Ja, mit Fälschungen kriegt man es gerettet.Jochen Torspecken hat geschrieben: Mittwoch 29. April 2020, 21:36 Ich weiß zwar nicht warum, aber wenn man bei der 2. Fremdsprache bei der Reihenfolge "Nachweis" stellt, oder einen Beginn im Jahrgang 5 oder größer einträgt, dann kommt der Fehler nicht.
Wir können nichts eintragen, das wir nicht wissen.Jochen Torspecken hat geschrieben: Mittwoch 29. April 2020, 21:36 Das Niveau sollte aber auf jeden Fall eingetragen sein, weil es auch auf dem Abizeugnis steht.
Exotisch oder nicht. Sie ist möglich und sie erfüllt sie Voraussetzung, sowohl um in den Bildungsgang aufgenommen zu werden als auch um zum Abitur zugelassen zu werden. Das System muss prüfen, ob die Voraussetzungen aus der Prüfungsordnung erfüllt sind. Nicht, ob die Fremdsprachenfolge üblich genug ist.Jochen Torspecken hat geschrieben: Mittwoch 29. April 2020, 21:36 Die Sprachenfolge so ist schon sehr exotisch und wird vielleicht deswegen nicht anerkannt, weswegen das System es nicht erkennt.
Nein, das hier ist wieder mal ein Fehler im Algorithmus. Alles was hölfe, wäre die "Programmierung" zu korrigeren. Alle weiteren Diskussionen lenken nur ab.
Im Übrigen melden seit 2016 Fehler in der Abiturzulassung im Zusammenhang mit den Fremdsprachen. Wir ernten jedesmal irgendwelche Erklärungen, warum vielleicht was irgendwie sein könnte. Danke für Ihr Bemühen, aber derartige Erklärungen interessieren mich nicht. Ich bin die Stümperei echt leid.
Das haben wir tatsächlich gestern abend so gemacht. Allerdings ist das auch völlig krude. Wenn das "System" meint, ein Problem mit der zweiten Fremdsprache gefunden zuhaben, sollte es auch eine entsprechende Meldung absetzen. "Zu wenig Fremdsprachenkurse" ist jedenfalls völliger Unfug.Jochen Torspecken hat geschrieben: Mittwoch 29. April 2020, 21:36 Für einen solchen Fall bietet es sich an, auf dem Abiturreiter den Haken bei "2. Fremdsprache manuell geprüft" zu setzen. Das unterdrückt die Fehlermeldung.