Hallo,
wir haben an der Schule eine Klasse im sogenannten Langzeitpraktikum, d.h. die Schüler sind an drei Tagen in der Schule und an zwei Tagen im Praktikum. Müssen diese zwei Tage des Praktikums bei der Wochenstundenzahl mitgezählt werden und wenn mit welcher Stundenzahl?
Viele Grüße
Elisabeth Donnermeyer
Praktikum der LZP-Klasse
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Re: Praktikum der LZP-Klasse
Hallo Frau Donnermeyer,
die Schülerinnen und Schüler der LZP-Klassen haben durch die verkürzte Stundentafel einen regulären Stundenplan, der nur 3 Unterrichtstage in der Woche umfasst. Daher sind für die LZP- Klassen die zwei Tage des Praktikums nicht dem planmäßig zu erteilendem Unterricht (Summe A) hinzuzurechnen.
Hinweis:
Dies gilt nur für Langzeitpraktika mit verkürzter Stundentafel und nicht für normale Praktikumstage. Diese sind als Unterricht in besonderer Form zu erfassen.
die Schülerinnen und Schüler der LZP-Klassen haben durch die verkürzte Stundentafel einen regulären Stundenplan, der nur 3 Unterrichtstage in der Woche umfasst. Daher sind für die LZP- Klassen die zwei Tage des Praktikums nicht dem planmäßig zu erteilendem Unterricht (Summe A) hinzuzurechnen.
Hinweis:
Dies gilt nur für Langzeitpraktika mit verkürzter Stundentafel und nicht für normale Praktikumstage. Diese sind als Unterricht in besonderer Form zu erfassen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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