Schulbesuchsjahre in SchILD3

Themen in SchILD-NRW 3, welche nur die Sekundarstufe I betreffen

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A.Löser
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Schulbesuchsjahre in SchILD3

Beitrag von A.Löser »

Guten Tag,

wie wird in SchILD3 in einer Sek-1-Schule festgestellt, ob die Schulpflicht erfüllt ist ?

Es kommt doch vor, dass ein Schüler ein Schuljahr wiederholt hat. Er ist dann am Ende
der Klasse 09 im 10. Schulbesuchsjahr und kann die Schule verlassen.

Ein anderer Schüler hat 3 Jahre in der Schuleingangsphase verbracht (E3), er ist am Ende
der Klasse 09 ebenfalls 10 Jahre in der Schule. Jedoch wird das 3. EP-Jahr nicht auf
die Schulbesuchsjahre angerechnet. Er kann die Schule nicht verlassen.
So war es bisher.

Die Begriffe Schulbesuchsjahre und EP-Jahre gibt es in SchILD3 nicht mehr.
Wenn nur der ASD-Jahrgang oder das Einschuljahr für die Überprüfung der Schulpflicht
benutzt werden, dann werden die EP-Jahre nicht berücksichtigt.

Oder werden die EP-Jahre neuerdings grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt ?
Mit freundlichen Grüßen
A. Löser
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Raffenberg
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Re: Schulbesuchsjahre in SchILD3

Beitrag von Raffenberg »

Hallo,
in den Grundschulen wird auf dem Reiter Individualdaten I der Jahrgang und das EP-Jahr angezeigt. Aus der Kombination des Jahrgangs mit dem EP-Jahr ergibt sich, ob ein Schüler ein zusätzliches Jahr in der Schuleingangsphase verblieben ist. Eine Korrektur der Angaben kann auf dem Reiter Akt. Halbjahr vorgenommen werden.

Da die Anzahl der EP-Jahre keinen Einfluss an weiterführenden Schulen hat, wird dieses dort nicht mehr angezeigt bzw. erfasst.

Der Begriff Schulbesuchsjahre kommt im Schulgesetzt nicht vor. Aus diesem Grund wurde das Feld in Schild3 entfernt. Die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht unterliegt vielen Ausnahmen, ist aber in der Regel mit einem Abschluss Ende Klasse 10 verbunden.

schulpflicht.png
schulpflicht.png (163.66 KiB) 195 mal betrachtet
Quelle: https://bass.schule.nrw/6043.htm
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Re: Schulbesuchsjahre in SchILD3

Beitrag von WJohannsen »

Dann ist am Algorithmus aber noch ein Fehler:

Schüler, aktuell in der Klasse 10, Gymnasium, ohne Wiederholung, hat die Schulpflicht nicht erfüllt. (korrekt)
Wenn ich unter Individualdaten II -> Grundschulbesuch das Einschulungsjahr von 2016 auf 2015 vorziehe und den Wechsel in die Sek I bei 2020 belasse, wird der Haken "Schulpflicht erfüllt" gesetzt - das darf aber nur sein, wenn der Schüler 2 Jahre in der EP hatte, also Klasse 3 oder 4 wiederholt hat!

EDIT: SchILD2 berücksichtigt an dieser Stelle das Feld EP-Jahre. Setze ich bei dem o.g. Beispiel-Schüler das JAhr der Einschulung auf 2015, wird der Haken "Schulpflicht erfüllt" gesetzt, wenn EP-Jahre auf 2 steht, aber NICHT gesetzt, wenn EP-Jahre auf 3 steht. Diese Information ist also auch in der weiterführenden Schule relevant!
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
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Re: Schulbesuchsjahre in SchILD3

Beitrag von Raffenberg »

Wir gehen momentan davon aus, dass diese Berechnung von Schild2 nicht korrekt war. Der Gesetzestext lässt leider Interpretationsspielraum.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Re: Schulbesuchsjahre in SchILD3

Beitrag von WJohannsen »

Wenn ihre Interpretation nun lautet "nach dem 10. Schuljahr", rechnet auch SchILD3 (oder der SVWS-Server?) falsch. Jeder Schüler mit einem wiederholten Schuljahr hat auch in der neuen Kombi SchILD3+SVWS-Server nach Klasse 9 die Schulpflicht erfüllt. Wenn ich das Häkchen von Hand erntferne und im SVWS-Server den Schüler wechsle, ist beim nächsten Aufruf des Schüler das Häkchen wieder da.

