Der oben zitierte §37 ist deutlich. Das 3. EP-Jahr wird nicht auf die 10-jährige Schulpflicht angerechnet.
Das bedeutet auch, dass die weiterführende Schule Sek-1 wissen muss, ob der Schüler
2 oder 3 Jahre in der Eingangsphase verbracht hat. Dann kann über das Einschulungsjahr und diese EP-Angabe
die Erfüllung der Schulpflicht berechnet werden. Der Begriff Schulbesuchsjahre ist dann nicht erforderlich.
Bisher fehlt in Schild3 in Sek-1-Schulen aber ein einsprechendes Eingabefeld für die EP-Jahre.
In der GS ist das vorhanden.
Schulbesuchsjahre in SchILD3
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Re: Schulbesuchsjahre in SchILD3
Mit freundlichen Grüßen
A. Löser
A. Löser