Wir haben bei uns Schüler:innen, die an bis zu zwei Tagen ein Langzeitpraktikum in einem Betrieb absolvieren und entsprechend keinen Unterricht haben. Ein Teil der Klasse hat jedoch regulär Unterricht an diesen Tagen.
Zähle ich dann nur die Stunden der Teilgruppe, die anwesend ist? Oder sind die Langzeitpraktikanten ebenfalls aufzuführen unter B2?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
S. Remmert
Langzeitpraktikum
Moderator: Fachabteilung
-
- Beiträge: 368
- Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27
Re: Langzeitpraktikum
Hallo S. Remmert,
da die Schülerinnen und Schüler mit Langzeitpraktikum planmäßig an bis zu zwei Tagen pro Woche im Praktikum sind, werden diese Stunden nicht gesondert unter B2 aufgeführt.
Für die Tage, an denen ein Teil der Klasse im Langzeitpraktikum ist, berücksichtigen Sie in der UntStat somit nur die planmäßigen Stunden der Teilklasse, die Unterricht in der Schule hat.
Weitere Hinweise finden Sie in folgendem Beitrag:
viewtopic.php?p=248#p248
da die Schülerinnen und Schüler mit Langzeitpraktikum planmäßig an bis zu zwei Tagen pro Woche im Praktikum sind, werden diese Stunden nicht gesondert unter B2 aufgeführt.
Für die Tage, an denen ein Teil der Klasse im Langzeitpraktikum ist, berücksichtigen Sie in der UntStat somit nur die planmäßigen Stunden der Teilklasse, die Unterricht in der Schule hat.
Weitere Hinweise finden Sie in folgendem Beitrag:
viewtopic.php?p=248#p248
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de