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Re: Abitur-Zulassung, Fremdsprachen
Verfasst: Donnerstag 30. April 2020, 12:17
von Dr. H. Schulz
Jochen Torspecken hat geschrieben: Mittwoch 29. April 2020, 21:36
Ich weiß zwar nicht warum, aber wenn man bei der 2. Fremdsprache bei der Reihenfolge "Nachweis" stellt, oder einen Beginn im Jahrgang 5 oder größer einträgt, dann kommt der Fehler nicht.
Ja, mit Fälschungen kriegt man es gerettet.
Jochen Torspecken hat geschrieben: Mittwoch 29. April 2020, 21:36
Das Niveau sollte aber auf jeden Fall eingetragen sein, weil es auch auf dem Abizeugnis steht.
Wir können nichts eintragen, das wir nicht wissen.
Jochen Torspecken hat geschrieben: Mittwoch 29. April 2020, 21:36
Die Sprachenfolge so ist schon sehr exotisch und wird vielleicht deswegen nicht anerkannt, weswegen das System es nicht erkennt.
Exotisch oder nicht. Sie ist möglich und sie erfüllt sie Voraussetzung, sowohl um in den Bildungsgang aufgenommen zu werden als auch um zum Abitur zugelassen zu werden. Das System muss prüfen, ob die Voraussetzungen aus der Prüfungsordnung erfüllt sind. Nicht, ob die Fremdsprachenfolge üblich genug ist.
Nein, das hier ist wieder mal ein Fehler im Algorithmus. Alles was hölfe, wäre die "Programmierung" zu korrigeren. Alle weiteren Diskussionen lenken nur ab.
Im Übrigen melden seit 2016 Fehler in der Abiturzulassung im Zusammenhang mit den Fremdsprachen. Wir ernten jedesmal irgendwelche Erklärungen, warum vielleicht was irgendwie sein könnte. Danke für Ihr Bemühen, aber derartige Erklärungen interessieren mich nicht. Ich bin die Stümperei echt leid.
Jochen Torspecken hat geschrieben: Mittwoch 29. April 2020, 21:36
Für einen solchen Fall bietet es sich an, auf dem Abiturreiter den Haken bei "2. Fremdsprache manuell geprüft" zu setzen. Das unterdrückt die Fehlermeldung.
Das haben wir tatsächlich gestern abend so gemacht. Allerdings ist das auch völlig krude. Wenn das "System" meint, ein Problem mit der zweiten Fremdsprache gefunden zuhaben, sollte es auch eine entsprechende Meldung absetzen. "Zu wenig Fremdsprachenkurse" ist jedenfalls völliger Unfug.
Re: Abitur-Zulassung, Fremdsprachen
Verfasst: Donnerstag 30. April 2020, 12:22
von Jochen Torspecken
Die Fehlermeldung ist nicht komplettv hilfreich, aber nicht verkehrt. Wenn die 2. Fremdsprache nicht erkannt wird, müssten ja mehr Fremdsürachenkurse belegt werden, und daher fehlen diese.
Grundsätzlich haben Sie allerdings Recht, dass das System das erkennen sollte. Sämtliche exotischen Fälle abzudecken ist aber programmtechnisch bestimmt nicht ohne Weiteres möglich. Auf die Idee, dass die 2. Fremdsprache schon in der 2. Klasse beginnen könnte, wäre cih nie gekommen und habe es auch bisher noch nie gehört. Man lernt halt nie aus.
Re: Abitur-Zulassung, Fremdsprachen
Verfasst: Donnerstag 30. April 2020, 12:39
von Uli Dierkes
Dr. H. Schulz hat geschrieben: Donnerstag 30. April 2020, 12:17
Ich bin die Stümperei echt leid.
Das ist mal wieder einer der verbalen Rundumschläge, für die wir Sie schätzen gelernt haben.
Auch wenn Sie möglicherweise Recht haben: historisch entstandene Kompromisse/Unvollständigkeiten in der Programmierung verdienen Benennung, Verständnis und Respekt statt beleidigender (beleidigter?) Verächtlichmachung.
SchILD war ursprünglich für die Sekundarstufe programmiert. Die Erweiterung auf eine Verwendung in der Primarstufe kam später hinzu. Zudem gab es früher keinen Fremdsprachenunterricht in der Primarstufe. Das wissend versteht man vielleicht, weshalb die Dokumentation der Sprachenfolge in SchILD erst ab Klasse 5 Sinn macht (auch wenn das echte Leben inzwischen anders verläuft) und die Programmierer sich zuvörderst um Wichtigeres kümmern.
Re: Abitur-Zulassung, Fremdsprachen
Verfasst: Donnerstag 30. April 2020, 14:13
von Dr. H. Schulz
Sehr geehrter Herr Dierkes,
p
Uli Dierkes hat geschrieben: Donnerstag 30. April 2020, 12:39
weshalb die Dokumentation der Sprachenfolge in SchILD erst ab Klasse 5 Sinn macht
Wenn das so wäre, sollte die Eingabe kleinerer werte schon gar nicht möglich sein. Das wäre dann immer noch falsch, aber wenigstens konsequent.
Auch diese Erklärung hilft uns nicht weiter. Uns hölfe, den Fehler zu beheben. Ich wiederhole mich: seit 2016 melden wir jedes Jahr Fehler bei den Fremdsprachen.
Ansonsten würde ich Sie noch bitten (wenn vermutlich auch vergebens), bei der Sache zu bleiben.
