GE Schwerte hat geschrieben: Montag 6. Juli 2026, 09:29
Gilt die APO-SI 20 nicht auch an Sekundarschulen?
Sogar mit unterschiedlichen Vorschriften für "Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1"
und "Sekundarschulen nach § 20 Absatz 5, 6 und 8 Nummer 2" (siehe §41 und VVz 41.1.1 und 41.1.2).
Theoretisch müsste das in den genannten Fällen so sein, da hier die Regelungen für Gesamtschulen nach § 28 Anwendung finden. Ich meine mich aber zu erinnern, dass Sekundarschulen sich hier schon beschwert haben, weil bei ihnen gar keine Algorithmik hinterlegt war (das war aber meine ich für den Fall nach § 20 Abs. 8 Nummer 2 in der Erweiterungsebene, wo die Regelungen des § 26, also die Versetzungsbestimmungen der Realschule Anwendung fanden).
Wie dem auch sei: Die ursprüngliche Frage war ja zu einem Gymnasium. In Gymnasialdatenbanken gibt es keine APO-SI 20 sondern nur die APO-SI 05 als neueste Fassung.
LG S. Brando
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Gymnasium Rheindahlen
Mönchengladbach