Umformulierung Rechtsbehelfsbelehrung
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Realschule 2023
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Re: Umformulierung Rechtsbehelfsbelehrung
Ich versuche aktuell die Rechtsbehelsbelehrung an die geänderten Vorgaben anzupassen - und scheitere bei diesem Vorhaben bei sämtlichen Abschlusszeugnissen.
Wenn ich versuche diese Reports zu bearbeiten erscheint die erste Zeugnisseite (auf der sich die Hinweise zum Zeugnis samt Rechtsbehelfsbelehrung befinden) nicht im Berichtsbaum, so dass ich den zu ändernden Text an keiner Stelle angezeigt bekomme und ihn somit auch nicht ändern kann.
Was übersehe ich?
Wenn ich versuche diese Reports zu bearbeiten erscheint die erste Zeugnisseite (auf der sich die Hinweise zum Zeugnis samt Rechtsbehelfsbelehrung befinden) nicht im Berichtsbaum, so dass ich den zu ändernden Text an keiner Stelle angezeigt bekomme und ihn somit auch nicht ändern kann.
Was übersehe ich?
- Jochen Torspecken
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Re: Umformulierung Rechtsbehelfsbelehrung
Vielleicht sollten Sie diese Frage nicht im Forum für Berufskollegs stellen, sondern bei Sekundarstufe I oder im Bereich Zeugnisse.
Der BK-Bereich wird nicht von allen KollegInnen aus dem SekI-Bereich verfolgt.
Ich bin mit Aufbau der Realschulzeugnisse leider nicht vertraut.
Der BK-Bereich wird nicht von allen KollegInnen aus dem SekI-Bereich verfolgt.
Ich bin mit Aufbau der Realschulzeugnisse leider nicht vertraut.
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
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Re: Umformulierung Rechtsbehelfsbelehrung
Gefunden:
Die Rechtsbehelfsbelehrung ist im SubReport_ZeugnisInfo: Eigene Schule (der ist ziemlich weit rechts)
Dort ein Rechtsklick auf das Textfeld und "bearbeiten" auswählen.
Die Rechtsbehelfsbelehrung ist im SubReport_ZeugnisInfo: Eigene Schule (der ist ziemlich weit rechts)
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Jochen Torspecken
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Re: Umformulierung Rechtsbehelfsbelehrung
Gibt es eine Prognose, wann die Änderung der Verwaltungsvorschrift erfolgen soll?
Soll wirklich nur "schriftlich oder zur Niederschrift" gestrichen werden?
Die Schulmails der Bezirksregierungen schlagen ja vor, auch "ab Bekanntgabe des Zeugnisses" zu streichen.
Soll wirklich nur "schriftlich oder zur Niederschrift" gestrichen werden?
Die Schulmails der Bezirksregierungen schlagen ja vor, auch "ab Bekanntgabe des Zeugnisses" zu streichen.
- Jochen Torspecken
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Re: Umformulierung Rechtsbehelfsbelehrung
Es gab einen relativ langen Mailverkehr durch verschiedene Abteilungen im MSB. Dabei war nur von "schriftlich oder zur Niederschrift" die Rede. Andere Änderungen standen nicht zur Diskussion.
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Jochen Torspecken
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Re: Umformulierung Rechtsbehelfsbelehrung
Schade, ich finde immer noch keine neuen Zeugnispakete für SchILD 2.
- Raffenberg
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Re: Umformulierung Rechtsbehelfsbelehrung
Das hat damit zu tun, dass die neuen Rechtsbehelfsbelehrungen laut Erlass des MSB erst Ende des kommenden Halbjahrs realisiert werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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- Jochen Torspecken
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Re: Umformulierung Rechtsbehelfsbelehrung
Wir sind hier im Bereich Berufskolleg! Diese Zeugnisse gibt es bereits mit neuem Rechtsbehelf.baerbaum hat geschrieben: Mittwoch 1. Juli 2026, 23:08 Schade, ich finde immer noch keine neuen Zeugnispakete für SchILD 2.
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Jochen Torspecken
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Re: Umformulierung Rechtsbehelfsbelehrung
Sorry. das ist bei Suchergebnissen nicht sofort sichtbar. Aber vielleicht sollte ich zum BK wechseln.