Re: Abitur-Zulassung, Fremdsprachen
Verfasst: Donnerstag 30. April 2020, 14:17
von Dr. H. Schulz
Jochen Torspecken hat geschrieben: Donnerstag 30. April 2020, 12:22
Sämtliche exotischen Fälle abzudecken ist aber programmtechnisch bestimmt nicht ohne Weiteres möglich. Auf die Idee, dass die 2. Fremdsprache schon in der 2. Klasse beginnen könnte, wäre cih nie gekommen und habe es auch bisher noch nie gehört.
Vielleicht sollte man dem System einfach nicht zu schwer machen. Relevant ist, ob die zweite Fremdsprachen in der Sekundarstufe I mindestens 4 Jahre lang belegt war. Das finde ich nicht allzu schwer zu überprüfen. So ein hochkomplexer Algorithmus dürfte das nicht werden.
Aber auch diese Betrachtung hilft uns nicht weiter. Uns hölfe, wenn der Fehler behoben würde.
Re: Abitur-Zulassung, Fremdsprachen
Verfasst: Donnerstag 30. April 2020, 17:58
von Uli Dierkes
Dr. H. Schulz hat geschrieben: Donnerstag 30. April 2020, 14:13
bei der Sache zu bleiben
Bei der Sache würde mich noch interessieren, wie Sie von der Belegung zweier Fremdsprachen ab Klasse 1 Kenntnis erlangt hatten:
durch Zuruf des Schülers oder durch Vorlage der Zeugnisse ab Klasse 1 oder durch Vermerk auf dem Abgangszeugnis der vorherigen Schule?
Re: Abitur-Zulassung, Fremdsprachen
Verfasst: Donnerstag 30. April 2020, 18:53
von Dr. H. Schulz
Uli Dierkes hat geschrieben: Donnerstag 30. April 2020, 17:58
Bei der Sache würde mich noch interessieren, wie Sie von der Belegung zweier Fremdsprachen ab Klasse 1 Kenntnis erlangt hatten:
durch Zuruf des Schülers oder durch Vorlage der Zeugnisse ab Klasse 1 oder durch Vermerk auf dem Abgangszeugnis der vorherigen Schule?
Ich vom Klassenlehrer. Der überprüft das bei der Einschulung. Dabei lässt sich geeignete Dokumente vorlegen.
Welche Relevanz hat das?
Re: Abitur-Zulassung, Fremdsprachen
Verfasst: Donnerstag 30. April 2020, 19:23
von Uli Dierkes
Die Relevanz der Glaubwürdigkeit.
Ich selber übernähme solche Angaben nur nach eigenhändiger (eigenäugiger) Prüfung und niemals nur auf Ansage des Schülers oder dessen Erziehungsberechtigten. Falls ein Abgangszeugnis den Vermerk "Zweite Fremdsprache ab Klasse 1" enthielte, würde ich weitere Dokumente anfordern und genau hinsehen, ob regulärer Fremdsprachenunterricht gemäß Ausbildungsordnung erteilt oder "nur" Schnupperunterricht geboten worden war.
Mir hölfe das, Klarheit zu gewinnen und eventuell sogar, SchILD von Fehlermeldungen abzubringen.
Re: Abitur-Zulassung, Fremdsprachen
Verfasst: Freitag 1. Mai 2020, 09:43
von Dr. H. Schulz
Uli Dierkes hat geschrieben: Donnerstag 30. April 2020, 19:23
Die Relevanz der Glaubwürdigkeit.
[...]
war.
Klingt nicht nach etwas, das hier zu erörtern wäre.
Uli Dierkes hat geschrieben: Donnerstag 30. April 2020, 19:23
Mir hölfe das, Klarheit zu gewinnen und eventuell sogar, SchILD von Fehlermeldungen abzubringen.
Kaum. Es ist eine Konstellation die zulässig ist und vorkommt. Sie muss also vom Algorithmus erfasst werden. Deshalb ist dieser zu korrigieren.
Nur am Rande, die Walddorfschulen machen da auch kein Geheimnis draus, dass sie es so handhaben:
https://www.waldorfschule.de/waldorfpae ... dsprachen/
Re: Abitur-Zulassung, Fremdsprachen
Verfasst: Freitag 1. Mai 2020, 19:12
von Uli Dierkes
Dr. H. Schulz hat geschrieben: Freitag 1. Mai 2020, 09:43
eine Konstellation die zulässig ist und vorkommt
Auf dieser Welt kommt vieles vor. Nicht alles davon lässt sich engstirnig erfassen.
SchILD ist ein staatlich bezahltes und unterstütztes Hilfsmittel zur Verwaltung staatlicher oder privater Regelschulen und Ersatzschulen.
Private Ergänzungsschulen oder freie Schulen können Strukturen haben, die nicht umfassend mit einer einheitlichen Software abzubilden sind.
Ich gebe Ihnen Recht, dass ein Fremdsprachenbeginn ab Klasse 01 nicht sonderlich aus der Reihe fällt und ohne Schwierigkeiten programmierbar sein müsste. Was dann bei parallelem Beginn als erste und was als zweite Fremdsprache gilt, könnte willkürlich festgesetzt werden, da es keine verwaltungstechnische Relevanz hat.
Andererseits bleibe ich dabei, dass die programmiererische Umsetzung keine hohe Priorität hat, da die Fremdsprachenbelegung für die Schülerlaufbahn (und um die geht es in SchILD) erst ab Klasse 5 bedeutsam ist. Auf Zeugnissen des Sekundarbereichs werden nur Schülerleistungen im Sekundarbereich dokumentiert, Leistungen des Primarbereichs bleiben unberücksichtigt. Somit ist es logisch, dass auch die eventuelle Fremdsprachenbelegung in den Klassen 01 bis 04 nicht ausgewertet wird und keine Erwähnung findet.
Auch die Dokumentation des Unterrichts in wohliger rhythmischer Bewegung fällt unter den Tisch.
