Der oben zitierte §37 ist deutlich. Das 3. EP-Jahr wird nicht auf die 10-jährige Schulpflicht angerechnet.
Das bedeutet auch, dass die weiterführende Schule Sek-1 wissen muss, ob der Schüler
2 oder 3 Jahre in der Eingangsphase verbracht hat. Dann kann über das Einschulungsjahr und diese EP-Angabe
die Erfüllung der Schulpflicht berechnet werden. Der Begriff Schulbesuchsjahre ist dann nicht erforderlich.
Bisher fehlt in Schild3 in Sek-1-Schulen aber ein einsprechendes Eingabefeld für die EP-Jahre.
In der GS ist das vorhanden.
Schulbesuchsjahre in SchILD3
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Re: Schulbesuchsjahre in SchILD3
Mit freundlichen Grüßen
A. Löser
A. Löser
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Frodermann
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Re: Schulbesuchsjahre in SchILD3
Das sehe ich auch so: Wenn da steht, dass das 3. Jahr nicht angerechnet wird, heißt das logischerweise, dass ein 3. Jahr außerhalb der EP angerechnet werden muss.
Damit die Schulpflicht (ohne das Wort "Schulbesuchsjahr") korrekt veranschlagt werden kann, muss in Sek-1-Schulen irgendwo erfasst werden, was mit dem rechnerisch überzähligen Jahr ist. Angerechnet oder nicht? Die Frage ist unabhängig vom Wort "Schulbesuchsjahr".
Damit die Schulpflicht (ohne das Wort "Schulbesuchsjahr") korrekt veranschlagt werden kann, muss in Sek-1-Schulen irgendwo erfasst werden, was mit dem rechnerisch überzähligen Jahr ist. Angerechnet oder nicht? Die Frage ist unabhängig vom Wort "Schulbesuchsjahr".
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Felix Frodermann
Fachberatung, Moderation & SVWS-Dokumentation
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