegangen wird?
Vielen Dank für eine Info (ich bin zum ersten Mal für die Meldung zuständig).
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Re: Zählweise des Unterrichtsvolumens bei wöchentlicher Meldung
Hallo Buchi,
wir möchten zunächst einmal auf Ihre Frage 2 eingehen:
Die erste Frage hingegen ist differenzierter zu beantworten:
Sofern Sie im Rahmen des pädagogischen Konzepts Ihrer Schule bestimmte Förderangebote (z. B. im sozialpädagogischen Bereich) dem "Unterricht" zuordnen, werden diese ebenfalls in der Summe A erfasst. Da die Vielfalt der Schullandschaft und die individuelle Ausgestaltung vor Ort hier kein pauschales Urteil zulässt, müssen Sie über die Zuordnung selbst entscheiden.
NICHT separat erfasst wird, wenn z. B. im Rahmen von Team-Teaching zwei Lehrkräfte eine Lerngruppe gemeinsam unterrichten.
Werden aber parallel zum Regelunterricht noch andere Lerngruppen gebildet, sind deren Stunden gesondert auszuweisen.
wir möchten zunächst einmal auf Ihre Frage 2 eingehen:
Antwort: ja, so ist es!Oder kurz: Es zählen für die Summe A nur die Stunden, in denen planmäßig verpflichtender Unterricht stattfindet, so dass auch eine Chor-AG (durchgeführt durch eine Lehrperson) auf freiwilliger Basis eben NICHT dazu zählt, weil nicht von der Lehrerstundenzahl ausgegangen wird?
Die erste Frage hingegen ist differenzierter zu beantworten:
Sofern Sie im Rahmen des pädagogischen Konzepts Ihrer Schule bestimmte Förderangebote (z. B. im sozialpädagogischen Bereich) dem "Unterricht" zuordnen, werden diese ebenfalls in der Summe A erfasst. Da die Vielfalt der Schullandschaft und die individuelle Ausgestaltung vor Ort hier kein pauschales Urteil zulässt, müssen Sie über die Zuordnung selbst entscheiden.
NICHT separat erfasst wird, wenn z. B. im Rahmen von Team-Teaching zwei Lehrkräfte eine Lerngruppe gemeinsam unterrichten.
Werden aber parallel zum Regelunterricht noch andere Lerngruppen gebildet, sind deren Stunden gesondert auszuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Zählweise des Unterrichtsvolumens bei wöchentlicher Meldung
Update für die UntStat 2023/24: Das Thema und die Eintragungshinweise sind weiterhin aktuell.
Mit freundlichen Grüßen
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