Wenn ihre Interpretation nun lautet, die Schule muss 10 Schuljahre lang besucht werden, rechnet SchILD3 falsch, sofern eines dieser 10 Jahre das dritte Jahr in der EP war.

Wie ist denn die derzeitige Interpretation?
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
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Re: Schulbesuchsjahre in SchILD3

Beitrag von Raffenberg »

Ich habe da keine Interpretation. Das ist anscheinend zu klären. Ich nehme das Thema mit.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Re: Schulbesuchsjahre in SchILD3

Beitrag von sbrando »

Das Schulgesetz ist doch recht eindeutig. Die Vollzeitschulpflicht beträgt zehn Schuljahre. Dabei ist unerheblich, ob darunter ein Schuljahr mehrfach besucht wurde, und die Schulpflicht kann vor Beginn der 10. Jahrgangsstufe enden. Sonst bräuchte es z.B. kein Abgangszeugnis, weil jeder in der 10 mindestens ESA hätte und ein Abgangszeugnis erhält in der Sek. I nur, wer die Schulpflicht erfüllt hat.
Ausnahme von der Regelung ist nur ein Wiederholungsjahr in der Schuleingangsphase. Das wird nicht angerechnet.

tl;dr: Es ist für die Berechnung tatsächlich wichtig, ob die 1. oder 2. Klasse wiederholt wurde, weil das nicht zählt, eine Wiederholung in 3 und 4 aber schon.
LG S. Brando
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Re: Schulbesuchsjahre in SchILD3

Beitrag von Raffenberg »

Wenn es so einfach wäre. Das Programm kann halt nicht "recht" eindeutig.
Was meint das Schulgesetz genau mit "Schuljahr"? Was passiert in Klasse 8 ohne Abschluss nach zwei Wiederholungen.

An G8-Gymnasien dauert die Schulpflicht 9 Schuljahre. Das wird also erst bei Anmeldung an einem G8-Gymnasium festgelegt. Wenn ein Schüler eine Wiederholung in Klasse 3 hinter sich hat, wäre die Vollzeitschulpflicht nach Schild2-Sichtweise Ende der Klasse 8 absolviert.

Ich persönlich finde den Text nicht eindeutig. Aber es nützt ja auch nichts, die Lösung hier abzustimmen. Ich leite die Frage weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Re: Schulbesuchsjahre in SchILD3

Beitrag von sbrando »

Also die Bezirksregierung Arnsberg konkretiesiert dies auf ihrer Website (vgl. https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/s ... derfaellen):
"Die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I, die sogenannte Vollzeitschulpflicht, dauert zehn Schuljahre.

Das heißt: berücksichtigt werden zehn Jahre Schulbesuch. Freiwillige Wiederholungen oder solche wegen Nichtversetzung werden mit eingerechnet.
"

Also hat ein Schüler mit zwei Wiederholungen nach Klasse 8 die Vollzeitschulpflicht erfüllt; das gilt auch bei Wiederholung der dritten Klasse. Am Gymnasium mit achtjährigen Bildungsgang könnte die Vollzeitschulpflicht theoretisch bereits nach Klasse 7 enden (wobei hier die Frage ist, ob das gewollt war oder das Gesetz hier nur schlecht gemacht ist).

Ich gebe Ihnen aber recht, im Zweifel muss der Sachverhalt durch das Ministerium konkretisiert werden.
LG S. Brando
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Re: Schulbesuchsjahre in SchILD3

Beitrag von Raffenberg »

Ich kenne den Beitrag. Leider hilft hier die Aussage einer Bezirksregierung nicht weiter. Wir haben gerade besprochen, das Problem im MSB klären zu lassen. Das wird aber etwas dauern.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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